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Beschilderung zum "Hospiz am Iterbach"Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.09.2015

FB 61/0290/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die CDU-BF erläutert, als sie ihren Antrag hierzu gestellt hat nicht gewusst zu haben, dass durch das Hospiz bereits selber ein diesbezüglicher Antrag an die Verwaltung gerichtet hat. Sie setzt sich für die Schaffung einer ÖPNV-Verbindung zwischen Walheimer Straße und der Innerortslage Walheim ein.

Die SPD-BF regt an, die Verwaltung möge doch prüfen, ob eine Beschilderung außerhalb der Flächen von Straßen-NRW erfolgen kann, da das Hospiz doch auch überregional einzustufen ist. Sie schlägt weiter vor, als Alternative zum ÖPNV ein Rufsystem vorzusehen.

Die Grüne-BF würde eine Beschilderung sehr begrüßen und schlägt vor, auf der Monschauer Straße eine Bedarfshaltestelle für den ÖPNV einzuplanen.

Herr von Thenen erläutert, dass der Antrag der CDU-BF auf Einrichtung einer Bushaltestelle in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung beraten wird.

Abschießend ergänzt die CDU-BF, dass das Hospiz auf eigene Kosten einen Fahrdienst organisieren will; jedoch sollte der Bushaltestelle hier Vorrang eingeräumt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Vorfeld zum vorliegenden politischen Antrag hat bereits am 15.07.2015 kurz nach seiner Eröffnung das Hospiz am Iterbach zwei Hinweisschilder Ecke Monschauer Straße / Walheimer Straße sowie an der Einfahrt Eisenhütte beantragt. Wegen der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau für die B258 Monschauer Straße hat die Straßenverkehrsbehörde den eingegangenen Antrag zur Prüfung und Stellungnahme an straßen.nrw gesandt. Nach dortiger eingehender Prüfung hat straßen.nrw einer Ausschilderung an der B258 Monschauer Straße nicht zugestimmt. Generell ist der Landesbetrieb bei der Ausschilderung innerörtlicher Einzelziele an freien Strecken von Bundes- oder Landesstraßen äußerst zurückhaltend. Ausgeschildert werden weitgehend nur abzweigende Fernziele, angrenzende Orte oder innerörtliche Ziele mit einem erheblichen überörtlichen Zielverkehr meist mit hohem Schwerlastanteil (z.B. Gewerbegebiete). Das Hospiz am Iterbach wurde als solches „innerörtliches Ziel mit überörtlicher Verkehrsbedeutung“ nach Zeichen 415 StVO mit erheblicher Verkehrsbelastung vom Landesbetrieb nicht eingestuft.

Eine weitere Möglichkeit der Ausschilderung an der B258 Monschauer Straße böten die „Richtlinien zur Aufstellung nicht amtlicher Hinweiszeichen auf private Einrichtungen an Bundes- und Landesstraßen im Lande Nordrhein-Westfalen“ gewesen. Diese erfassen Ziele, für die die Kriterien für eine amtliche Wegweisung nach Zeichen 415 StVO (schwarz-weiß) und für touristische Hinweise nach Zeichen 386 StVO (weiß-braun) nicht vorliegen, aber gleichwohl im Interesse der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zur Orientierung der Verkehrsteilnehmer besondere Hinweise erforderlich sind, damit diese in die Lage versetzt werden, dass Ziel aufzufinden. Letzteres ist der Fall, wenn die unmittelbar zum Ziel führende Wegeverbindung (Zufahrt, Feldweg, Waldweg oder Straße mit ähnlich untergeordneter Verkehrsbedeutung) von der Bundes- oder Landesstraße schwer erkennbar oder das Ziel nicht sichtbar ist.

Auch hier sah der Landesbetrieb eine Anwendung auf den vorliegenden Antrag des Hospiz am Iterbach als nicht gegeben, weil an gleicher Stelle bereits ein Wegweiser nach Walheim aus beiden Fahrtrichtung der Monschauer Straße steht und das Hospiz ihre Besucher auf seine Lage in Walheim und somit dem Folgen der Wegweiser „Walheim“ an der Monschauer Straße hinweisen kann.

Nach Abbiegen in die Walheimer Straße beginnt die städtische Baulast. Die Stadt wird an der Ecke Walheimer Straße / Eisenhütte aus beiden Fahrtrichtungen der Walheimer Straße je einen Wegweiser zum Hospiz am Iterbach in Fahrtrichtung Eisenhütte aufstellen (siehe beiliegendem Plan).

Überlegungen vor Ort, am Beginn der Walheimer Straße am Ende der Ausrundung Monschauer Straße quasi hinter der Grenze der örtlichen Zuständigkeit von straßen.nrw je einen städtischen Wegweiser zum „Hospiz am Iterbach“ aus beiden Fahrtrichtungen aufzustellen, um die Autofahrer auf der Monschauer Straße zu informieren, haben der Stadtbetrieb, BA4 sowie die Straßenverkehrsbehörde aus Verkehrssicherheitsgründen verworfen. Die Monschauer Straße ist in beiden Fahrtrichtungen für Geschwindigkeiten bis 70km/h freigegeben. Im Berufsverkehr ankommende Besucher des Hospizes würden bei spätem Erkennen der in der Einmündung Walheimer Straße stehenden Hinweise ihre Fahrzeuge abrupt abbremsen, um das Abbiegen in die Walheimer Straße noch zu schaffen. Die vom nachfolgenden Verkehr nicht erkennbaren und sich nicht aus dem Verkehrsfluss ergebenden Bremsvorgänge sind mit großer Auffahrunfallgefahr verbunden. Deshalb werden diese für den Straßenverlauf der Monschauer Straße viel zu späten Wegweiser in der abgehenden Walheimer Straße nicht als Alternativlösung aufgestellt.

Die Besucher des Hospiz am Iterbach sind deswegen in der Internet-Präsentation des Hauses und im Schriftverkehr bezüglich der Erreichbarkeit auf den ausgeschilderten Abzweig nach Walheim und unmittelbar anschließend auf die zukünftig vorhandenen Wegweiser zum Hospiz zu verweisen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die beiden städtischen Wegweiser einschließlich deren Montage in Höhe von insgesamt 500 Euro werden aus dem Wirtschaftsplan des E18 GB 5 entnommen.

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-12 FB 61_0290_WP17 Beschilderung zum _H SAO.pdf

17.11.2024

3.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 28.10.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:19