24. November 2015 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Wirtschaftsplan 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen

E 26/0038/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Ferber, kaufmännische Betriebsleiterin des Gebäudemanagements Aachen, weistdaraufhin, dass der Finanzausschuss erstmals in der Beratungsfolge des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2016 des Gebäudemanagements berücksichtigt werde, jedoch ausschließlich eine Kenntnisnahme erfolge.

Frau Ferber teilt weiterhin mit, dass die Mitzeichnung des Dezernates II, der Stadtkämmerin Frau Grehling, vom 09.11.2015 mit den folgenden Hinweis vorliegt:

Obwohl erstmals in 2016 eine Erhöhung der Erstattung von Abschreibungen aus dem Haushalt der Stadt Aachen vorgesehen ist, sei damit kein Automatismus bezüglich derErstattung der Abschreibungen verbunden.

Ergänzend führt Frau Ferber aus, dass Frau Stadtkämmerin Grehling über eine Liquiditätserhöhung nachdenkt.

Die Betriebsleitung des Gebäudemanagements könnte eine Liquiditätserhöhung mittragen.

Frau Ferber erläutert den Wirtschaftsplan an Hand einer ergänzenden Präsentation.

Sie stellt die Organisationsstruktur des Gebäudemanagements dar und weist auf die auch durch die überörtliche Gemeindeprüfungsanstaltempfohlene Kennzahl bezüglich der Personalintensität – somit der Relation von Personalaufwand zu Sachaufwand - von 14,96 hin, die sich als Kennzahl auch im Vergleich mit dem städtischen Haushalt positiv darstelle.

Frau Ferber gibt einen Überblick zu Aufwands- und Ertragsstruktur und ergänzt zu den genannten Eckdaten der Investitionen, dass ein mögliches Konjunkturprogramm III bei diesen Daten noch nicht berücksichtigt sei.

Mit dem ausgewiesenen Betrag für Investitionen in Höhe von 28,5 Mio. Euro möchte man weiterhin den Abbau des Instandhaltungsstaus vorantreiben.

Die Bewirtschaftung und Instandhaltung als Kernaufgabe des Gebäudemanagements spiegelt sich auch im entsprechenden ausgewiesenen Aufwand wider.

Zu bedenken sei, dass der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt)empfohlene Kalkulationswert für Instandhaltungen von 1,2 % der Herstellungskosten aus dem Jahr 1984 stamme und nicht ausreichend sei, um weiteren Instandhaltungsstau zu vermeiden.

Im Arbeitskreis Gebäudemanagement des Deutschen Städtetages sei bereits ein höherer Wert von 1,5 % empfohlen worden, der jedoch aus Sicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements immer noch zu gering sei.

Der unmittelbare Gebäudeaufwand stelle somit immer noch einen hohen Anteil an den Gesamtaufwendungen dar.

In der Aufwandsstruktur zeichnet sich auch eine Steigerung der Serviceleistungen des Gebäudemanagements für andere Bedarfsträger und Nutzer wie zum Beispiel für den Fachbereich Soziales aber auch für die StädteRegion Aachen ab.

Diesem Aufwand stehen jedoch entsprechende Erstattungen gegenüber.


Frau Ferber resümiert, dass als Kostentreiber insbesondere die Flächenbewirtschaftung auszumachen sei.

Das GPA setze bei der Bewirtschaftung von Gebäudeflächen durchschnittlich einen Wert in Höhe von 100 €/m² an. Das Gebäudemanagement hat diesen Wert zum einen optimiert und zum anderen liegen günstigere Zinswerte der Kalkulation zu Grunde, so dass das Gebäudemanagement für die Flächenbewirtschaftung einen Wert in Höhe von 60 €/m² ansetze.

Betrachte man die mittelfristige Planung, so zeichne sich insbesondere in 3 Punkten -

Personalkosten, Bewirtschaftungskosten sowie Instandhaltungskosten - ein relativ hohes Risiko bedingt durch Kostensteigerungen wie z.B. Tariferhöhungen, insbesondere aber Preiserhöhungen bei Heiz- und Stromkosten ab.

Diese wären nicht steuern; Einfluss nehmen könne man lediglich bei der Flächenentwicklung und bezüglich der Kosten gegensteuern.

Abschließend zitiert Frau Ferber aus dem Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa NRW) aus dem September 2015:

„Vorbildliche Datenlage bezüglich der städtischen Gebäude, transparente Darstellung der Flächen“.

Frau Ferber sieht hier u.a. auch eine Aufgabe des Gebäudemanagements, die städtischen Bedarfsträger zum Beispiel bei Flächenoptimierungen mit Daten zu unterstützen und zu beraten.

Die sehr gute Datenlage möchte man auch nutzen, den Ausschuss weiterhin gut zu unterrichten.

Wortmeldungen zu den Ausführungen und der Präsentation von Frau Ferber bestehen auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden,Ratsherrn Höken, nicht.

Beschluss

1.Beschluss: Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen. „Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“ Beschlussvorschlag: 2.Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements zur Kenntnis. 3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2016 unter folgendem Vorbehalt. „Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen.

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

2.Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements zur Kenntnis.

3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachenden Wirtschaftsplan 2016 unter folgendem Vorbehalt.

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

Erläuterungen

Wirtschaftsplan 2016

Gebäudemanagement

der Stadt Aachen


Erläuterungen:

Der Wirtschaftsplan 2016 ist - mit Ausnahme des Investitionsbereichs - abschließend zu beschließen.

Im Bereich der Investitionen basiert er auf dem Haushaltsplanentwurf 2016 und steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen eingearbeitet werden.

  1. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016 (Anlage 1)

Im Bereich der betrieblichen Erträge ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:

-

höhere externe Erträge

-

geringfügig höhere Erstattungen von Bewirtschaftungsaufwand durch

die StädteRegion (neutral)

-

höhere Erstattungen und direkte Verrechnungen mit dem Haushalt aufgrund externer Anmietungen (neutral)

-

erst- und einmalige Einplanung der Erstattung von Mieten und Betriebskosten für Gebäude des E26 im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung (Notunterkünfte)

ImBereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:

-

Flächenerhöhungen

-

höheren Bewirtschaftungsaufwand im Bereich von Grundbesitzabgaben aufgrund Gebührenerhöhungen

-

Erhöhung der Preise im Heizenergiebereich

-

höheren Aufwand für die Pflege der Außenanlagen aufgrund von Nachholbedarf

-

höheren Kosten bei der Fremdreinigung durch steigende Tarife und neuen Ausschreibungsergebnissen

-

höheren Personalaufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen

-

niedrigerem Zinsaufwand beim Richtericher Modell aufgrund positivem Zinsverlaufes

In 2015 wurde die Einmalzahlung der Stadt an den Betrieb für die Jahre 2016 – 2019 angepasst.

Die Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wird ab 2016 von € 1.500.000,- auf € 3.000.000,- erhöht; somit verringert sich das negative Jahresergebnis aus nicht erstatteter Abschreibung.


In 2016 ergibt sich im Vergleich zur Wirtschaftsplan 2015 kein operativer Verlust, sondern eine operative Ergebnisverbesserung aus zu erwartenden Erstattung gebäudewirtschaftlicher Kosten im Rahmen der Nutzung durch das Land.

Der sich seit 2008 jährlich ergebende planmäßige Verlust aufgrund dem Betrieb nicht erstatteter Abschreibung ergibt sich für 2016 in Höhe von rd. 11 Mio. Euro.

  1. Erläuterungen zum Vermögensplan 2016 (Anlage 2)

Der Vermögensplan wurde an den Haushaltsplanentwurf für 2016 angepasst.

Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.

Laut Haushaltsplanentwurf sind insgesamt rd. 17,2 Mio. Euro neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten.Darüber hinaus bestehen Verpflichtungsermächtigungen zur Auftragserteilung in Höhe von 4,9 Mio. Euro.

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist auch in 2016 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.

  1. Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2016 (Anlage 3)

Das Investitionsprogramm wurde an den Haushaltsplanentwurf 2016 angepasst.Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.

Auch in den kommenden Jahren sind erhebliche Mittel zu verarbeiten:

2016

17,2 Mio. Euro

2017

22,8 Mio. Euro

2018

21,8 Mio. Euro

Erst in 2019 sinkt nach aktuellem Kenntnisstand das Investitionsvolumen auf 8,75 Mio. Euro. Die tatsächliche Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.


  1. Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2016 – 2019 (Anlage 4)

Bei den Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan, bestehend aus Einmalzahlung, Erstattung Zinsen, Erstattung Abschreibung und Erstattung Verwaltungskostenbeitrag, wurden die Werte aus der Haushaltsplanung des Finanzdezernates übernommen.

Ab 2016 wurde in der mittelfristigen Ergebnisplanung der Abschreibungssatz erhöht. Die Erstattung in Höhe von bislang 1,5 Mio. Euro wurde auf 3,0 Mio. Euro per anno aufgestockt.

Aus Sicht der Betriebsleitung stellt die Anpassung des Abschreibungsersatzes auf 3 Mio. Euro in der mittelfristigen Sicht eine sinnvolle und werterhaltende Maßnahme dar.

Wichtig ist zudem aus Sicht der Betriebsleitung, dass alle laufenden und zahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen dem Betrieb regelmäßig erstattet werden, auch in der Darstellung gegenüber den Wirtschaftsprüfern und der Gemeindeprüfungsanstalt.

In den Folgejahren entstehen erneut operative Verluste. Diese resultieren aus der Differenz von prognostizierten Aufwendungen einerseits und nicht in dem gleichen Ausmaß vorgesehenen Zahlungen an den Betrieb aus dem städtischen Haushalt andererseits. So findet von 2017 nach 2018 eine nur geringfügige Erhöhung und von 2018 nach 2019 keine Erhöhung der sog. Einmalzahlung statt. Dem gegenüber stehen jedoch voraussichtlich Preis- und Tarifsteigerungen.

In den kommenden Jahren sollen die insgesamt vorgehaltenen Flächen und Standards kritisch hinterfragt werden.

Dies ist nur möglich im Zusammenspiel mit den Bedarfsträgern, der Verwaltungsleitung und der Politik. Die mittelfristigen Auswirkungen dieser Bestrebungen auf die Einmalzahlung bleiben abzuwarten und können derzeit nicht seriös eingeschätzt werden.

  1. Erläuterungen zur Finanzplanung 2016 (Anlage 5)

Die vorläufige Finanzplanung 2016 basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2016.

Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren hierbei auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.


  1. Mittelfristige Finanzplanung 2016– 2019 (Anlage 6)

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2016.

  1. Stellenübersicht 2016 (Anlage 7)

In der Stellenübersicht ergeben sich insgesamt 171 Stellen (zum Vergleich Vorjahr: 170,5).

Ab 2016 ist im Zusammenhang mit der Freistellung eines Dienststellenpersonalratsmitglieds eine zusätzliche Stelle einzuplanen.

Weiterhin wurde in 2016die Umwandlung einer Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle berücksichtigt.

Befristet eingestelltes überplanmäßiges Personal – derzeit insbesondere im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen - wird nicht in der Stellenübersicht geführt.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:11Ablehnung:Enthaltung:

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-10-23 E 26_0038_WP17 Wirtschaftsplan 2016 SAO.pdf

22.11.2024

338.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 24.11.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:35

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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