Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2015
FB 45/0146/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Sahm verweist auf die Höhe der gesamt zur Verfügung stehenden Mittel und regt an, den Fonds wieder auf die ursprünglichen 100.000 € anzuheben. In diesem Zusammenhang sollte auch ein genauerer Nachweis der Verwendung der Mittel erfolgen
Frau Griepentrog verweist auf die ursprünglichen Intentionen, die zur Einrichtung des Fonds führten. Die Kriterien sollen beibehalten werden.
Bezüglich der Höhe der Mittel wird auf die Haushaltsplanberatungen verwiesen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Sachstand
Für das Haushaltsjahr 2015 stehen 90.700 € innerhalb des Produktsachkontos “Grundschulförderung“ zur Verfügung.
Die Gelder sollen der Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen dienen. Hieraus können Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.
Seit 2013 wird ein neu erarbeiteter Kriterienkatalog angewandt (siehe Anlage 1)
- Förderkriterien
Mit Verweis auf die Vorlage FB 45/0270/WP17 im Schulausschuss am 23.05.2013 bleibt es bei der dort dargestellten Anwendung der Förderkriterien.
- Verwendung
Nach den Rückmeldungen der Schulleitungen der geförderten Schulen fließen die ausgezahlten Gelder in
-differenziertere Materialangebote für schwächere Schüler, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse, Kinder mit Teilleistungsstörungen, aber auch besonders begabte Kinder
-Gewaltpräventionsprojekte
-Bücherausstattungen zur Steigerung der Lesekompetenz
-freiwillige Fremdsprachenangebote
-außerunterrichtliche Lernangebote, z.B. Waldtage
-Schwimmkurse für Erstklässler, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund.
An vielen Schulen bezieht ein hoher Teil der Elternschaft Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Angebotsdifferenzierung wäre ohne die städtischen Fördermittel nicht umzusetzen. Gleichwohl eine Messbarkeit aufgrund einer fehlenden Kontrollgruppe schwierig ist, wirkt die Unterstützung durch die städtischen Fördermittel lt. betroffener Schulleitungen ausgesprochen qualitätssteigernd im Unterricht.
- Vorschlag der Verwaltung
Die auf Basis der weiterentwickelten Förderkriterien ermittelten Auswertungsergebnisse aus 2013 sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt
Aufgrund der eng zusammenliegenden Resultate wurden die 14 folgenden Grundschulen in den Förderkreis aufgenommen:
- KGS Bildchen
- Kath. Bekenntniszweig Barbarastrasse der GGS Brühlstrasse
- KGS Düppelstraße
- KGS Beeckstraße
- KGS Feldstraße
- KGS Luisenstraße
- GGS Driescher Hof
- KGS Mataréstraße
- EGS Annaschule
- KGS Passstraße
- GGS Schönforst
- Montessori-GS Mataréstraße
- GGS Gut Kullen
- KGS Fischmarkt
- Weitere Vorgehensweise
Die o.g. Schulen sollen lt. vorseitigem Beschluss für das Schuljahr 2015/2016 basierend auf den von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Fördertopf erhalten.
Die festgelegte Liste förderungsfähiger Schulen soll entsprechend des am 23.05.2013 im Schulausschuss gefassten Beschlusses ihre Gültigkeit bis 2017 behalten, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in der Schülerstruktur einzelner Schulen.
Bis 2017 erfolgt die Auszahlung der Förderbeträge weiterhin nach jährlichem Beschluss des Schulausschusses auf der Grundlage der von den Schulen zu Schuljahresbeginn übermittelten Anzahl der Schüler.
Mittel stehen in ausreichender Höhe bei Position PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000 zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000 | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 90.700 € | 90.700 € | 270.700 € | 270.700 € | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
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Technische Details
ID: 71616
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=71616
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-09-08 FB 45_0146_WP17 Verteilung von Foerde SAO.pdf
21.11.2024
2.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 17.11.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 10:32