10. November 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld -Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachenhier: Umweltberichte

FB 36/0072/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld -Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachenhier: Umweltberichte

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Herr Wiezorek erläutert eingangs die Position der Umweltverwaltung.

Er stellt die zu beachtende rechtliche und fachliche Sicht dar.

Auch wenn aus fachlicher Sicht der Verlust an Ackerflächen aus Sicht des Boden- und Naturschutzes zu beklagen sei, so sind für die abschließende Bewertung der Auswirkungen der Planung aus rechtlicher Sicht (Vorgaben des §1a BauGB) die Festsetzungen des derzeitigen B-Plans maßgeblich. Und danach

fällt weder für den Bodenschutz noch für den Naturschutz zusätzlicher Ausgleichsbedarf im Vergleich zu den vormals geplanten Tennisplätzen an.

In der Abwägung ist die Umweltverwaltung zu dem Fazit gekommen, dass alle Mindestanforderungen , insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes, erfüllt sind und es keine Veranlassung für weitergehende Forderungen gibt. Insofern stellt die Mitteilung des Investors, dass zusätzliche10m Abstand zur bereits geplanten Entfernung der Baukörper zum Haarbach eingehalten werden können, einen zu begrüßenden, wenn auch nicht zwingend notwendigen, Fortschritt dar.

Herr Wiezorek stellt klar, dass keine grundsätzliche Ablehnung der Umweltverwaltung gegeben ist.

Für die CDU Fraktion bemängelt Ratsherr Corsten, dass die Basis für die Beurteilung des Bauvorhabens der Bebauungsplan aus dem Jahr 1986 ist. Die damaligen Grundlagen der Umweltbelange waren durchaus andere als heute.

Ein Bebauungsplan, der den Bau von Tennisplätzen vorsah und 30 Jahre alt ist, und nun für ein anderes Bauvorhaben genutzt wird erscheint seltsam.

Am gesetzlich richtigen Vorgehen besteht kein Zweifel, allerdings bedeutet dieses Vorhaben Nachteile für den Ortsteil Haaren.

Er bittet darum, die Pläne der damaligen Planung von 1986 zu bekommen.

Er bemängelt zudem, dass bei der Vorlage die heutige Planung dessen, was genau wo gebaut wird nicht sichtbar ist.

Des weiteren merkt Ratsherr Corsten an, dass am neuen Flächennutzungsplan bereits seit zwei Jahren gearbeitet wird und in der Vorplanung besagte Fläche nie thematisiert wurde, gleichwohl aber eine Fläche am Friedhof Hüls. Diese Fläche sollte für Gewerbebau umgewandelt werden.

Er bittet um Darstellung der Auswirkungen auf den Luftfluss zu der vorgelegten geplanten Bebauung.

Ratsherr Corsten fragt, warum gerade jetzt über eine briefmarkengroße Fläche beraten wird, wenn doch das große Kuvert mit dem Flächennutzungsplan im Jahr 2017 beschlossen werden soll.

Folgende Fragen bittet er zum kommenden Planungsausschuss am 19.11.2016 zu beantworten:

-Wo werden die Baukörper errichtet? Wie ist die Lage der Baukörper? Wo geschieht was?

-Warum wurde die Fläche in den Vorplanungen der Aufstellung des neuen FNP nicht thematisiert?

-Warum wird gerade jetzt, vor der Verabschiedung des neuen FNP in 2017, ein briefmarkengroßes Stück herausgenommen?

-Und wie wirkt sich dies auf die Gesamtplanung/ Gesamtsicht des FNP aus?

-Wie sind die Auswirkungen auf das weitere unbebaute Gelände?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind wird es keine Zustimmung durch die CDU Fraktion geben.

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, zeigt sich durch die Äußerungen von Herrn Wiezorek zum Mindestabstand irritiert. In der Vorlage wird auf S. 12 ausgeführt, dass von Seiten der Umweltverwaltung eine Freihaltung von 50 Meter gefordert wird, diese auf 30 Meter verkleinert wurde und nun um weitere 10 Meter erweitert wird.

Herr Wiezorek führt dazu aus, dass 50 Meter der Idealabstand wären. Unter Berücksichtigung der Topographie (Stellung der Baukörper, Integration ins Gelände) ist ein Abstand von mindestens 30 Metern vertretbar. Hier gilt es aus Umweltsicht einen Kompromiss zwischen der Optimalvariante und einer vertretbaren Variante zu finden.

Für die Linke Fraktion zeigt sich Herr Hofmann erfreut über die Ausführungen von Ratsherrn Corsten. Ihn verwundert, dass der alte Bebauungsplan von 1986, der allerdings nicht umgesetzt wurde, nun Grundlage für ein neues Bauvorhaben sein soll. Zudem bemerkt er, dass nicht nur die Kaltluftbahn beeinträchtigt wird, sondern auch wertvoller Boden bebaut werden soll.

Er liest aus dem Umweltbericht, dass die Empfehlung eher in Richtung der Erhaltung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung geht.

Er erkundigt sich, ob es ein Monitoring für Gewerbeflächen gibt.

Ratsfrau Lürken verdeutlicht für die CDU Fraktion, dass diese der Vorlage nicht zustimmen wird.

Sie zitiert anhand mehrerer Seiten der Vorlage, dass diese überaus widersprüchlich formuliert ist.

Zu den Fragestellungen von Ratsherr Corsten ergänzt sein, dass die Bedeutung der Kaltluftschneise überprüft werden sollte.

Ratsfrau Göddenhenrich, Grüne Fraktion, schließt sich den Vorrednern an. Sie versteht die Vorlage nebst Anlagen auch so, dass die Fläche nicht bebaut werden soll. Hier sollte ein klares politisches Signal aus dem Ausschuss gesetzt werden.

Herr Wiezorek verdeutlicht, dass die Empfehlung der Umweltverwaltung dem Beschlussvorschlag zu entnehmen ist.

Herr Wingenfeld ergänzt, dass es Bedarfe nach gewerblichen Flächen gibt.

Zudem führt er aus, dass im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens kein Belang absolut gesetzt wird. Der laufende Prozess kann nach der Wichtigkeit der Belange angepasst und geändert werden.

Für die politische Beratung ist es schon ein Unterschied wie die Baukörper angeordnet sind.

Herr Kranz-Pitre, Fachbereich Wirtschaftsförderung, führt aus, dass es seit dem Jahr 2004 ein regionales Gewerbemonitoring gibt. Er erläutert kurz das bisherige Vorgehen und die Absichten des Investors.

Die Vorlage wird auf Antrag der CDU einstimmig an die Verwaltung zurückverwiesen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplanes.

Er beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die Umsetzungsplanung.

Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Vermarktung der städtischen Liegenschaften eine bodenkundliche Baubegleitung in die abzuschließenden Verträge aufzunehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das ca. 2,38 ha große Plangebiet befindet sich nordöstlich der Aachener Innenstadt am Rande des Haarbachtales im Stadtbezirk Aachen-Haaren und grenzt an das südlich gelegene Gewerbegebiet der Charlottenburger Allee an. Der Planbereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 wurde eine Umweltprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB durchgeführt und in den als Anlage beigefügten Umweltberichten mit folgendem Ergebnis dokumentiert:

Im gesamten Plangebiet liegen „schutzwürdige“ bis „sehr schutzwürdige“ Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“, die als Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu sehen sind. Eine Bebauung führt zu hochgradiger Versiegelung des Bodens und damit zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen in diesem Bereich. Auch die verbleibenden Flächen sind als stark beeinträchtigt zu werten.

Die geplante Erweiterung der Gewerbenutzung rückt weiter auf das Haarbachtal zu. Bereits im Gesamtstädtischen Klimagutachten von 2001 wird die besondere Bedeutung der Lüftungsbahnen in den Bachtälern dargestellt. Als Planungsempfehlungen gelten:

Freihalten besonders wichtiger Kaltluftbahnen

Auswirkungen der Bebauung in Kaltluftströmen minimeren

Strömungshindernisse minimieren

Kaltluftströme von Emissionen freihalten

Durch die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zum Haarbachtal wird in die dortige Lüftungsbahn hineingebaut, so dass es zum einen zu einer Verkleinerung des Kaltluftstromes kommt zum anderen werden durch die Bebauung die Durchlüftungseffekte stark beeinträchtigt. Hiervon sind nicht nur das Plangebiet sondern auch die weiteren Siedlungsflächen insbesondere in Haaren betroffen. Auch die neueren Untersuchungen zur Klimafolgenanpassung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestätigen die früheren Erkenntnisse. Im Hinblick auf die Klimafolgenbewältigung zeichnet sich ab, dass in der Zukunft die Aufheizung des Siedlungsraumes zunehmen wird und daher der Erhalt der Kaltluftbahnen dringend erforderlich ist.

Aus den zuvor genannten Gründen sollte an dieser Stelle die bisherige Grün- und Freifläche mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung unbebaut bleiben.

Bei der Ausweisung der Gewerbefläche wird seit Jahren ein Kompromiss gesucht, der die wichtigen Umweltbelange ausreichend berücksichtigt. Dadurch und zur Sicherstellung der wassertechnischen Erschließung hat es immer wieder Änderungen hinsichtlich der Gesamtgröße des Plangebietes als auch der Flächenaufteilungen innerhalb des Plangebietes gegeben.

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf stellt aus Sicht des Umweltschutzes einen Kompromiss „auf kleinstem Nenner“ dar. Die seitens der Umweltverwaltung geforderte Freihaltung einer 50 Meter Zone ab Nirmer Weg bis zur künftigen Gewerbebebauung wurde auf 30 Meter verkleinert. Der nun zum Haarbachtal hin festgesetzte Pflanzstreifen von 10 Metern Breite stellt zunächst sicher, dass nicht noch weitere Bebauung Richtung Haarbachtal erfolgt. Außerdem dient er der visuellen Abschirmung des weit hin sichtbaren Gewerbegebietes.

Um den negativen Auswirkungen einer Bebauung auf den klimawirksamen Ausgleichsraum des Haarbachtales entgegenzuwirken, wird eine maximale Gebäudehöhe bezogen auf das Gelände festgesetzt. Des Weiteren kann durch Begrünungsmaßnahmen dem Aufheizeffekt entgegengesteuert werden. Unter Berücksichtigung der Festsetzung von Dachbegrünungen und eines 10 Meter breiten Pflanzstreifens kann der Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/Elleter Feld als ausgeglichen gelten.

Zum Bebauungsplan Nr. 922 wurde ein Grünordnungsplan erstellt, der alle Begrünungsmaßnahmen

beinhaltet. Dieser soll als Grundlage für die weitere Ausbauplanung und Vermarktung des Gewerbegebietes dienen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-22 FB 36_0072_WP17 Bebauungsplan Nr. 92 sao

22.11.2024

1.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 10.11.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:30