3. November 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 4Öffentlich

Ersatzneubau der Brücke Nirmer Weg über den Haarbach in Aachen

FB 36/0063/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Vor der Sitzung fand zu diesem Thema um 15.45 Uhr eine Ortsbegehung statt.

Bei der Ortsbegehung anwesend waren:

Herr Georg Bündgens

Herr Dieter Formen

Herr Thomas Kirchübel

Herr Herbert Klinkenberg

Herr Frank Radermacher

Herr Alexander von Frantzius

Frau Ricarda Beutler, Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld

Herr Thomas Krumschmidt, Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld

Herr Markus Spranzel, Straßen NRW, Autobahnniedelassung Krefeld

Frau Erika Tönnes, Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Koblenz

von der Verwaltung:

Herr Hermann Schmaldienst, FB 36/42

Frau Andrea Milobara, FB 36/42

Ortsbesichtigung:

Das Planungsteam von Straßen NRW, Frau Beutler, Herr Krumschmidt und Herr Spranzel stellen die beabsichtigte Maßnahme vor.

Laut Auskunft von Herrn Krumschmidt ist die Brücke die einzige Möglichkeit, die zukünftige Großbaustelle zu erreichen. Die bestehende Brücke sei allerdings lediglich für LKW bis 12 t ausgelegt, was in der heutigen Zeit bei weitem nicht ausreiche.Eine Verstärkung der bestehenden Brücke ist nach Angaben von Herrn Krumschmidt nicht möglich, so dass ein Brückenneubau unumgänglich sei. Die neu errichtete Brücke werde die höchste Brückenlastkraft haben.

Darüber hinaus gibt Herr Krumschmidt bekannt, dass der Bau der Brücke am Nirmer Weg 2016 abgeschlossen sein müsse, da beabsichtigt sei, 2017 mit dem Bau der Autobahnbrücke zu beginnen.

Da im Bereich des Haarbaches gearbeitet werden muss, ist die temporäre Verrohrung des Haarbaches für die Bauphase erforderlich. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Herr Formen nach der Größe der Rohre. Herr Spranzel erwidert, dass geplant sei, 3 Rohre mit je 70 cm Durchmesser zu verlegen.

Laut Auskunft von Frau Beutler ist geplant, die Baustelleneinrichtung (Abstellen der Baucontainer) am Rande der Baustellenbrücke einzurichten.

Herr Bündgens erkundigt sich, ob es nicht möglich sei, die Baustelleneinrichtung nach hinten zu verlegen, in den Bereich, der beim Bau der Autobahnbrücke ohnehin als Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden müsse, so dass die Inanspruchnahme der vorderen geplanten Baustellenlagerfläche nicht nötig sei. Herr von Frantzius stellt diese Frage auch, insbesondere im Hinblick darauf, dass die an die Baustellenbrücke angrenzende Fläche ein höheres ökologisches Potential durch den angrenzenden Geschützten Landschaftsbestandteil habe.

Frau Beutler erwidert, dass der Weg auf jeden Fall erweitert werden müsse, da andernfalls die Baustellenfahrzeuge nicht genügend Platz hätten. Die Verlagerung der Baustelleneinrichtung müsse geprüft werden.

Es folgt vor Ort eine kontroverse Diskussion, die durch Herrn von Frantzius beendet wird. Er bittet darum, diese in der anstehenden Sitzung fortzuführen, wenn sich auch die übrigen Mitglieder des Landschaftsbeirates beteiligen können.

In der Sitzung:

In der Sitzung wird das geplante Vorhaben durch Frau Beutler nochmals erläutert.

Sie erklärt, dass sich Straßen NRW mit der Verkleinerung der Baustelleneinrichtung im Bereich der Baustellenbrücke einverstanden erklären kann, so dass in diesem Bereich lediglich die Verbreiterung des Weges erforderlich sein wird.

Herr Kirchübel erkundigt sich danach, ob eine Verrohrung durch Rohre mit 70 cm Durchmessern im Hinblick auf den Durchlass von Lebewesen groß genug sei. Frau Beuler erwidert, dass dies so durch die Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde entschieden wurde.

Herr Bündgens ergänzt, dass es sich hier nicht um eine kritische Stelle handele, bedingt durch das sich in der Nähe befindliche Rückhaltebecken. Dies wird auch durch Frau Tönnes bestätigt, die bekannt gibt, dass bei durchgeführten Untersuchungen keine planungsrelevanten Arten gefunden wurden.

Herr Fleu erkundigt sich nach der Dauer des Baus der Baustellenbrücke. Diese wird auf ca. 3 Monate beziffert.

Frau Nelißen vertritt die Auffassung, dass der Zeitrahmen begrenzt ist und die Verrohrung des Haarbaches in der geplanten Form durchaus machbar sei.

Herr Bündgens plädiert dafür, den Eingriff so gering wie möglich zu halten die für die Baustelleneinrichtung geplante Fläche herauszunehmen und zu verlegen.

Herr Kirchübel erkundigt sich danach, ob Vegetation an der Schönebergstraße entfernt werden müsse. Dies wird seitens des Planungsteams verneint.

Herr Helmig beantragt, Straßen NRW zu bitten, die Vegetation im Bereich der Baustellenbrücke weder temporär zu entfernen noch als Baustelleneinrichtung herzurichten, da diese Fläche dadurch, dass diese nördlich an einen Geschützten Landschaftsbestandteil grenzt, ökologisch besonders wertvoll ist. Er beantragt weiterhin, dass in den Bereich so wenig wie möglich eingegriffen wird.

Herr von Frantzius bittet um Beschlussfassung unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Helmig.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff einstimmig zu, sofern die Vegetation im Bereich der Baustellenbrücke neben dem Geschützten Landschaftsbestandteil nicht entfernt wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nirmer Weg, 52080 Aachen

Gemarkung: Haaren

Flur:25

Flurstücke:11,21,22,309,325,350

hier: Antrag auf landschaftsrechtliche Befreiung zum Neubau der Brücke Nirmer Weg über den Haarbach

Der Landesbetrieb Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, plant einen Ersatzneubau der Brücke NirmerWeg über den Haarbach. Der Neubau der Brücke ist eine vorbereitende Maßnahme für die geplanten Sanierungs- undErweiterungsarbeiten an der Haarbachtalbrücke der Autobahn A 544.

Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet bzw. GeschütztenLandschaftsbestandteil aus. Die Eingriffsbereiche für die Fundamente der Brücke (A 1- A4) und die Fläche derBaustelleneinrichtung (A5- A6) sind im Grundriss der Baustellenflächen und in der Luftbildaufnahme dargestellt(Anlage). Die Eingriffs- und Ausgleichsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im RahmenGesamtmaßnahme Haarbachtalbrücke.

Das Brückenbauwerk Nirmer Weg überspannt den Haarbach in Aachen-Haaren und liegt unterhalb der

Haarbachtalbrücke im Zuge der A 544. lm Rahmen des Ersatzneubaues der oben verlaufenden

Haarbachtalbrücke soll das Brückenbauwerk Nirmer Weg, B 023 für Baustellenverkehr genutzt werden. Da dieBrückenbaustelle von unten aus dem Gewerbegebiet "Auf der Hüls" über die Schönebergstraße, über einen inderen Verlängerung verlaufenden Weg, dann über den Nirmer Weg und damit über das Brückenbauwerkerschlossen werden muss, ist eine für normalen Baustellenverkehr tragfähige Überführung des Haarbacheserforderlich. ·

Das vorhandene Brückenbauwerk Nirmer Weg wurde 1958 im Zuge des Neubaus der heutigen A 544 errichtet.Die mit 60° Kreuzungswinkel ausgebildete Plattenbrücke über den Haarbach wurde beim Bau der Autobahn mitKostenteilung zwischen der Gemeinde Haaren und der Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch denLandschaftsverband Rheinland, errichtet.

Das Bauwerk wurde für die Brückenklasse 30 bemessen. Eine Nachrechnung des Bestandsbauwerkes aus demJahre 1990 durch die Diplomingenieure Dondorf und Schwamborn, Aachen hat ergeben, dass das Bauwerk in dieBrückenklasse 12/12 einzustufen ist. Der Prüfbericht der letzten Hauptprüfung 2012 H weist drei verkippte Flügelwände aus.

Aufgrund der grundsätzlichen Defizite ist es nicht möglich, das Bauwerk für mindestens Brückenklasse 45/45 zuverstärken, so dass ein Ersatzneubau erforderlich ist. Das Ersatzbauwerk wird, nach Abbruch desBestandsbauwerks, an gleicher Stelle errichtet. Das Brückenbauwerk wird in einer vorlaufenden Baumaßnahmevor dem Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke erneuert.

Beschreibung des Bauablaufes

Die Herstellung des Ersatzneubaus Nirmer Weg erfolgt nach der Fassung des Haarbachs, der bauzeitlichenVerlegung der vorhandenen Versorgungsleitungen sowie nach Abbruch des bestehenden Bauwerkes an dergleichen Stelle. Die Widerlager werden in geböschten Baugruben hergestellt. Verbauten sind bei diesem Bauwerk nicht vorgesehen.

Nach der Herstellung der Widerlager werden sie bis Unterkante Betongelenk verfüllt und die neuen

Uferböschungen seitlich und vor den Widerlagern bis zur gleichen Höhenkote hergestellt. Es folgen der Ausbauder Bachverrohrung und das Räumen des Bachbettes. Nach dem Auflegen der drei Fertigteile wird der Überbaumit Ortbeton ergänzt. Die für die Stirnschalung und die spätere Kappenschalung erforderlichen Arbeits- undTraggerüste werden an die Fertigteile befestigt. Im Anschluss an den Ausbau der Brücke erfolgen die nochfehlende Widerlagerverfüllung sowie die Wiederherstellungen des Straßen- und des Fahrbahnbelages. DieUferböschungen werden mit Wasserbausteinen befestigt und im gleichen Zug erfolgt die Herstellung derBöschungstreppe. Mit der Andeckung und der Ansaat des Oberbodens und der Räumung der Baustelle endet dieBaumaßnahme.

Die Bauzeit für den Rückbau des alten und für den Ersatzneubau des neuen Brückenbauwerks beträgt ca. 6Monate.

Baurechtsverfahren

Die bestehende Brücke ist Eigentum der Stadt Aachen. Mit der Stadt Aachen ist eine Baudurchführungsvereinbarung zu treffen, in der sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch dieAutobahnniederlassung Krefeld, verpflichtet, für den späteren Ersatzneubau derHaarbachtalbrücke im Zuge der A544 das Bauwerk B 023 auf Kosten des Bundes zu erneuern. Nach der Fertigstellung geht das Bauwerk dann indas Eigentum der Stadt Aachen über.

Bewertung aus Sicht der ULB

Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den Verbotsvorschriftengemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit den §§ 44 und 67 desBundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit den Belangen des Artenschutzes sowie des Natur- undLandschaftsschutzes zu vertreten. Die im Zuge der Gesamtmaßnahme noch zu erstellende Eingriffs- undAusgleichsbilanzierung sowie die daraus abzuleitenden Kompensationsmaßnahmen werden dem Beirat zeitnahzu Kenntnis gebracht.

Weitere Dokumente (3)

Grundriss
1.4 MB · PDF
Luftbild
2.1 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-09-16 FB 36_0063_WP17 Ersatzneubau der Brue SAO.pdf

24.4.2025

5.0 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 03.11.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:25