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Verbesserung der Sicherheit für alle Benutzer des Vennbahnradwegeszwischen Walheim Bahnhof und Schmithofer Straße 72Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.09.2015

FB 61/0289/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Mit ihrem Antrag möchte die CDU-BF auf die Probleme durch die verschiedenen Nutzergruppen in diesem Teilabschnitt des Vennbahnweges aufmerksam machen und hat wohlweislich mit der ablehnenden Haltung der Verwaltung gerechnet. Unter Hinweis auf bereits geschehene Unfälle, müssen insbesondere die Fahrradfahrer ein anderes Bewusstsein gegenüber Fußgängern und insbesondere älteren und behinderten Menschen entwickeln.

Für die SPD-BF ist der Weg in diesem Streckenabschnitt stark frequentiert. Grundübel hierfür ist die nur 2,5 m breite Fahrbahn. Eine Verbreiterung ist aus verschiedenen und insbesondere finanziellen Gründen nicht möglich.

Für die CDU-BF ist eine Chance für eine Verbreiterung nur dann gegeben, wenn die EVS ihre Bemühungen für die Aktivierung der Bahnstrecke aufgeben würde; dies ist aber nicht absehbar.

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis, wonach wegen der auf dem gesamten Vennbahnweg vergleichbaren Probleme bei starker Nutzung und der von der Verwaltung geschilderten Aspekte auf zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich des Seniorenzentrums verzichtet wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen der auf dem gesamten Vennbahnweg vergleichbaren Probleme bei starker Nutzung und der von der Verwaltung geschilderten Aspekte auf zusätzliche verkehrsregelnden Maßnahmen im Bereich des Seniorenzentrums verzichtet wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit Inbetriebnahme des Vennbahnweges in den verschiedenen Teilabschnitten erfreut sich dieser besonders an den Wochenenden sowie im Sommer sehr hoher Beliebtheit. Dabei stellen die Teilstücke in Brand zwischen Trierer Straße und Münsterstraße (Einkäufe mit dem Fahrrad, Schüler zur Gesamtschule sowie Neubaugebiet mit jungen Familien), zwischen Brand und Inda-Gymnasium (Schüler auf ihren Fahrrädern sowie Wochenend-Spaziergänger) sowie an der Bahnhofsvision Kornelimünster die am stärksten bevölkerten Teilstücke dar. Hinter dem Viadukt Iternberg nimmt besonders bezüglich Spaziergängern die Nutzungsdichte deutlich ab.

Seit der Freigabe des Teilstückes zwischen Brand und Kornelimünster mit entsprechender Nutzung haben Bürger immer wieder von der Verwaltung gefordert, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und Familien mit Kleinkindern zu ergreifen. So wurden Geschwindigkeitsbeschränkungen für Radfahrer (15km/h), durchgezogene Markierungen zum Trennen der beiden Fahrtrichtungen der Radfahrer oder zum Trennen zwischen Fußgängern und Radfahrern bis hin zu Verboten für Inlineskater formuliert. Die Verwaltung hat alle Nutzungseinschränkungen wegen zu erwartender Nicht-Beachtung zurückgewiesen. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind für Radfahrer mangels Tachometerpflicht an Fahrrädern nicht zu kontrollieren und Fußgängergruppen bzw. Familien mit Fahrrädern haben immer ein Interesse, nebeneinander zu gehen bzw. zu radeln, um sich zu unterhalten. Vorgenommene Fahrstreifenaufteilungen des durchgehend nur 2,50 Meter breiten Vennbahnradweges würden von den Nutzern nicht akzeptiert werden.

Bei der Benutzung des Vennbahnradweges durch die unterschiedlichen Nutzergruppen gilt somit §1 Abs.2 der StVO mit der darin verbindlich festgeschrieben gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies funktioniert bei allen immer wieder subjektiv empfundenen Beeinträchtigungen durch andere Nutzer offensichtlich gut. So hat die Polizei im Bereich des Seniorenwohnheimes Walheim im Zeitraum vom 01.10.2012 bis 30.09.2015 keinen Verkehrsunfall der Kategorie 1 bis 4 (Personenschäden oder größere Sachschäden) verzeichnet.

Sicherlich ist aus heutiger Sicht der Vennbahnradweg bei der erlangten Nutzungsdichte fast schon zu schmal. Besonders entlang der Eisenbahnstrecke der Firma EVS lässt er sich jedoch nicht verbreitern. Für die bestehenden 2,50 Meter waren bereits zähe Verhandlungen mit der Firma EVS als Eigentümer der benachbarten Gleisanlage erforderlich. Hier ist besonders im Abschnitt zwischen Auf der Kier und Schmithofer Straße keine Verbreiterung mehr realistisch zu erreichen.

Wegen der im Vergleich zu Brander oder Münsteraner Teilstücken des Vennbahnweges eher geringen Nutzung des Rad-/Gehweges im Bereich des Altenheimes Walheim halten Verwaltung und Polizei es nicht für notwendig und auch nicht für verhältnismäßig, in Walheim erläuternde Hinweisschilder aufzustellen. Auch würden diese nicht zur Sicherung der Vennbahnweg-Nutzung beitragen. Erfahrungen der Polizei zeigen, dass eine solche Beschilderung meist nicht zur Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten führt, jedoch soll genau dies durch die Beschilderung erreicht werden. Auch aus Sicht der Polizei wäre die einzige Lösung zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Vennbahnweg eine Verbreiterung der Asphaltfläche und die Ausschilderung als getrennter Fuß- und Radweg, was jedoch aus den vorgenannten Gründen besonders in den Teilstücken neben den Eisenbahnschienen nicht zu realisieren ist.

Aus den genannten Gründen und aufgrund der recht geringen Nutzungsdichte im Vergleich zu anderen ebenfalls funktionierenden Teilabschnitten des Vennbahnweges hält die Verwaltung deshalb keine besonderen Maßnahmen für den angesprochenen Teilabschnitt des Altenheimes für angemessen.

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Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-12 FB 61_0289_WP17 Verbesserung der Sic SAO.pdf

17.11.2024

2.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 28.10.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:19