Ersatzneubau der Brücke Nirmer Weg über den Haarbach in Aachen
FB 36/0063/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Vorlage wird als Tischvorlage seitens Herrn Schmaldienst zu Beginn der Sitzung an alle Mitglieder ausgehändigt.
Herr Kirchübel findet es nicht gut, „ad hoc“ über eine Vorlage entscheiden zu müssen, ohne vorab Kenntnis darüber erlangt zu haben.
Herr Meiners gibt Herrn Kirchübel Recht und führt aus, dass die Verwaltung an einem klassischen Verfahren interessiert gewesen sei, man sich auf Grund der vom Antragsteller geäußerten Dringlichkeit jedoch für diese Variante entschieden habe.
Herr Bernhardt fragt an, ob in einem solchen Falle nicht die Möglichkeit bestehe, die Vorlage vorab per E-Mail zu übersenden. Herr Schmaldienst erwidert, dass eine Vorlage nur mit der Unterschrift des zuständigen Dezernenten nach außen getragen werden könne und dies im vorliegenden Fall aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen sei.
Herr Helmig stimmt Herrn Kirchübel zu und lässt die Argumentation des Herrn Schmaldienst nicht gelten. Er sei nicht dazu bereit, jetzt über den Punkt zu entscheiden und fordert eine Vertagung.
Herr Meiners erwidert, dass der Brückenneubau Haarbach dringend erforderlich sei. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan liege noch nicht vor. Er bittet daher darum, die Maßnahme vorstellen zu lassen und dann zu entscheiden, ob seitens des Beirates abschließend beraten wird oder nicht.
Auf Antrag des Herrn Kirchübel, so wie von Herrn Meiners vorgeschlagen zu verfahren ergeht folgender Beschluss:
Dem Antrag des Herrn Kirchübel wird mit 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt.
Herr Schumacher, von dem durch Straßen NRW beauftragten Ingenieurbüro Thormählen + Peuckert, Beratende Ingenieure GmbH & Co.KG, stellt die Maßnahme vor.
Herr Plum erkundigt sich danach, wie lange der Bau der Baustellenbrücke (Brücke Nirmer Weg) und auch der Bau der Autobahnbrücke dauere. Herr Schumacher erwidert, dass das Ausschreibungsverfahren für den Bau der Baustellenbrücke derzeit laufe und voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werde. Mit einer Fertigstellung dieser Baustellenbrücke sei im Herbst 2016 zu rechnen.
Der Bau der Autobahnbrücke sei nach Auskunft von Herrn Schumacher derzeit noch in der Genehmigungsphase. Baubeginn werde voraussichtlich 2017 sein und 2-4 Jahre dauern.
Herr von Frantzius erkundigt sich danach, wie durch die Verrohrung des Haarbaches während der Bauphase gewährleistet werden könne, dass herabfallender Bauabfall nicht in das Gewässer gelangt.
Herr Schmaldienst erwidert, dass derartige Bedenken im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren behandelt werden.
Frau Nelißen hält eine Querschnittverbreiterung als Maßnahme zur Verbesserung des Lebensraumes für notwendig.
Herr Mayr versteht nicht, aus welchem Grunde man sich mit dem kleinen Vorhaben (Bau der Baustellenbrücke) beschäftigt, wenn das Verfahren für das große Vorhaben (Bau Autobahnbrücke) noch gar nicht läuft. Er fragt an, ob es möglich sei, die beiden Verfahren zu verbinden.
Herr Schumacher erwidert, dass der Bau der Baustellenbrücke abgeschlossen sein müsse, wenn 2017 mit dem Bau der Autobahnbrücke begonnen werde und eine Aufschiebung der Maßnahme als nicht sinnvoll angesehen wurde.
Herr Bündgens erkundigt sich danach, ob nicht auch für die Zuwegung zur Baustellenbrücke, Maßnahme getroffen werden müssen, die der Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes bedürfen und einen Eingriff darstellen.
Herr Helmig bittet an dieser Stelle um Beendigung der Debatte und beantragt, das Thema zu vertagen.
Es bleibt abschließend festzuhalten, dass keine ausreichenden Informationen vorliegen, die es dem Landschaftsbeirat ermöglichen, über den Antrag zu entscheiden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nirmer Weg, 52080 Aachen
Gemarkung: Haaren
Flur:25
Flurstücke:11,21,22,309,325,350
hier: Antrag auf landschaftsrechtliche Befreiung zum Neubau der Brücke Nirmer Weg über den Haarbach
Der Landesbetrieb Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, plant einen Ersatzneubau der Brücke NirmerWeg über den Haarbach. Der Neubau der Brücke ist eine vorbereitende Maßnahme für die geplanten Sanierungs- undErweiterungsarbeiten an der Haarbachtalbrücke der Autobahn A 544.
Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet bzw. GeschütztenLandschaftsbestandteil aus. Die Eingriffsbereiche für die Fundamente der Brücke (A 1- A4) und die Fläche derBaustelleneinrichtung (A5- A6) sind im Grundriss der Baustellenflächen und in der Luftbildaufnahme dargestellt(Anlage). Die Eingriffs- und Ausgleichsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im RahmenGesamtmaßnahme Haarbachtalbrücke.
Das Brückenbauwerk Nirmer Weg überspannt den Haarbach in Aachen-Haaren und liegt unterhalb der
Haarbachtalbrücke im Zuge der A 544. lm Rahmen des Ersatzneubaues der oben verlaufenden
Haarbachtalbrücke soll das Brückenbauwerk Nirmer Weg, B 023 für Baustellenverkehr genutzt werden. Da dieBrückenbaustelle von unten aus dem Gewerbegebiet "Auf der Hüls" über die Schönebergstraße, über einen inderen Verlängerung verlaufenden Weg, dann über den Nirmer Weg und damit über das Brückenbauwerkerschlossen werden muss, ist eine für normalen Baustellenverkehr tragfähige Überführung des Haarbacheserforderlich. ·
Das vorhandene Brückenbauwerk Nirmer Weg wurde 1958 im Zuge des Neubaus der heutigen A 544 errichtet.Die mit 60° Kreuzungswinkel ausgebildete Plattenbrücke über den Haarbach wurde beim Bau der Autobahn mitKostenteilung zwischen der Gemeinde Haaren und der Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch denLandschaftsverband Rheinland, errichtet.
Das Bauwerk wurde für die Brückenklasse 30 bemessen. Eine Nachrechnung des Bestandsbauwerkes aus demJahre 1990 durch die Diplomingenieure Dondorf und Schwamborn, Aachen hat ergeben, dass das Bauwerk in dieBrückenklasse 12/12 einzustufen ist. Der Prüfbericht der letzten Hauptprüfung 2012 H weist drei verkippte Flügelwände aus.
Aufgrund der grundsätzlichen Defizite ist es nicht möglich, das Bauwerk für mindestens Brückenklasse 45/45 zuverstärken, so dass ein Ersatzneubau erforderlich ist. Das Ersatzbauwerk wird, nach Abbruch desBestandsbauwerks, an gleicher Stelle errichtet. Das Brückenbauwerk wird in einer vorlaufenden Baumaßnahmevor dem Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke erneuert.
Beschreibung des Bauablaufes
Die Herstellung des Ersatzneubaus Nirmer Weg erfolgt nach der Fassung des Haarbachs, der bauzeitlichenVerlegung der vorhandenen Versorgungsleitungen sowie nach Abbruch des bestehenden Bauwerkes an dergleichen Stelle. Die Widerlager werden in geböschten Baugruben hergestellt. Verbauten sind bei diesem Bauwerk nicht vorgesehen.
Nach der Herstellung der Widerlager werden sie bis Unterkante Betongelenk verfüllt und die neuen
Uferböschungen seitlich und vor den Widerlagern bis zur gleichen Höhenkote hergestellt. Es folgen der Ausbauder Bachverrohrung und das Räumen des Bachbettes. Nach dem Auflegen der drei Fertigteile wird der Überbaumit Ortbeton ergänzt. Die für die Stirnschalung und die spätere Kappenschalung erforderlichen Arbeits- undTraggerüste werden an die Fertigteile befestigt. Im Anschluss an den Ausbau der Brücke erfolgen die nochfehlende Widerlagerverfüllung sowie die Wiederherstellungen des Straßen- und des Fahrbahnbelages. DieUferböschungen werden mit Wasserbausteinen befestigt und im gleichen Zug erfolgt die Herstellung derBöschungstreppe. Mit der Andeckung und der Ansaat des Oberbodens und der Räumung der Baustelle endet dieBaumaßnahme.
Die Bauzeit für den Rückbau des alten und für den Ersatzneubau des neuen Brückenbauwerks beträgt ca. 6Monate.
Baurechtsverfahren
Die bestehende Brücke ist Eigentum der Stadt Aachen. Mit der Stadt Aachen ist eine Baudurchführungsvereinbarung zu treffen, in der sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch dieAutobahnniederlassung Krefeld, verpflichtet, für den späteren Ersatzneubau derHaarbachtalbrücke im Zuge der A544 das Bauwerk B 023 auf Kosten des Bundes zu erneuern. Nach der Fertigstellung geht das Bauwerk dann indas Eigentum der Stadt Aachen über.
Bewertung aus Sicht der ULB
Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den Verbotsvorschriftengemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit den §§ 44 und 67 desBundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit den Belangen des Artenschutzes sowie des Natur- undLandschaftsschutzes zu vertreten. Die im Zuge der Gesamtmaßnahme noch zu erstellende Eingriffs- undAusgleichsbilanzierung sowie die daraus abzuleitenden Kompensationsmaßnahmen werden dem Beirat zeitnahzu Kenntnis gebracht.
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 70802
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=70802
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-09-16 FB 36_0063_WP17 Ersatzneubau der Brue SAO.pdf
24.4.2025
5.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 08.09.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 10:03