29. Oktober 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3.1Öffentlich

Luftreinhalteplan Aachen; 1. Fortschreibung 2015Sachstandbericht zum Maßnahmenplan Luftreinhaltung

FB 36/0070/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr A. Müllerist der Meinung, ein Vortrag sei nicht nötig, die Pläne seien hinreichend bekannt. Ihm sei aufgefallen, dass 2016 bei der Neubeschaffungvon 20 Bussen mit Euro-6 Norm6 neue Elektrobusse enthalten sind. Das halte er für eine Mogelpackung, die 6 Elektrobusse müssten noch hinzukommen. Er kritisiert, dass man bei den Subunternehmern von einer Umweltzonentauglichkeit durch Neubeschaffung ausgehe ohne näheres zu wissen.

Herr Wingenfeld teilt mit, der Verwaltungsvorstand habe es für sinnvoll erachtet, in die Neuanschaffung von E-Bussen einzusteigen,also diese anstelle der Euro-6-Busse anzuschaffen.

Herr Wiezorek entgegnet, es mache keinen Sinn, etwas anzuschaffen, wenn es Fahrzeuge mit besserer Technik gebe, wo das Geld sinnvoller angelegt sei.

Eine Nachrüstung mit Partikelfiltern werde bis zum Auslaufen der Ausnahmeregelung (31.12.2017) nicht notwendig sein, da bis dahin alle nicht tauglichen Fahrzeuge durch Neubeschaffung ausgetauscht sein werden.

Die Situation bei den Subunternehmern werde sich in den nächsten 2 Jahren deutlich verändert haben, so dass auch da die Umweltzonentauglichkeit gegeben sein wird.

Herr Paetz teilt ergänzend mit, Aachen habe kein Rußproblem, sondern ein CO2-Problem. Die wenigen Fahrzeuge, die noch keinen Filter hätten, würden unter die Ausnahmeregelung fallen und nur zu Spitzenverkehrszeiten, z. B. morgens 1 Stunde eingesetzt. Es bestehe schon ein gewisser Druck auf die Unternehmer, möglichst neue Fahrzeuge nach E 6 Norm anzuschaffen.

Herr Fischer schlägt vor, jetzt die einmalige Chance zu nutzen, mit Geld aus dem Konjunkturpaketmöglichst viele Elektrobusse anzuschaffen, so mit großen Maßnahmen nachhaltig zur Luftverbesserung beizutragen und damit den Einstieg in eine wirkliche Änderung des ÖPNV zu bewirken. Man würde nicht nur die Luftverschmutzung verringern, sondern auch die Lärmbelastung und außerdem Aachen als Wissenschaftsstadt Rechnung tragen.

Herr A. Müller erklärt, er finde es selbstverständlich auch sinnvoller, Elektrobusse anzuschaffen: trotzdem sollten die 6 E-Busse hinzugerechnet werden. Er stelle den Antrag, die ASEAG solle die Zahl der Elektrobusse nicht auf die Zahl der Neubeschaffungen anrechnen, sondern hinzurechnen.

Zu der Bemerkung des Herrn A. Müller, 20 Elektrobusse seien im Übrigen auch o. k., merkt Herr Höfken an, das könne nicht bezahlt werden. Die ASEAG bestelle zwar die Busse, die Entscheidung liege aber bei der Stadt, die auch bezahle.

Seiner Meinung nach sei noch nicht ausreichend über die E-Mobilität diskutiert worden. Bei den E-Bussen sei das Nachladen problematisch. Der Ausschuss sollte sich Zeit nehmen und sich darüber informieren lassen. Er schätze, eine breite Mehrheit sei nicht ausreichend informiert, z. B. seien die Nachladestationen teuer und unschön.

Herr Fischer meint, sich daran zu erinnern, dass im Ausschuss schon einmal über E-Busse gesprochen wurde, nicht aber über die Finanzierungsfrage. Wichtig und richtig sei aber, möglichst bald in die E-Mobilität einzusteigen und voll darauf zu setzen. Bei den Ladestationen werde man schrittweise vorgehen müssen; vielleicht sei in 2 Jahren ein Nachladen nicht mehr nötig.

Der Vorsitzende Herr Lindemann lässt zunächst über den Änderungsantrag des Herrn A. Müller abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wird abgelehnt bei 1 Zustimmung.

Anschließend ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Die Bezirksregierung Köln hat die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen (kurz: LRP) zum 01. September 2015 in Kraft gesetzt. Der Vorsitzende des Mobilitätsausschusses hat die Verwaltung jetzt gebeten, über den aktuellen Sachstand der Umsetzung einzelner Maßnahmen, speziell über Maßnahme MF4 des Luftreinhalteplans „Innovationsstrategie ASEAG Busflotte (und Subunternehmer)“ zu berichten.

  1. Aktueller Sachstand

Erwartungsgemäß befinden sich so kurz nach Verabschiedung des Luftreinhalteplans 2015 die meisten Maßnahmen und Projekte des Plans noch in der Vorbereitung bzw. Projektierung. Da nach jetzigem Stand frühestens zum Jahreswechsel erste Ergebnisse bzw. Zwischenschritte vermeldet werden können, plant die Verwaltung, im kommenden Frühjahr über die Luftqualitätsentwicklung 2015 (Auswertung der Messwerte 2015) und den Stand der LRP-Umsetzung ausführlich zu berichten.

Wegen der besonderen Bedeutung wird aber schon an dieser Stelle ein kurzer Zwischenbericht über die aktuellen Entwicklungen zum Thema „Busflottenmodernisierung“ gegeben.

MF 4: Innovationsstrategie ASEAG Busflotte (und Subunternehmer)

Die im Luftreinhalteplan verankerte Innovationsstrategie gilt nachweislich als Kernbaustein zur Verbesserung der Luftqualität an verschiedenen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Strategie bedarf erheblicher zusätzlicher Finanzzuweisungen der Stadt Aachen an die ASEAG, deren Höhe im LRP für die Jahre 2015 – 2017 mit insgesamt etwa 1,3 Mio. Euro kalkuliert wurde.

Ergänzend gilt es, für die Busflotte von ASEAG bzw. deren Subunternehmer die gesetzlichen Anforderungen der Umweltzone (Einführung zum 1. Februar 2016) einzuhalten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in NRW – mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Lage des Öffentlichen Nahverkehrs – bis zum 31.12.2017 Ausnahmen / Befreiungen zum Befahren der Umweltzone für solche Busse zu erteilen sind, die u.a. zur Abdeckung bestimmter Spitzenverkehrsleistungen (Schülerverkehr, Sonderverkehrsleistungen wie CHIO, Alemannia etc.) dienen. Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung / Ausnahmegenehmigung ist, dass der jeweilige Bus mindestens die Schadstoffgruppe 3 hat und bereits vor dem 01.01.2011 auf den Halter zugelassen war.

Nach Auskunft der ASEAG stellt sich die Situation zur Umsetzung der Maßnahme MF 4 aktuell wie folgt dar:

Die Neubeschaffung von Fahrzeugen soll – wie in Maßnahme MF 4 vorgesehen - im Jahr 2016 auf 20 Neufahrzeuge (Euro 6), davon nach Möglichkeit 6 Elektrobusse, gefördert über das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“, angehoben werden. Für 2015 ist die Aufstockung nicht mehr machbar; insoweit bleibt es bei der Beschaffung von 14 neuen Bussen mit Euro 6; diese werden zum Jahreswechsel geliefert.

Eine Nachrüstung von Partikelfiltern bei den Bussen der ASEAG ist aufgrund der Ausnahmeregelung bis 31.12.2017 nicht erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen der Umweltzone gerecht zu werden. Allein durch Neubeschaffung von mindestens 14 Fahrzeugen pro Jahr bis 2017 werden die nicht umweltzonentauglichen Fahrzeuge ersetzt. MF 4 sieht die erweiterte Neubeschaffung von 20 Bussen pro Jahr über 3 Jahre vor, so dass der Austausch noch schneller stattfindet.

Bei den Subunternehmern geht die ASEAG davon aus, dass durch verstärkte Neubeschaffung und Dispositionsanpassungen die Anforderungen an die Umweltzone ebenfalls zum Ende der Ausnahmeregelung (31.12.2017) erfüllt werden. Die Umweltzonentauglichkeit der Busflotte ist insoweit zum Stichtag gegeben.

Darüber hinaus wird ein Einbau von Nachrüstsystemen zur Stickoxydreduzierung (NOx) bei der ASEAG-Flotte unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft.

  1. Sachstand zum Maßnahmenpaket des Luftreinhalteplans 2009

Eine Reihe von Maßnahmen des alten LRP 2009 wurde in die neue Maßnahmenstruktur der Fortschreibung 2015 übernommen und mit neuen Schwerpunkten sowie aktualisierten Zielsetzungen weitergeführt. Der letzte Sachstandsbericht zum LRP 2009 und eine Überleitungsliste in die neue Maßnahmenstruktur ist unter www.aachen.de/umweltzone eingestellt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-08 FB 36_0070_WP17 Luftreinhalteplan Aa SAO.pdf

22.11.2024

111.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 3.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 29.10.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:23