29. Oktober 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 10Öffentlich

Grauenhofer Weg 1. BAAusbau zwischen Arlingtonstraße und BABAusführungsbeschluss (Baubeschluss)

FB 61/0251/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Neben der mit der Einladung versandten Vorlage liegt eine Tischvorlage über das Ergebnis der Bürgerinformation zum 1. Bauabschnitt vor, die als Anlage auch im Ratsinformationssystem eingestellt ist.

Frau Poth hält einen Power Point gestützten Vortrag, der ebenfalls als Anlage eingestellt ist.

Frau Breuer spricht ihren Dank aus. Es seien verschiedene Änderungen vorgenommen worden. Weitere Verengungen der Fahrbahn werde man aber nicht mittragen; das sei viel zu gefährlich.

Herr Fischer stellt 2 Fragen, die Frau Poth beantwortet:

Der Einbau der taktilen Elemente sei notwendig. Die Fußgänger seien bevorrechtigt gegenüber dem Radverkehr.

Herr Achilles meint, es sei schwer zu vermitteln, dass der 2. Bauabschnitt noch kein Thema sei, da die Fahrbahn für Radfahrer aufgrund der Schäden eine Gefahr darstelle.

Auf die Frage des Herrn Fischer, ob es möglich wäre, in der Mitte der Fahrbahn eine Querungshilfe für den Radverkehr zu bauen oder eine Einengung, teilt Herr Paetz mit, es würden Gelenkbusse im 15 Minuten Takt eingesetzt. Deshalb sei es besser, die Bedenken der ASEAG zu berücksichtigen und auf eine weitere Einengung, z. B. auf 4,50 mwie in der Bürgerversammlung vorgeschlagen zu verzichten.

Frau Breuer erachtet es für wichtig zu gewährleisten, dass dieBusse der ASEAG vernünftig fahren können.

Nach weiteren Wortmeldungen des Herrn Blum, des Herrn Fischer, des Herrn A. Müller, der Frau Pothund des Herrn Lindemann fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf der Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L4 bis L6) den Ausführungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt zwischen Arlingtonstraße und Bundesautobahn.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L4 bis L6) den Ausführungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt zwischen Arlingtonstraße und Bundesautobahn zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf der Grundlage der vorliegenden Planung (Pläne 2008_027_L4 bis L6) den Ausführungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt zwischen Arlingtonstraße und Bundesautobahn.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundlagen

Der Grauenhofer Weg ist eine zwei streifige Hauptverkehrsstraße, die in einen anbaufreien Streckenabschnitt und einen angebauten Streckenabschnitt aufgeteilt ist. Bautechnisch und funktional entspricht der Grauenhofer Weg nicht mehr den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnissen und der aktuellen Regelwerke. Um die derzeitige Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den baulichen Zustand der Straße zu ertüchtigen, beabsichtigt die Stadt Aachen den Grauenhofer Weg im 1. Bauabschnitt zwischen Arlingtonstraße und BAB neu auszubauen. Für den 2. Bauabschnitt zwischen Arlingtonstraße und Lintertstraße ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich, da die vorhandene Verkehrsfläche nicht ausreicht um einen richtlinienkonformen Ausbau zu realisieren. Der gesamte Ausbaubereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet bzw. in einem Bereich, in dem Bäume, Hecken und Gewässer besonders zu schützen sind.

Wegen erheblicher substanzieller Schäden beabsichtigt die StädteRegion Aachen die grundhafte Erneuerung der Lintertstraße. Im Zuge des Umbaus soll der Knotenpunktbereich Lintertstraße / Grauenhofer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in einem späteren 2. Bauabschnitt richtliniengemäß bis zur Arlingtonstraße ausgebaut werden.

Zustand

Die Verkehrsfläche des Grauenhofer Wegs hat eine Breite von 11 bis 13 m, in einem kurzen Abschnitt bis 20 m. Die Fahrbahn ist derzeit 5,50 m breit, was für den Begegnungsverkehr von Bussen und LKW nicht ausreicht. Die Nebenanlagen schließen überwiegend niveaugleich an und bieten Fußgängern keinen ausreichenden Schutz. Im gesamten angebauten Streckenabschnitt befinden sich auf der südwestlichen angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche Bäume und Hecken, deren Wurzelwerk zu schützen ist.

Planung

Zur Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, ist eine Neuordnung des Straßenraumes dringend erforderlich. Dazu ist ein Vollausbau in der Belastungsklasse 10 (BK 10 nach RStO 12) notwendig. Bei einem richtlinienkonformen Ausbau ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m im gesamten Ausbaubereich vorgesehen. Diese ermöglicht den Begegnungsfall zweier Busse oder LKW. Im gesamten Bereich wird entlang der vorhandenen Bebauung ein 2,50 m breiter Gehweg angelegt und mit der entsprechenden Beschilderung für den Radverkehr freigegeben. Durch einen Hochbordstein wird der Gehweg von der Fahrbahn abgesetzt. Die Fahrbahn wird mit 6,50 m Breite angelegt. Dies ermöglicht abschnittsweise das Parken am Fahrbahnrand und gleichzeitig den Begegnungsverkehr zweier PKW. Im gesamten angebauten Bereich wird das auf der versiegelten Verkehrsfläche anfallende Niederschlagswasser auf der südwestlichen Seite in eine Rigole entwässert, die gleichzeitig die Funktion des Banketts übernimmt. Zwischen der Rigole und der vorhandenen Verkehrsflächenbegrenzung verbleibt zum Schutz des Wurzelwerkes der vorhandenen Baumreihe ein Abstand von ca. 1,00 m.

Entlang der vorhandenen Trafostation gegenüber Hs. Nr. 81 wird das Bankett auf einer Länge von 5,00m durch eine Bordanlage von der Fahrbahn abgesetzt und mit wassergebundener Decke befestigt. Im Bereich des vorhandenen Fußweges gegenüber Hs. Nr. 85 wird der süd-westliche Fahrbahnrand mit Rundbordstein und einer einzeiligen Rinne zur Wasserführung befestigt. Der Anschluss des Fußweges wird als wassergebundene Decke ausgeführt.

Ab Hs. Nr. 113 wird entlang dem nordöstlichen Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges ein 2,00m breiter und ca. 85 m langer Parkstreifen angelegt. Der in diesem Bereich an der südwestlichen Straßenseite vorhandene Privatweg wird an die Fahrbahn angebunden.

Der Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges wird in der geplanten Einmündung mit einem Rundbordstein und einer einzeiligen Rinne zur Wasserführung befestigt. Vor Hs. Nr. 143 wird der Gehweg punktuell auf 2,30 m bzw. vor Hs. Nr. 157 auf 2,13 m eingeengt, da der für eine 2,50 m breite, durchgängige Gehwegführung erforderliche Grunderwerb noch nicht getätigt werden konnte. Vor Hs. Nr. 153 wird der geplante Gehweg auf einer Länge von 16 m auf 2,25 m Breite eingeengt, so dass der vorhandene Sockel als höhenmäßiges Anschlusselement wieder hergestellt werden kann. Im Kurvenbereich im Übergang zur Münsterstraße ist die Fahrbahn von 6,50 m auf 7,00 m Breite ausgeweitet. Ab ca. Hs. Nr. 157 wird entlang des nordöstlichen Fahrbahnrandes des Grauenhofer Weges ein 2,00 m breiter und ca. 50 m langer Parkstreifen angelegt. Für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen wird ein taktiler Leitstreifen im Gehweg eingebaut. Einmündungen und Querungsstellen werden gemäß den aktuellen Standards ausgeführt.

ÖPNV

Die vorhandene Bushaltestelle wird an den geplanten Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges verlegt und in der Lage entsprechend den in der Einmündung der Königsberger Straße freizuhaltenden Sichtfelder zurückversetzt. Die neue Lage befindet sich unter Berücksichtigung der Sichtfelder im Bereich der Einfahrt des Grundstückes mit der Hs. Nr.107. Hinsichtlich der geringen Haltezeit des Linienbusses wird dies als zumutbar erachtet. Der vergrößerte Abstand der Haltestelle zur Einmündung ermöglicht die Vorbeifahrt des aus der Königsbergerstraße linkseinbiegenden Busses an dem am Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges haltenden Bus. Stadteinwärts und stadtauswärts wird der Grauenhofer Weg und die Königsberger Straße mit Doppelgelenkbussen befahren. Entlang der geplanten Haltestelle ist die Bordanlage so geplant, dass die Einstiege des Busses außerhalb der Grundstückszufahrt liegen.

Verfahren und Kosten

Bürgerinformation

Am 8. April und am 7. Mai 2013 haben zwei Bürgerinformationsveranstaltungen in der Offenen Tür Driescher Hof ("D-Hof") stattgefunden. Dort wurde die Planung vorgestellt und mit den anwesenden Bewohnern diskutiert.

Politische Beratung

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben am 6. Juni 2013 nach eingehender Beratung in gemeinsamer Sitzung mehrheitlich den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag gefasst. Dabei wurde ergänzend beschlossen, eine bauliche Einengung im Einmündungsbereich zur Arlingtonstraße (Ortseingang) zu schaffen. Der verkehrsberuhigte Bereich Arlingtonstraße wird baulich bis zum Fahrbahnrand des Grauenhofer Weges vorgezogen.

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt auf der Nordseite mit Betonstein-rinne und Hochbord. Die Oberflächenentwässerung erfolgt hier über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle. Auf der Südseite erfolgt die Entwässerung über das Bankett in eine Rigole und wird in den vorh. Graben abgeleitet.

Ausbauelemente

Fahrbahn (BK 10)

3,5 cm Splittmastix- Asphalt

8,5 cm Asphaltbinder

14 cm bit. Tragschicht

49 cm Frostschutz

75 cm Gesamtstärke

Parkstreifen

8 cm Betonsteinpflaster

4 cm Brechsand/Splitt

25 cm HGT

13 cm Frostschutz

50 cm Gesamtstärke

Gehweg

8 cm Betonsteinplatten 30/30

4 cm Brechsand/Splitt

15 cm HGT

13 cm Frostschutz

40 cm Gesamtstärke

Baumpflanzungen

Die Realisierbarkeit von Baumpflanzungen wird noch vom Fachbereich Umwelt geprüft.

Beleuchtung

Die Straßenbeleuchtung ist 40 Jahre alt und muss erneuert werden. Sie wird den geplanten Straßenquerschnitten entsprechend erneuert sowie ergänzt.

Baukosten und Finanzierung

Die Kosten für den Umbau des 1. Bauabschnittes zwischen Arlingtonstraße und BAB werden Mittel i.H. von 1,6 Millionen Euro inkl. MwSt. betragen. Hinzu kommen die Aufwendungen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die nicht aus dem städtischen Budget finanziert werden. Die integrierte Verkehrsgestaltung einer Hauptverkehrsstraße ist grundsätzlich nach dem Entflechtungsgesetz förderfähig. Ein entsprechender Finanzierungsantrag sowie die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegen vor.

Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 5-120102-000-01000-300-1 mit einer Gesamtsumme von 2,2 Millionen Euro in den städtischen Haushalt aufgenommen, davon stehen für den jetzigen Ausbau Mittel i.H. von 1,6 Millionen Euro in den Jahren 2015 (inklusive Ermächtigungsübertragungen aus 2014) und 2016 zur Verfügung. Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Einnahmen werden aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz und Anliegerbeiträgen gemäß §8 Kommunalabgabegesetz (KAG NW) erwartet.

Bauzeit

Im Zuge der Erneuerung wird die STAWAG sich an der Ausschreibung beteiligen und die Versorgungsleitungen sowie von Hs. Nr. 81-103 den Kanal erneuern. Die Bauzeit hierfür ist mit 3 Monaten angesetzt, für den Straßenbau werden 5 Monate vorgesehen. Es ist geplant mit der 8 monatigen Bauzeit im Frühjahr 2016 zu beginnen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

5-120102-000-01000-300-1

4-120102-007-9

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015*

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

300.000

300.000

600.000

600.000

900.000

900.000

Auszahlungen

1.112.538,88

1.112.538,88

1.076.900

1.076.900

2.189.438,88

2.189.438,88

Ergebnis

-812.538,88

-812.538,88

-476.900

-476.900

-1.289.438,88

-1.289.438,88

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015*

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

13.300

13.300

26.900

26.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand

47.600

47.600

44.900

44.900

0

0

Abschreibungen

59.600

59.600

55.600

55.600

0

0

Ergebnis

-93.900

-93.900

-73.600

-73.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*inkl. Ermächtigungsübertragungen

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (7)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-08-20 FB 61_0251_WP17 Grauenhofer Weg 1. b sao

22.11.2024

2.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 29.10.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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