Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
B 03/0047/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, bemängelt die Kurzfristigkeit der Vorlage und die daraus resultierende fehlende Beratung über die Verwendung der zu beantragenden Mittel in den Fachausschüssen. Auch sei aufgefallen, dass anscheinend bereits gefasste Beschlüsse bei den zur Anmeldung beabsichtigten Projekten keine Berücksichtigung gefunden haben. Ein Beispiel hierfür sei die Turnhalle Minoritenstraße, deren Aufgabe mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Doppelturnhalle in der Sandkaulstraße sowohl im Planungs- als auch im Sportausschuss beschlossen worden sei, die nun aber anscheinend mit einem Aufwand in Millionenhöhe saniert werden soll. Dies sei allerdings die falsche Herangehensweise, zielführender sei vielmehr, alle in der Innenstadt befindlichen Turnhallen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen. Dies sei hier insbesondere wichtig, weil das Gebäude denkmalgeschützt sei und bei einer Neuentwicklung einen wichtigen Impuls fürdie Großköln- und Kleinkölnstraße geben könnte. Entsprechend beantrage die Fraktion Die Grüne, den Beschlussvorschlag dahingehend offener zu fassen, als dass sowohl die Sanierung als auch der Neubau einer Sporthalle erfasst werden, um zuletzt genannte Möglichkeit, insbesondere in Hinblick auf St. Leonhard, nicht aus der Hand zu geben. Zudem beantrage man, die Projektliste um die Sanierung des Eine-Welt-Hauses zu ergänzen. Jeder wisse um den baulichen sowie um den energetischen Zustand des Hauses, welches die Programmkriterien sicherlich erfülle. Abschließend bittet er den Rat der Stadt diesem Änderungsantrag so zu folgen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sieht Bedenken hinsichtlich des Ergänzungsantrages zum Neubau einer Sporthalle, weil dieser anscheinend nicht förderfähig sei. Von daher stelle sich hier die Frage, ob die Aufnahme dieses Punktes unschädlich sei.
Ebenfalls zu klären sei, ob die allgemeine Formulierung „Sanierung einer Sporthalle in der Innenstadt“ für einen Projektantrag hinreichende konkretisiert sei.
Das Eine-Welt-Haus sei definitiv in einem sanierungspflichtigen Zustand. An diesem Punkt ließe die CDU-Fraktion ihre Zustimmung sicherlich nicht scheitern, bitte aber um Klärung der zuvor genannten Punkte sowie um Beantwortung der Frage, ob es Kenntnis darüber gebe, ob die Mittel pauschal für diese Projekte zugewiesen würden oder ob sie möglicherweise für bestimmte Bereiche, bspw. ausschließlich für den Schul- oder den Jugendbereich, zugewiesen würden.
Der Oberbürgermeister übergibt zur Beantwortung der Fragen das Wort an Herrn Larosch, Leiter der städtischen Bauverwaltung.
Herr Larosch räumt ein, dass die Vorlage kurzfristig von der Verwaltung eingereicht worden sei, verweist aber auf den Umstand, dass der Aufruf für dieses Förderprogramm erst 01.10.2015veröffentlicht worden sei. Seit diesem Zeitpunkt habe die Verwaltung mit Hochdruck daran gearbeitet, Projekte zu identifizieren, die den Förderkriterien gerecht werden könnten, um diese alsdann dem Rat der Stadt vorzulegen. Es handele sich um ein Programm, bei dem insgesamt über 100 Mio. Euro auf das gesamte Bundesgebiet verteilt würden. Aus den seitens der Stadt Aachen eingereichten Projekten werde das Land Nordrhein-Westfalen eine Vorentscheidung treffen, welche sie dem Bund zur Entscheidung vorlege, der alsdann die endgültige Entscheidung treffe. getroffen. Es werde keine pauschale Mittelzuweisung für die Stadt Aachen, sondern eine Jury-Entscheidung über die einzelnen Projekte im Wettbewerb mit allen Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland geben.
Ein Neubau wäre nur dann möglich, wenn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergebe, dass eine Sanierung deutlich teurer sei, als ein Abriss und ein Neubau. Auch sei nicht möglich, einen Neubau an einer anderen Stelle als den Abriss durchzuführen. Man spreche hier stets von einem konkreten Standort.
Man werde gerne versuchen, den Antrag um das Eine-Welt-Haus-Projekt zu ergänzen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass man es wirklich schafft, innerhalb der nächsten zwei Tage alle maßgeblichen Informationen kurzfristig zusammenzutragen und vorzulegen.
Ratsherr Linden erklärt stellvertretend für SPD-Fraktion, dass man das Eine-Welt-Haus, sofern möglich, gerne in den Beschlussvorschlag mit aufnehmen würde. Mit der Idee des Neubaus einer Innenstadtturnhalle renne man bei den Sportpolitikern natürlich offene Türen ein. Man beschäftige sich schon sehr lange mit dieser Problematik im Sportausschuss, finde aber einfach keinen geeigneten Standort. Die Turnhalle Minoritenstraße werde unheimlich stark frequentiert und von vier Grundschulen, drei weiterführenden Schulen sowie von Vereinen, auch im Seniorenbereich, genutzt.
Hier könne man sich durch eine Sanierung den Rücken ein Stück weit freihalten, denn auch in naher Zukunft gehe man nicht davon aus, eine geeignete Fläche für ein Neuvorhaben zu finden. Einen Neubau an dieser Stelle vorzunehmen, halte er alleine deshalb für nicht umsetzbar, weil bis zum kommenden Freitag keine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt werden könne.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Satz „Der Projektliste soll eine Sanierung des Eine-Welt-Hauses hinzugefügt werden“. Zu ergänzen und lässt über den so ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt sich am Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit den in der Vorlage dargestellten Projekten zu beteiligen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB hat über das Bundesinstitut für Bau-Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung am 05.10.2015 einen Projektaufruf gestartet.
Mit 100 Mio. Euro sollen ab 2016 – 2018 investive Projekte mit besonderer, auch überregionaler, Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und/oder zum Klimaschutz, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Stadt und Raumforschung bis zum 13. November 2015 Projektskizzen zu unterbreiten.
Hierzu gelten folgende Rahmenbedingungen:
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Projekte zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sind größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie ggfs. überregionaler Wirkung. Die Projekte haben eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort und/oder tragen in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei und liegen in einem Sanierungsgebiet. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils. Sie zeichnen sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes.
Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt (z.B. Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, sozial Schwächeren, Barrierefreiheit/-armut etc.) im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten.
Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Intervention und Problembearbeitung möglich sein.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Mio. Euro liegen. Aus dem Fördersatz des Bundes von 45% und einem Bundesanteil der Förderung, der in der Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen soll, ergibt sich ein grundsätzliches projektbezogenes Gesamtausgabevolumen von mindestens 2 Mio. Euro. Sehr begrenzte Ausnahmen können in besonders zu begründenden Fällen (entsprechend der Auswahlkriterien) aber nach oben und unten möglich sein.
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses notwendig.
Dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort ist bis zum 28. Oktober 2015 formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat das BBSR für die fachliche Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte beauftragt.
Für die Auswahl der Projekte sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht kumulativ, keine Rangfolge):
– besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit;
– begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/ in der Kommune;
– erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;
– Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit;
– städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität;
– überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration (einschließlich Barrierefreiheit/ -armut) und/ oder Klimaschutz;
– hohes Innovationspotential.
Die Stadt Aachen beabsichtigt sich mit folgenden Projekten an diesem Projektaufruf zu beteiligen:
für den Sportbereich
- Turnhalle Minoritenstraße
- Umkleiden an den Sportanlagen
für den Schulbereich
- Lehrschwimmbecken
für den Jugendbereich
- Kindertagesstätte Eibenweg
Da diese Projekte derzeit im Haushalt nicht etatisiert sind, muss der zu leistende Eigenanteil zur Förderung ggfls. durch eine Verschiebung von bereits geplanten anderen Investitionen gesichert werden. Hierzu wird noch einem Bewilligungsbescheid die Finanzsteuerung entsprechende Deckungsvorschläge unterbreiten.
Technische Details
ID: 71907
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=71907
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-10-28 B 03_0047_WP17 Bundesprogramm _Sani SAO.pdf
23.11.2024
85.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 13
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 11.11.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 10:31