Fachbereich Soziales und Integration - Betreuung der Flüchtlinge- Einrichtung einer Organisationseinheit "Unterbringung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen", unmittelbar der Fachbereichsleitung FB 50 unterstellt. - Überplanmäßiger Einsatz von städtischem Personal in dieser Organisationseinheit
FB 11/0089/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Hammers berichtet, dass sich Herr Oberbürgermeister Philipp im Rahmen der Leitungskonferenz für die enorme Hilfsbereitschaft der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedankt hat.
Frau Eschweiler spricht ihrerseits im Namen des Ausschusses ihren Dank aus und bittet darum, dass dies an die Belegschaft weiter gegeben wird.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Bildung einer eigenen, zunächst temporären, Organisationseinheit "Unterbringung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen" unter unmittelbarer organisatorischer Anbindung an die Fachbereichsleitung FB 50 und den hierfür erforderlichen überplanmäßigen Personaleinsatz zur Kenntnis.
(Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die anhaltenden Flüchtlingsströme führten in den vergangenen Wochen nicht nur zu einem erhöhten Betreuungs-bzw. Personalbedarf, sondern insbesondere zu einer extremen Belastung aller mit der Aufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufforderungen der Bezirksregierungen Köln und Arnsberg, auch in Aachen kurzfristig zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes zu errichten und nach den Mindeststandards entsprechend der „Leistungsbeschreibung des Landes Nordrhein-Westfalen“ Landesflüchtlinge zu versorgen, führte alle Beteiligten an ihre Grenzen. Nur durch ergänzende Inanspruchnahmen städtischen Personals im Wege einer temporären freiwilligen Abordnung, externer Dienste und ehrenamtlich tätiger Personen konnten die Einrichtungen umgehend in Betrieb genommen und der tägliche Dienstbetrieb gesichert werden. Eine längerfristige Lösung der Unterbringung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen ist hierdurch aber nicht erreichbar.
Durch die Bildung einer eigenen, zunächst temporären, Organisationseinheit „Unterbringung in Landeseinrichtungen“, die der Fachbereichsleitung FB 50/000 unmittelbar unterstellt wird, kann der oben beschriebenen Situation wirksam entgegen getreten werden. Das in dieser Organisationseinheit tätige Personal ist ausschließlich für die Einrichtung, den Betrieb, die Versorgung und die Abwicklung landeseigener Unterkünfte zuständig.
Sowohl in der Innen- als auch Außenwirkung erfolgt eine klare Trennung dieses Aufgabenbereichs zu der Fachab-teilung für städtische Unterbringungseinrichtungen (FB 50/300 Abteilung „Übergangsheime“) und erleichtert die Kommunikation zwischen allen involvierten Stellen.
Die mit dem Betrieb der Landeseinrichtungen anfallenden Kosten, insbesondere Personalkosten, sind eindeutig der Organisationseinheit zuzuordnen.
Der Personalbedarf richtet sich nach den absoluten Mindeststandards entsprechend der Leistungsbeschreibung über Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen und umfasst das gerade Notwendige.
Die Organisationseinheit wird aus einem Verwaltungsteam im Backoffice und Einsatzkräften in den jeweiligen Landeseinrichtungen (Frontoffice) gebildet. Bei der Bildung wird für die zurzeit selbst betriebenen Landeseinrichtungen (3 Objekte: Theodor Körner-Kaserne, Turnhalle Reumontstraße und Gebäude Kalverbenden) Personal im Umfang von
a) Backoffice:
- 1,0 VZÄ Betreuungsleitung g.D. A 11 oder A 12 ÜBesG, alternativ EG 10 oder EG 11 TVöD
- 1,0 VZÄ Sachbearbeitung Verwaltung g. D. A 10 oder A 11 ÜBesG (EG 9/EG 10 TVöD)
- 9,0 VZÄ Sachbearbeitung Verwaltung m.D. A 7/A8 ÜBesG
b) In den Einrichtungen
- 10,0 VZÄ Sozialdienst in Tagesschicht von frühestens 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr (S 11 oder S 12 TVöD SuE) und
- 3,0 VZÄ Hausmeisterdienst (EG 5 TVöD)
erforderlich.
Dieses Personal soll über interne und externe Akquise gewonnen werden. Es wird mit Einsätzen des Backoffice von 6 bis 12 Monaten gerechnet. In den Einrichtungen wird der Einsatz sich wesentlich kürzer gestalten (bis zu 6 Wochen), da innerhalb dieses Zeitraums Hilfsorganisationen die kommunale Betreuung in den Landeseinrichtungen ablösen. Die Kostenerstattung des Landes zunächst auf den 29.02.2016 befristet. Die Einrichtung der neuen Organisationseinheit wird deshalb ebenfalls zunächst temporär angeglichen.
Aufgrund der Kürze der Beschäftigung erfolgen keine Planstelleneinrichtungen.
Die gemäß Antrag des FB 50 vom 16.09.2015 (siehe Anlage 1) darüber hinaus notwendigen Dienstleistungen für
- Reinigungsarbeiten,
- Bewachung und Pfortendienst,
- Info-Center/Rezeption (Info-Point),
- Catering und Essensausgabe,
- Dolmetscher und
- Sanitätsdienst
werden über Vertragsabschlüsse mit Dienstleistungsunternehmen sichergestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlage 3: „Ausführungen zu dem Schreiben des Städtetages NRW vom 16.09.2015“
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 70923
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=70923
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-09-28 FB 11_0089_WP17 Fachbereich Soziales SAO.pdf
12.1.2025
518.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 01.10.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 10:16