19. November 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 17Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ Elleter Feld- Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0291/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ Elleter Feld- Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die CDU-Fraktion berichtet Herr Starmanns aus der Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, wo man keine einheitliche Meinung gefunden habe. Generell halte man eine Ausweitung der gewerblich genutzten Flächen an dieser Stelle aus ökologischen Gründen für schwierig, in jedem Fall müsse aber eine Möglichkeit gefunden werden, die wertvollen Biotopflächen soweit wie möglich zu schützen. Aus seiner Sicht sei dazu ein Abstand vom Nirmer Weg von ca. 50m – 60m erforderlich, die jetzt vorgelegte Planung mit 40m Abstand entspreche nicht der Flucht, die sich aus dieser Notwendigkeit ergebe. Zudem sei unklar, wie die als „Parkplätze“ gekennzeichnete Fläche einzuordnen sei, beispielsweise stelle sich die Frage, ob hier grundsätzlich auch Bebauung zulässig sein könne.

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Haase, dass man den vorgeschlagenen Abstand von 40m unter gewissen Bedingungen akzeptieren könne. Im weiteren Verfahren müssten dann die Baugrenzen genau aufgenommen und die Höhen für die Bereiche B und C festgesetzt werden. Unstrittig sei auch aus seiner Sicht, dass im Bebauungsplan Regelungen zum Schutz der Biotop-Flächen getroffen werden müssten, auch wenn dieses Biotop außerhalb des Plangebiets liege.

Für die Fraktion der Grünen weist Herr Rau darauf hin, dass der Umweltausschuss keinen Beschluss zu diesem Verfahren gefasst habe, da der Umweltbericht von der Realisierung dieses Vorhabens abrate. Man sehe durchaus das Dilemma, in dem sich die Verwaltung hier befinde, schließlich gehe es um die Sicherung von rund 700 Arbeitsplätzen in Aachen, dennoch könne seine Fraktion der Planung in dieser Form nicht zustimmen. Es sei grundsätzlich vorstellbar, eine Lösung zu finden, wenn man bereit sei, die Umweltbelange tatsächlich ernst zu nehmen. Dazu könne man die Baufenster so gestalten, dass die Umweltanforderungen so weit wie möglich berücksichtigt werden, die Parkplätze anders anordnen und begrünen und all dies vertraglich absichern, am besten in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Wenn man sich zu einer solchen Vorgehensweise entschließen könne, sei auch seine Fraktion diskussionsbereit, in der jetzigen Fassung werde man die Planung jedoch nicht mittragen.

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man die Planung ablehnen werde. Der Bericht der Umweltverwaltung komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass diese Fläche aus ökologischen Gründen von Bebauung freigehalten werden solle, diese Empfehlung wolle man ernst nehmen. Hier andere Interessen in den Vordergrund zu stellen halte man für falsch, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen.

Herr Wingenfeld erläutert, dass in der Vorlage der Umweltverwaltung die grundsätzliche Problematik einer Bebauung dieser Fläche dargelegt werde, das konkrete Vorhaben werde jedoch unter den im Umweltbericht genannten Bedingungen mitgetragen. Da es sich um ein städtisches Grundstück handele, könnten auch im Kaufvertrag bestimmte Regelungen getroffen werden, so dass aus seiner Sicht ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht erforderlich sei.

Herr Kriesel schlägt vor, einen größeren Abstand zum Nirmer Weg einzuhalten und den klimatisch besonders kritischen Bereich aus den überbaubaren Flächen herauszunehmen. Zudem könne man den Bereich, in dem Parkplätze vorgesehen seien, als Stellplatzfläche festsetzen und Regelungen zur Begrünung treffen. Mit diesen Änderungen könne man in die Offenlage gehen.

Herr Wingenfeld konkretisiert diesen Vorschlag dahingehend, dass man ausgehend von der Mittelachse des Wendehammers die Fläche östlich bzw. oberhalb der Erschließungsstraße für die Anlage von oberirdischen Stellplätzen vorsehen könne.

Herr Begaß berichtet, dass sich die Wirtschaftsförderung bereits seit einem Jahr mit dem Unternehmen in Verhandlungen befinde, auch die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sei bereits diskutiert worden. Es gehe nun darum, eine Entscheidung zu treffen und damit auch dem Unternehmen ein positives Signal zu geben.

Herr Baal betont, dass man sich mit diesem Verfahren in einen Grenzbereich begebe. Dem Unternehmen sei mit bloßen Zusagen nicht geholfen, notwendig sei Baurecht, das auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalte. Eine genaue Prüfung der kritischen Punkte sei daher ebenso unverzichtbar wie genaue Festsetzungen, letztlich müsse der Bebauungsplan die gewünschten Regelungen auch zum Ausdruck bringen.

Herr Rau plädiert dafür, eine Lösung zu finden, mit der die unterschiedlichen Interessen zusammengebracht werden können. Seine Fraktion beantrage daher eine Beschlussfassung, mit der die Verwaltung beauftragt werde, die Baufelder so anzuordnen, dass mindestens ein Abstand von 50m vom Nirmer Weg eingehalten werde. Weiterhin müsse die Fläche für Stellplätze genau festgelegt und Regelungen zu deren Begrünung getroffen werden. Die überarbeitete Planung solle dem Ausschuss vor der Offenlage nochmals vorgelegt werden.

Herr Beus betont, dass die Aussage der Umweltverwaltung zur Bebauung dieser Fläche eindeutig sei. Es sei aus seiner Sicht unvertretbar, ein städtisches Grundstück trotz so negativer ökologischer Auswirkungen zur Bebauung freizugeben und damit eigene, städtische Vorgaben nicht einzuhalten. Auch das Verschieben von Baumassen helfe dabei nicht, die Ausrichtung der Gebäude könne erhebliche Auswirkungen auf den Kaltluftfluss haben, die man hier in der Sitzung gar nicht ausreichend beurteilen könne.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Starmanns, Haase, Rau, Gilson und Beus sowie seitens der Verwaltung die Herren Wingenfeld, Kriesel und Begaß beteiligen, fasst Herr Baal die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen in einem Formulierungsvorschlag für einen Auftrag an die Verwaltung zur Überarbeitung der Planung zusammen.

Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung basierend auf dem in der Sitzung vorgelegten Konzept des Investors unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zu überarbeiten: - Durch Verschieben der Baugrenze ist ein Abstand von 50m zwischen Bebauung und Nirmer Weg sicherzustellen. - Die überbaubare Fläche soll in etwa in der Flucht des östlichen Endes des Wendehammers begrenzt werden. - Nordöstlich der geplanten Erschließungsstraße und begrenzt durch die o.a. Baugrenzen soll keine überbaubare Fläche, sondern Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung "Fläche für Stellplätze" festgesetzt werden. Die überarbeitete Planung einschließlich entsprechend überarbeiteten Umweltberichts ist dem Ausschuss in der Dezember-Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 922 -Charlottenburger Allee/Elleter Feld- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 922-Charlottenburger Allee/Elleter Feld- in der vorgelegten Fassung.

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Das Plangebiet ist eine Teilfläche des großen Bebauungsplanes Nr. 722 -Elleter Feld III-, der seit dem 28.02.1985 rechtskräftig ist. In dieser Teilfläche setzt der Bebauungsplan im Wesentlichen „Gewerbegebiet“ und „Grünfläche, Tennisanlage“ fest. Aufgrund einzelner Festsetzungen ist davon auszugehen, dass der alte Bebauungsplan Nr. 722 einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Daher hatte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 01.04.2004 einen Aufstellungsbeschluss (A 155) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 722 gefasst, mit dem Ziel der Sicherung des Gewerbestandortes und Steuerung des Einzelhandels.

Es wurden mehrere Entwurfsvarianten für ein Gewerbegebiet erarbeitet und dem Planungsausschuss am 08.03.2007 zur Programmberatung vorgelegt. Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung in dieser Sitzung, für das Plangebiet -Gewerbegebiet Charlottenburger Allee- einen Bebauungsplan zu bearbeiten und die vorgetragenen Anregungen, insbesondere die Reduzierung der Baukörper, die Veränderung der Position der Baukörper, die Rücknahme bzw. Begrenzung der Höhenentwicklung und die vorgezogene Durchführung von Begrünungsmaßnahmen in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Daraufhin wurde die Planung überarbeitet und zwei Varianten dem Planungsausschuss am 15.11.2007 zur Beratung vorgelegt. Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung, einen Bebauungsplan zu erarbeiten und die frühzeitige Beteiligung mit beiden Varianten durchzuführen, wobei die Präferenz des Ausschusses bei Variante 1 lag. Diese zwei Varianten unterschieden sich im Wesentlichen in der Erschließung, in dem in der Variante 1 die Erschließung mit Wendehammer endete und in Variante 2 die Erschließung an die Schönebergerstraße anknüpft. Am 19.12.2007 schloss sich die Bezirksvertretung dem Beschluss des Planungsausschusses an und gab ebenso der Variante 1 den Vorzug.

Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht in seiner Sitzung am 19.02.2008 zur Kenntnis und empfahl dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan sowie eine landschaftlich angemessene Eingrünung und eine abgestufte Bebauung im Sinne der jetzigen Topographie zum Haarbachtal hin.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 21.01.2008 bis 08.02.2008 in Form einer Ausstellung und einer Bürgeranhörung im Bezirksamt Aachen-Haaren statt. Ausgestellt wurden die Planunterlagen der zwei Varianten mit den dargestellten Planungszielen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Am 29.01.2008 wurde von 18.00 bis 19.00 Uhr eine Anhörungsveranstaltung im Bezirksamt Haaren durchgeführt. Sowohl der Entwurf des Bebauungsplans als auch der Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit einer entsprechend vergrößerten Darstellung des Änderungsbereiches lagen aus.

Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, da ein Interesse eines Unternehmens bestand, das Grundstück zu erwerben. Hierzu waren firmeninterne Vorprüfungen erforderlich und der Firma wurde Gelegenheit gegeben, diese Prüfungen durchzuführen, bevor das Verfahren weitergeführt wird. Die Firma entschied sich nicht für den Kauf des Grundstückes.

Zwischenzeitlich hat eine andere Firma ihr Interesse bekundet, den größten Teil der Fläche zu erwerben. Sie beabsichtigt, hier ihr Bürogebäude und die entsprechend erforderlichen Stellplätze ebenerdig zu errichten. Der potentielle Erwerber wird die Verkehrs- und tiefbautechnische Erschließung des Gewerbegebietes privat herstellen. Über den Verkauf soll im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 27.10.2015 beraten werden.

  1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

Der Flächennutzungsplan 1980 ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.

Die in diesem Bereich greifende Darstellung der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplans (bekanntgemacht am 29.11.1985) stellt den Planbereich als „Grünfläche“, mit der Kennzeichnung „geplante Tennisanlage“ und „geplante Tennishalle“ dar.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer weiteren gewerblichen Baufläche zur Arrondierung des bereits vorhandenen Gewerbegebietes.

Die geplante Änderung entspricht in den Grundzügen dem Flächennutzungsplanentwurf, der bereits 2008 in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgelegt wurde. Im Verlauf der Planung sind die Abgrenzungen geringfügig verändert worden. Der erforderliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist kleiner, somit nicht deckungsgleich mit dem des Bebauungsplans.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat 2014 stattgefunden.

Die Arrondierung entspricht dem Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Aufgrund des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Abs. 3 ist die erforderliche Anpassung von „Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“ parallel zum Bebauungsplan fortzuführen.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Mitarbeiter der Verwaltung standen am 29.01.2008 im Zeitraum von 18:00 bis 19:00 für die Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung zur Verfügung. Es sind jedoch keine Bürgerinnen und Bürger erschienen.

Lediglich der BUND Naturschutz hat eine Eingabe eingereicht. Er lehnt die Planung ab, da Flächenreserven auf städtischem und privatem Grund ausreichend vorhanden seien. Außerdem wurde bemängelt, dass das Minimierungspotential nicht ausreichend ausgeschöpft wird. Daher wurden die Reduzierung der Bebauungsdichte und der Gebäudehöhe, sowie die Vergrößerung der Grünzone angeregt.

Da der Bedarf an Gewerbeflächen gegeben ist und aus städtebaulicher Sicht mit der Planung ein angemessenes und wirtschaftlich tragbares Verhältnis zwischen Grünfläche und Gewerbefläche angestrebt wird, wird empfohlen, der Anregung nicht zu folgen.

Die Eingabe der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit) beigefügt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel wurden 18 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, wovon zwei abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht haben.

Der Kampfmittelräumdienst weist auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln hin, da der Planbereich im ehemaligen Kampfgebiet liegt.

Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Hinweise auf im Boden erhaltene archäologische Relikte vorliegen. Aufgrund der Lage des Plangebietes in der Niederung des Haarbaches und der feuchten Bodenbedingungen bestehen aber gute Erhaltungsbedingungen für Pflanzenreste, Früchte, Holz oder Gebäudereste. Daher sollte die Stadtarchäologie frühzeitig vom Beginn der Erdarbeiten unterrichtet werden, damit die Erdarbeiten archäologisch begleitet werden.

Daraufhin wurde im November 2009 eine archäologische Sachverhaltsermittlung durch die Stadtarchäologie Aachen durchgeführt. Dabei wurde eine ca. 20qm große Erdverfärbung angetroffen, bei der es sich um eine Materialentnahmegrube zur Lehmgewinnung handeln könnte. Einer Bebauung steht nichts im Wege. Der Bereich muss aber bei einer Bebauung vorab archäologisch untersucht bzw. vor einer Zerstörung ausgegraben werden.

Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden) beigefügt.

  1. Kosten

Da die Erschließung des Gewerbegebietes durch einen privaten Investor erfolgen soll, entstehen der Stadt keine Kosten.

  1. Offenlagebeschluss

Für das Plangebiet besteht bereits Baurecht für ein Gewerbegebiet und eine Tennisanlage. Der Bebauungsplan wurde an dieser Stelle nicht realisiert und es besteht auch kein Bedarf mehr für eine Tennisanlage. Der Bedarf an Gewerbefläche besteht weiterhin und die Stadt kann diesen Bedarf auf eigenem Gebiet nicht decken. Daher soll mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 922 der Bereich für die Tennisnutzung überplant und als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Ebenso soll der Einzelhandel ausgeschlossen werden, wenn er nicht im Zusammenhang mit einer handwerklichen Hauptnutzung steht. Diese Ziele entsprechen den städtebaulichen Zielen des Aufstellungsbeschlusses A 115, den Gewerbestandort zu sichern und den Einzelhandel zu steuern.

Von der Planung sind mehrere im Plangebiet vorkommende Schutzgüter betroffen. Im Rahmen des Umweltberichtes hat die Untere Bodenschutzbehörde auf die nachteiligen Auswirkungen auf den schützenswerten Boden verwiesen, der mit einer Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen vollständig beeinträchtigt wird. Daher soll eine bodenkundliche Baubegleitung den sachgerechten Umgang mit dem Boden schon während der Bau- und Erschließungsmaßnahmen sicherstellen. Dieses soll im Kaufvertrag geregelt werden.

Die Planung hat Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. Die überbaubare Fläche rückt an den engeren Talraum des Haarbachs heran und reduziert damit den klimawirksamen Ausgleichsraum der Freifläche. Daher soll der Bebauungsplan maximale Gebäudehöhen, bezogen auf die Geländehöhen (NHN), entsprechend der Topografie festsetzen. Die geplanten maximalen Gebäudehöhen staffeln sich in Ost-West-Richtung, dem Gelände folgend, jeweils um ca. 2-3m ab. Außerdem soll eine Abstaffelung der Gebäudehöhe von Norden nach Süden hin festgesetzt werden, die angrenzend an die Bebauung an der Charlottenburger Allee Gebäudehöhen von ca. 11,50m (im Mittel) und nach Süden, zum sensiblen Bachtal hin, von 8,0m (im Mittel) zulassen. Zusammen mit den Festsetzungen von Dachbegrünungen und einem 10,0m breiten Anpflanzstreifen sollen die nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima minimiert werden. Als Anlage zum Umweltbericht wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet, in dem weitere Maßnahmen wie z.B. versickerungsfähiges Pflaster empfohlen werden.

Mit den o.g. Maßnahmen sollen die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden und das Plangebiet zugunsten einer gewerblichen Nutzung entwickelt werden. Es soll Planungsrecht für ein Gewerbegebiet geschaffen werden, damit dringend notwendige Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Betrieben und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt Aachen geschaffen werden.

Daher empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld - in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Für das beabsichtigte Vorhaben soll der Flächennutzungsplan so geändert werden, dass die Darstellung “Grünflächen” herausgenommen und in “Gewerbliche Bauflächen” geändert wird.

Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen

öffentlich auszulegen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

Weitere Dokumente (10)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-15 FB 61_0291_WP17 Bebauungsplan Nr. 92 sao

22.11.2024

17.1 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 19.11.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:34