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Evaluation des Städteregion Aachen-Gesetzes

Dez. I/0001/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, verweist auf den Runden Tisch, zu dem der Oberbürgermeister und der Städteregionsrat gemeinsam eingeladen haben und bei dem in sehr kreativer Art und Weise und in einem sehr guten, angenehmen, produktiven Dialog miteinander über die vorliegende Gesetzesänderung hinaus weitere Ansätze geprüft würden. Bei der Vorlage handele sich um einen Abschlusspunkt der Etablierung der Städteregion, aber sicherlich nicht um das Ende der gemeinsamen Weiterentwicklung.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den nachstehenden Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den nachstehenden Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Beschluss vom 07.05.2014 hat der Rat der Stadt mehrheitlich der gemeinsamen Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen und des Städteregionsrates der Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen-Gesetzes zugestimmt. Unter anderem wurde in der Beschlussfassung die Sicherstellung zumindest eines Optionsrechtes für die Stadt Aachen bei der Begründung neuer Zuständigkeiten für Aufgaben der Kreisstufe durch Rechtsverordnungen bestätigt. Mit Schreiben vom 18.02.2015 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW einen Evaluationsbericht zum Städteregion Aachen-Gesetz an den Landtag NRW übersandt und zu einzelnen Punkten der gemeinsamen Stellungnahme weitergehend ausgeführt. Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass die Landesregierung beabsichtige, mit dem Mantelgesetz 2015 das Städteregion Aachen-Gesetz zu novellieren und das Optionsrecht für alle Fälle der Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung zu schaffen. Hierüber wurde der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 24.06.2015 informiert.

Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass mit Artikel 3 des „Achten Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales“ (Mantelgesetz 2015) der Bitte um Erweiterung des Optionsrechtes der Stadt Aachen (§ 6 Abs. 3 des Städteregion Aachen-Gesetzes) auch für die Fälle der Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung entsprochen wurde. Das entsprechende Gesetz wurde am 30.09.2015 im Landtag verabschiedet und tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Es wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2015 Nr. 38 vom 13.10.2015 veröffentlicht.

Das entsprechende Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie das vorgenannte Gesetz- und Verordnungsblatt NRW ist dieser Vorlage beigefügt.

Unter Hinweis auf die Erläuterungen für den Rat am 24.06.2015 betont die Verwaltung erneut, dass mit der jetzt vollzogenen Gesetzesänderung lediglich eine städtische Mindestforderung erfüllt wird.

Es bleibt zudem abzuwarten, ob im konkreten Optionsfall bei einer Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung auch die Einhaltung der terminlichen Vorgabe aus § 6 Abs. 3 Satz 3 des Städteregion Aachen-Gesetzes gewährleistet ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt der Übergang der Aufgabe von der Städteregion auf die Stadt Aachen jetzt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Rechtsverordnung.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-16 Dez. i_0001_wp17 evaluation des staedt sao

16.11.2024

241.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 21.10.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat I
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:17