1. Dezember 2015 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 5Öffentlich

Antrag auf Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung für die Verlegung einer Wassertransportleitung von der Dreilägerbachtalsperre zum ehemaligen Wasserbehälter an Relais Königsberg

FB 36/0076/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dirk Delsemmé, enwor - energie & wasser vor ort GmbH, stellt die Maßnahme anhand eines Power-Point-Vortrages vor. Wie er bekannt gibt, handelt es sich bei dem Vorhaben um eine gemeinsame Planung von enwor und STAWAG.

Derzeit bestehen zwei Leitungen und zwar eine 1000er Leitung aus dem Jahre 1957 und eine 450er Leitung aus dem Jahre 1933. Laut Auskunft von Herrn Delsemmé müsse aufgrund des Alters der Leitungen damit gerechnet werden, dass Ausfälle entstehen. Sollte die 450er Leitung ausfallen, sei dies kein Problem, da die 1000er Leitung die Funktion mit übernehmen könne. Sollte jedoch die 1000er Leitung ausfallen, stelle dies ein großes Problem dar, so dass der Bau einer 3. Leitung unbedingt erforderlich sei.

Laut Auskunft von Herrn Delsemmé wurden neben der bereits bestehenden Trasse weitere 4 Alternativen geprüft. Die geprüften Varianten V2, V3 und V5 erreichen laut Auskunft von Herrn Delsemmé alle an verschiedenen Stellen die Verbindungsstrasse zwischen Rotterdell und Relais Königsberg. Diese Straße verlaufe jedoch über eine längere Strecke höher als 350mNN, so dass je nach Variante Strecken von unterschiedlicher Länge mit erheblicher Tieferlegung gebaut werden müssten, was erheblich mehr Eingriff in den Boden und mehr benötigte Fläche nach sich ziehen würde. Auch die Variante V4, die eine direkte geradlinige Verbindung von Talsperre und Wasserbehälter darstelle, sei nur im unterirdischen Vortrieb realisierbar und falle somit aus der Planung heraus. Somit stelle die bestehende Trasse aus technischer Sicht das Optimum dar.

Herr Dipl.-Biologe Ulrich Haese, Büro für Umweltplanung, hat eine Begutachtung der geplanten Verlegung der Wassertransportleitung aus landschaftsrechtlicher Sicht vorgenommen und erläutert den Verlauf unter Berücksichtigung der landschaftsrechtlichen Belange.

Kritisch sei dabei laut Auskunft von Herrn Haese insbesondere ein flächig vernässter Bereich ca. 500m südlich vom Wasserbehälter bei Relais Königsberg. Zur Verlegung der Leitung in diesem Bereich müsse ca. 25m² dieses Moorbereiches in Anspruch genommen werden. Eine andere Alternative wäre die Umschwenkung dieses Bereiches um ca. 10m in den Wald hinein. Es bestehe laut Angaben von Herrn Haese darüber derzeit eine Interessenkollision zwischen dem Forst, der Unteren Bodenbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde. Grundsätzlich können nach Angaben des Herrn Haese beide Alternativen angeboten werden.

Eine weitere kritische Stelle befindet sich nach Auskunft von Herrn Haese ab der Forstwegkreuzung Richtung Relais Königsberg, wo auf ca. 260m bis zu einer Tiefe von 15m Eichenwaldbestand entfernt werden müsse.

Darüber hinaus befinde sich unmittelbar im Bereich Relais Köngisberg ebenfalls ein kleineres Eichenwäldchen, welches aber nur am Rande tangiert werde.

Bzgl des sensiblen Vernässungbereiches gibt Frau Dammers bekannt, dass es seitens der Verwaltung und der Vorhabenträger einen Ortstermin gab, bei welchem man zunächst zu dem Ergebnis gelangt sei, die Wasserleitung umzuschwenken und durch den Wald zu führen. Im Nachhinein seien jedoch seitens des Forstes Bedenken aufgetreten, da die zu entfernende Forstfläche mit ca. 1.500m² sehr groß ist. Derzeit sei noch keine Einigung erzielt worden.

Herr Meiners ergänzt, dass es sich bei dem kritischen Bereich zwar lediglich um einen moorähnlichen Bereich handele, seitens der Unteren Bodenbehörde jedoch vehement für die Erhaltung dieses Bereiches geworben worden sei. Er führt aus, dass eine Umschwenkung des Bereiches durchaus möglich sei, jedoch mit dem Ergebnis, dass eine ca. 1.500m² größere Eingriffsfläche entstehe. Da diesbezüglich noch keine Einigung erfolgt sei, bittet er den Landschaftsbeirat, die Befreiung für beide Varianten zu erteilen.

Herr von Frantzius plädiert für die Inanspruchnahme des Vernässungsbereiches. Er vermutet, dass der Vernässungsbereich nur durch unterlassene Unterhaltung in der Vergangenheit entstanden ist und dieser sich bei regelmäßiger Unterhaltung nicht entwickelt hätte.

Herr Herpertz erkundigt sich danach, aus welchem Grunde die bestehende 450er Leitung nicht durch eine 1.200er Leitung ersetzt werden könne, bzw. die 450er Leitung still gelegt werden könne und die neue Leitung unmittelbar daneben verlegt werden könne.

Herr Delsemmé erwidert, dass die Entscheidung, dass die 450er Leitung in Betrieb bleibt, bereits gefallen sei. Dies habe die STAWAG so entschieden. Alles andere sei zu risikoreich.

Darüber hinaus möchte Herr Herpertz wissen, ob eine Möglichkeit bestehe, die Baustelle zu verschlanken. Herr Delsemmé erwidert, dass schon so schmal wie möglich geplant worden sei.

Herr Groß spricht die geprüften Varianten an und vermutet, dass diese einen nicht so großen Eingriff darstellen wie die geplante Variante. Herr Delsemmé erwidert, dass dies so nicht pauschal gesagt werden könne; die Varianten V2 und V3 laufen auch beide durch Waldgebiet.

Frau Nelißen erkundigt sich danach, ob der vernässte Bereich regenerierbar sei, wenn dieser in Anspruch genommen werden würde. Herr Delsemmé erwidert, dass auch bei der Verlegung der beiden bestehenden Wasserleitungen dieser vernässte Bereich in Anspruch genommen wurde und auch hier eine Regenerierung erfolgt sei, so dass davon ausgegangen werden muss, dass dies auch beim Bau der 3. Wasserleitung so sein werde.

Herr Dr. Aletsee ist der Meinung, dass der vernässte Bereich nicht so schnell wieder herzustellen sei und plädiert daher für eine Umschwenkung der Leitung durch den Wald.

Darüber hinaus erkundigt er sich danach, wie der erhöhte Bedarf an Wasser zustande komme, welcher Grundlage für die Verlegung einer 1000er Leitung sei.

Herr Delsemmé räumt ein, dass der Wasserverbrauch in den letzten Jahren tatsächlich zurückgegangen sei und im Moment stagniere. Im letzten Sommer (Juli 2015) wurde der größte Wasserverbrauch in der Geschichte verbucht, was insbesondere auf intensive Bewässerungen (z.B. Gärten) zurückzuführen sei. Solche Spitzenbedarfe seien Grundlage für die Bemessung der Leitungen. Herr Dr. Aletsee zeigt kein Verständnis dafür, dass dies Grundlage dafür sein soll, dass eine Leitung in dieser Größe verlegt werden müsse.

Herr Bernhardt erkundigt sich danach, um wieviel die vernässte Stelle bei Inanspruchnahme zerstört werde. Herr Haese erwidert, dass diese zu 100% zerstört werde, sofern keine begleitenden Maßnahmen erfolgen.

Herr Helmig findet es zu dürftig, wenn es in den Erläuterungen zur Vorlage heißt, dass die Kompensation des Eingriffes im Wald erfolgen „soll“. Er ist der Meinung, dass die Kompensationim Wald erfolgenmuss.

Herr von Frantzius lässt vor der Beschlussfassung wie folgt über die Teilbereiche in dem kritischen Bereich der vernässten Stelle abstimmen:

a)Soll zur Verlegung der Wassertransportleitung 25m² vernässter Bereich benutzt werden und dafür 1.500m² Wald nicht?

oder

b)Soll zur Verlegung der Wassertransportleitung 25m² vernässter Bereich nicht benutzt werden und dafür 1.500m² Wald?

Die Vorabstimmung ergibt, dass Variante a) mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen favorisiert wird.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nicht unter der Auflage, dass der Ausgleich im Wald zu erfolgen hat, und stimmt dem Eingriff zu. Er favorisiert dabei die Trassenvariante, bei welcher 25m² vernässter Bereich benutzt wird und dafür 1.500m² Wald nicht.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nicht und stimmt dem Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Trinkwasserversorgung der Stadt Aachen erfolgt zum größten Teil über das Wasserwerk Roetgen. Zwei parallel geführte Versorgungsleitungen bestehen seit Jahrzehnten. Im Abschnitt zwischen einer vorhandenen Schieberkreuzstation im Vichtbachtal unterhalb der Trinkwasseraufbereitungsanlage und dem ehemaligen

Wasserbehälter gegenüber Relais Königsberg an der Himmelsleiter (B 258) soll nun ein drittes Rohr zur Erneuerung und Ertüchtigung des Systems verlegt werden. Aus Gründen der Versorgungssicherheit sollen künftig alle drei Leitungen betriebsfähig bleiben. Der Streckenabschnitt auf Aachener Gebiet verläuft auf etwa 1,2 km Länge ausschließlich durch Wald und ist durch die vorhandene Leitungstrasse vorgegeben. Im Vorfeld wurden weitere Varianten für den Trassenverlauf auf ihre Tauglichkeit untersucht. Sie schieden aber aus topographischen Gründen bzw. wegen der schwierigen felsigen Bodenverhältnisse aus.

Zur Verlegung einer 1000 mm-Druckwasserleitung ist schweres Baugerät mit entsprechendem Platzbedarf notwendig. Zum Schutz der vorhandenen Leitungen darf der vorhandene Fahrweg zwischen den bestehenden Leitungen nicht genutzt werden kann. Es ist daher einseitig die Freilegung einer Schneise von etwa 15 m Breite im Wald erforderlich. Es muss ein separater Arbeitsstreifen gerodet werden. Die Beanspruchung der Waldflächen ist teils temporär, teils aber auch dauerhaft, da die Trasse nicht wieder mit Bäumen zuwachsen darf.

Die Baumaßnahme erfordert etwa ein Jahr, wobei sich die Baustelle entlang der Trasse bewegt.

Die vorhandenen Wege können als Zufahrt genutzt werden, müssen aber ggfls. verstärkt werden. Der Ausbau wird nach Beendigung der Maßnahme wieder zurückgebaut.

Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde durch ein Fachbüro bewertet. Hierin sind auch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beschrieben, um den unabwendbaren Eingriff auf das absolut Notwendige zu beschränken und sensible Biotopflächen zu schützen. Ebenfalls wurde der Aspekt des Artenschutzes geprüft. Bei Berücksichtigung von bestimmten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (u.a. Bauzeitenfenster) können diesbezügliche Konflikte ausgeschlossen werden. Für einige Waldvogelarten hat die Öffnung einer Schneise voraussichtlich sogar Vorteile.

Ein Bodenschutzgutachten liegt zusätzlich vor.

Die Maßnahme erfolgt unter einer ökologischen und bodenkundlichen Baubegleitung.

Die Kompensation des Eingriffs soll durch Aufwertungen im Wald erfolgen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-17 FB 36_0076_WP17 Antrag auf Erteilung SAO.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 01.12.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:38