3. November 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2015

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Beratung

Herr Kirchübel bemängelt bzgl. Punkt 8 (Seite 8 der Niederschrift), dass nicht abschließend geklärt wurde, ob eine extensive Bewirtschaftung einer Fläche bei 4 GVE/ha vorliege oder bei 1,5 GVE/ha.

Die bei der Sitzung anwesenden Landwirte sind sich darüber einig, dass eine extensive Bewirtschaftung einer Fläche bei 1,4 GVE/ha bestehe.

Herr Mayr sieht in diesem Falle einen Widerspruch, wenn die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft die Ausgleichsfläche mit 4 GVE/ha beweiden lasse und dennoch von einer extensiven Bewirtschaftung spreche.

Herr Grooten fügt an, dass er selber auch eine Ausgleichsfläche der Rheinischen Kulturlandschaft bewirtschafte und davon ausgehe, dass die Stiftung absichtlich zunächst mit einer größeren Besatzdichte beginne, diese jedoch sukzessive reduziert werde.

Klarstellung durch die Untere Landschaftsbehörde:

Nach Abstimmung durch Herrn Meiners mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft kann zu dem Thema folgendes gesagt werden:

„Auf der Ausgleichsfläche werden abhängig von der Futtergrundlage (Pflanzenaufwuchs) analog zu den Grundlagen im Vertragsnaturschutz 2 bis max. 4 GVE Besatzdichte (Zahl der gleichzeitig aufgetriebenen Tiere je ha) zugelassen. Die Besatzdichte wird mit fortschreitender Ausmagerung sukzessive reduziert. Auflagen für den Landwirt sind: keine Zufütterung, keine Pflanzenschutzmittel, ganzjährig keine Düngung (Ausnahme: Festmist).“

Die Niederschrift wird bei 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig genehmigt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 03.11.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt