1. Dezember 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Verlegung der Stromkabeltrasse für die geplanten Windenergieanlagen im Windpark Aachen-Nord

FB 36/0073/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Christoph Ulrich, juwi Energieprojekte GmbH, betreut das Projekt Windpark Nord und stellt den geplanten Verlauf der Kabeltrasse anhand eines Power-Point-Vortrages vor. Die insgesamt 4 geplanten Windkraftanlagen befinden sich in 2 Konzentrationszonen.

Laut Auskunft von Herrn Ulrich ist zum jetzigen Zeitpunkt südlich der Orsbacher Straße eine Trassenfestlegung noch nicht möglich, da die Flächensicherung noch offen ist. Es sind daher drei Varianten dargestellt.

Herr Helmig trägt vor, dass er grundsätzlich gegen die Errichtung der Windkraftanlagen im Aachener Norden sei und insofern auch gegen die Kabelverlegung. Die geplanten Windkraftanlagen seien sehr hoch und eine Zumutung für die Anwohner. Er werde daher der Kabelverlegung nicht zustimmen.

Dr. Aletsee führt aus, dass der NABU die Errichtung der Windkraftanlagen im Norden im Gegensatz zum Aachener Süden befürworte. Seiner Meinung nach könne es nicht sein, dass im Zuge des Ausbaus von regenerativen Energien, Windkraftanlagen weit weg vom Menschen errichtet werden. Er favorisiert bei der Kabelverlegung die östlichste Variante, allein schon wegen der Länge der Trasse und aus Kostengründen.

Herr von Frantzius stellt an dieser Stelle nochmals klar, dass über alle drei Varianten entschieden wird, es jedoch im Sinne des Landschaftsbeirates wünschenswert wäre, wenn der Geschützte Landschaftsbestandteil 15 nicht tangiert werde und insofern die westlichste Trassenvariante nicht zum Zuge komme.

Herr Kirchübel erkundigt sich danach, aus welchem Grunde die Kabelverlegung nicht entlang der Laurensberger Straße erfolge, da dies seiner Meinung nach der kürzeste Weg sei.

Herr Ulrich erwidert, dass die Anlagen zunächst intern verkabelt werden müssen und danach bei der Planung der Trassenführung eine unmittelbare Orientierung Richtung Umspannwerk erfolgt sei. Darüber hinaus sei eine Kabelverlegung durch einen Ort (hier: Vetschau) ungünstig bzw. sehr kostenintensiv. Ebenfalls müssen bei Vorliegen einer Siedlungsstruktur Anträge auf Verlegung von Kabeln gestellt werden; durch das Vorhandensein vieler anderer Versorgungsleitungen werde man im Siedlungsbereich hinten an stehen.

Frau Jonczyk-Stoll erkundigt sich danach, wie weit die geplanten Windkraftanlagen von der Bebauung entfernt seien. Herr Ulrich erwidert, dass es keine gesetzlich vorgegebenen Abstände gebe; es müssen aber die Schallwerte nach der TA Lärm eingehalten werden.

Frau Nelißen erkundigt sich danach, ob das schonende Verfahren der Spülbohrung insbesondere im Bereich der Gewässer (Wildbach, Mühlengraben) gesichert sei. Dies wird durch Herrn Ulrich zugesagt.

Herr Kradepohl erkundigt sich danach, ob gewährleistet sei, dass die in Anspruch genommenen Feldwege wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden. Auch dies wird von Herrn Ulrich zugesagt. Er ergänzt, dass Verträge mit den Landwirten geschlossen werden, in denen festgesetzt wird, dass die Wege wieder in den Ursprungszustand gesetzt werden.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat widerspricht der durch die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigten Befreiung nicht mit der Auflage, möglichst die in der Vorlage vorgestellte westliche Kabeltrasse nicht in Anspruch zu nehmen, sondern eine der beiden östlichen Trassen, und stimmt dem Eingriff mit 12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der durch die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigten Befreiung mit der Auflage nicht und stimmt dem Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Netzanbindung von vier geplanten Windenergieanlagen im Windpark Aachen-Nord ist die Verlegung von Erdkabeln notwendig. Der Trassenverlauf ist der beigefügten Karte zu entnehmen. Südlich der Orsbacher Straße kann zum derzeitigen Zeitpunkt eine Trassenfestlegung noch nicht erfolgen, da die Flächensicherung noch offen ist. Daher sind zunächst drei Varianten dargestellt.

Die windparkinterne Trassenlänge beträgt 2,2 km, die Länge bis zum Umspannwerk Seffent beträgt je nach Variante 5,0 km bis 6,3 km.

Die geplante Kabeltrasse verläuft überwiegend auf unbefestigten Feldwegen, teilversiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, demnach auf ökologisch vorbelasteten Flächen.Soweit wegbegleitend verlegt werden muss, sind Straßenbegleitgrün Bankette und Saumflure betroffen. Die Verlegung erfolgt größtenteils mittels Verlegepflug. Hindernisse wie asphaltierte Flächen, Gewässer oder Gehölze werden mittels schonender Spülbohrung gequert. Dieses Verfahren wird auch angewandt zur Schonung der besonders sensiblen Bereiche der Höckerlinie, des LB 15 (Feldraine nördlich des Seffenter Bruches) sowie von Auenwaldbereichen. Die Anlage von Baustraßen ist nicht erforderlich.

Der Eingriff für die Trasse ist als relativ gering zu bewerten.Die betroffenen Bereiche werden sich nach dem Eingriff zügig regenerieren und ihre bisherige Funktion wieder aufnehmen können.

Auf dem Gelände des Umspannwerkes Seffent muss eine Übergabestation errichtet werden. Im Zuge der Baumaßnahmen müssen voraussichtlich zwei Bäume (Bergahorn) mit einer Stammdicke von ca. 15cm gefällt werden und es kommt zu einer dauerhaften Bodenbeanspruchung von 15m². Dieser Eingriff wird entsprechend ausgeglichen.

Artenschutzrechtliche Konflikte könnenausgeschlossen werden, wenn von vornherein Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden z. B. durch eine Bauzeitenbeschränkung.

Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine landschaftsrechtliche Befreiung zu erteilen. Die Befreiung umfasst zunächst alle drei Varianten südlich der Orsbacher Straße (s.o.). Die Befreiung soll jedoch mit der Auflage verbunden werden, dass – Flächensicherung vorausgesetzt - die beiden östlichen Trassen vorrangig zu wählen sind, damit das LB 15 durch die westliche Trasse nicht gequert werden muss.

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2015-11-10 FB 36_0073_WP17 Verlegung der Stromk SAO.pdf

10.4.2025

3.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 01.12.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:38