Wirtschaftsplan 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen
E 26/0038/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Pilgram verweist auf den Prüfbericht desRechnungsprüfungsamtes (RPA), wonach bei dem Eigenbetrieb Gebäudemanagement ein deutlicher Vermögensverzehr stattfinde, da die anfallende Abschreibung nicht vollständig durch die Stadt übernommen werde.
Frau Grehling führt aus, dass das operative Ergebnis des Eigenbetriebes keine Verluste ausweise. Eine vollständige Übernahme der Abschreibungsaufwendungen im Rahmen des Betriebskostenzuschusses lasse die Haushaltslage der Stadt nicht zu. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2016 wurde der Betriebskostenzuschuss hinsichtlich der Abschreibungen bereits um 1,5 Mio. Euro pro Jahr erhöht, um einem Abwertungsbedarf vorzubeugen.
Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den Jahresabschluss 2013, in dem bereits eine Abwertungdes Sondervermögens in Höhe von 15,2 Mio. Euro vorgenommen worden sei. Unter Berücksichtigung zu unterstellender vorhandenen stillen Reserven, was in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt geprüft werde, sei jedoch eine weitere Abwertung entbehrlich.
Ratsherr Teuku ergänzt, dass im Betriebsausschuss über den Eigenkapitalverzehr von über 30 % diskutiert worden sei. Seiner Ansicht nach sei eine Einlage der Stadt unumgänglich.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen.
„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“
2.Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2016 des Gebäudemanagements zur Kenntnis.
3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachenden Wirtschaftsplan 2016 unter folgendem Vorbehalt.
„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2016. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2016 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“
Erläuterungen
Wirtschaftsplan 2016
Gebäudemanagement
der Stadt Aachen
Erläuterungen:
Der Wirtschaftsplan 2016 ist - mit Ausnahme des Investitionsbereichs - abschließend zu beschließen.
Im Bereich der Investitionen basiert er auf dem Haushaltsplanentwurf 2016 und steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen eingearbeitet werden.
- Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016 (Anlage 1)
Im Bereich der betrieblichen Erträge ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:
- | höhere externe Erträge |
- | geringfügig höhere Erstattungen von Bewirtschaftungsaufwand durch die StädteRegion (neutral) |
- | höhere Erstattungen und direkte Verrechnungen mit dem Haushalt aufgrund externer Anmietungen (neutral) |
- | erst- und einmalige Einplanung der Erstattung von Mieten und Betriebskosten für Gebäude des E26 im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung (Notunterkünfte) |
ImBereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:
- | Flächenerhöhungen |
- | höheren Bewirtschaftungsaufwand im Bereich von Grundbesitzabgaben aufgrund Gebührenerhöhungen |
- | Erhöhung der Preise im Heizenergiebereich |
- | höheren Aufwand für die Pflege der Außenanlagen aufgrund von Nachholbedarf |
- | höheren Kosten bei der Fremdreinigung durch steigende Tarife und neuen Ausschreibungsergebnissen |
- | höheren Personalaufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen |
- | niedrigerem Zinsaufwand beim Richtericher Modell aufgrund positivem Zinsverlaufes |
In 2015 wurde die Einmalzahlung der Stadt an den Betrieb für die Jahre 2016 – 2019 angepasst.
Die Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wird ab 2016 von € 1.500.000,- auf € 3.000.000,- erhöht; somit verringert sich das negative Jahresergebnis aus nicht erstatteter Abschreibung.
In 2016 ergibt sich im Vergleich zur Wirtschaftsplan 2015 kein operativer Verlust, sondern eine operative Ergebnisverbesserung aus zu erwartenden Erstattung gebäudewirtschaftlicher Kosten im Rahmen der Nutzung durch das Land.
Der sich seit 2008 jährlich ergebende planmäßige Verlust aufgrund dem Betrieb nicht erstatteter Abschreibung ergibt sich für 2016 in Höhe von rd. 11 Mio. Euro.
- Erläuterungen zum Vermögensplan 2016 (Anlage 2)
Der Vermögensplan wurde an den Haushaltsplanentwurf für 2016 angepasst.
Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.
Laut Haushaltsplanentwurf sind insgesamt rd. 17,2 Mio. Euro neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten.Darüber hinaus bestehen Verpflichtungsermächtigungen zur Auftragserteilung in Höhe von 4,9 Mio. Euro.
Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist auch in 2016 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.
- Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2016 (Anlage 3)
Das Investitionsprogramm wurde an den Haushaltsplanentwurf 2016 angepasst.Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.
Auch in den kommenden Jahren sind erhebliche Mittel zu verarbeiten:
2016 | | 17,2 Mio. Euro |
2017 | | 22,8 Mio. Euro |
2018 | | 21,8 Mio. Euro |
Erst in 2019 sinkt nach aktuellem Kenntnisstand das Investitionsvolumen auf 8,75 Mio. Euro. Die tatsächliche Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.
- Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2016 – 2019 (Anlage 4)
Bei den Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan, bestehend aus Einmalzahlung, Erstattung Zinsen, Erstattung Abschreibung und Erstattung Verwaltungskostenbeitrag, wurden die Werte aus der Haushaltsplanung des Finanzdezernates übernommen.
Ab 2016 wurde in der mittelfristigen Ergebnisplanung der Abschreibungssatz erhöht. Die Erstattung in Höhe von bislang 1,5 Mio. Euro wurde auf 3,0 Mio. Euro per anno aufgestockt.
Aus Sicht der Betriebsleitung stellt die Anpassung des Abschreibungsersatzes auf 3 Mio. Euro in der mittelfristigen Sicht eine sinnvolle und werterhaltende Maßnahme dar.
Wichtig ist zudem aus Sicht der Betriebsleitung, dass alle laufenden und zahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen dem Betrieb regelmäßig erstattet werden, auch in der Darstellung gegenüber den Wirtschaftsprüfern und der Gemeindeprüfungsanstalt.
In den Folgejahren entstehen erneut operative Verluste. Diese resultieren aus der Differenz von prognostizierten Aufwendungen einerseits und nicht in dem gleichen Ausmaß vorgesehenen Zahlungen an den Betrieb aus dem städtischen Haushalt andererseits. So findet von 2017 nach 2018 eine nur geringfügige Erhöhung und von 2018 nach 2019 keine Erhöhung der sog. Einmalzahlung statt. Dem gegenüber stehen jedoch voraussichtlich Preis- und Tarifsteigerungen.
In den kommenden Jahren sollen die insgesamt vorgehaltenen Flächen und Standards kritisch hinterfragt werden.
Dies ist nur möglich im Zusammenspiel mit den Bedarfsträgern, der Verwaltungsleitung und der Politik. Die mittelfristigen Auswirkungen dieser Bestrebungen auf die Einmalzahlung bleiben abzuwarten und können derzeit nicht seriös eingeschätzt werden.
- Erläuterungen zur Finanzplanung 2016 (Anlage 5)
Die vorläufige Finanzplanung 2016 basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2016.
Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren hierbei auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.
- Mittelfristige Finanzplanung 2016– 2019 (Anlage 6)
Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2016.
- Stellenübersicht 2016 (Anlage 7)
In der Stellenübersicht ergeben sich insgesamt 171 Stellen (zum Vergleich Vorjahr: 170,5).
Ab 2016 ist im Zusammenhang mit der Freistellung eines Dienststellenpersonalratsmitglieds eine zusätzliche Stelle einzuplanen.
Weiterhin wurde in 2016die Umwandlung einer Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle berücksichtigt.
Befristet eingestelltes überplanmäßiges Personal – derzeit insbesondere im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen - wird nicht in der Stellenübersicht geführt.
Weitere Dokumente (8)
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Technische Details
ID: 72121
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=72121
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-10-23 E 26_0038_WP17 Wirtschaftsplan 2016 SAO.pdf
22.11.2024
338.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 01.12.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 10:37