3. Dezember 2015 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Zuschuss zur Errichtung einer Traglufthalle auf der Tennisanlage des Aachen- Laurensberger Tennis-Club e.V.

FB 52/0030/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Balthasar erklärt für seine Fraktion, dass der sportfachliche Bedarf für im Winter nutzbare Tennisplätze durchaus gesehen wird, insbesondere, da in den letzten Jahren Tennishallen in Aachen weggefallen sind.

Allerdings bestehen seinerseits auf der ökologischen Seite und hier insbesondere im Bereich des zu erwartenden Energiebedarfs aufgrund fehlender Wärmedämmung erhebliche Bedenken gegen die Errichtung einer Traglufthalle.

Außerdem führt er an, dass auch die Anwohner Bedenken u. a. aufgrund befürchteter Lärmbelästigungen, beeinträchtigter Luftqualität usw. gegen die Traglufthalle haben.

Seine Fraktion würde jedoch durchaus eine Halle zur Überdachung von Tennisplätzen unterstützten, wenn diese in etwa dem Standard einer Passiv-Bauweise entsprechen würde.

Herr Orthen führt aus, dass es die Aufgabe des Sportausschusses ist, den sportfachlichen Bedarf für Maßnahmen zu beurteilen und nicht evtl. baurechtliche Belange. Er weist darauf hin, dass der Sportausschuss über die Gewährung eines Zuschusses zu einer vereinseigenen Baumaßnahme entscheiden soll. Da der weitaus überwiegende Teil der Baukosten sowie auch die Folgekosten für eine solche Traglufthalle jedoch vom Aachen-Laurensberger Tennis-Club e.V. zu tragen sind, darf davon ausgegangen werden, dass die Verantwortlichen des Vereins im Vorfeld geprüft haben, dass der Verein sowohl die Baukosten wie auch die Folgekosten aufbringen kann. Da zu dem Bauvorhaben auch eine Baugenehmigung vorliegt, ist auch davon auszugehen, dass die Einhaltung der gültigen Vorschriften im Hinblick auf Immissionsschutz, Nachbarschaftsschutz usw. geprüft wurde.

Es schließt sich eine Diskussion zur Frage an, inwieweit eine solche vereinseigene Baumaßnahme, für die der sportfachliche Bedarf vom Grundsatz her anerkannt wird, aus ökologischen oder Gründen des Nachbarschaftsschutzes usw. nicht bezuschusst werden soll. An der Diskussion beteiligen sich die Herren Linden, Biesing, Balthasar, Bruynswyck sowie Frau Prömpler und die Ratsfrauen Eschweiler, Brammertz und Reuß.

Der Vorsitzende des Sportausschusses, Ratsherr Paul, stellt abschließend nochmals klar, dass eine Baugenehmigung für das Vorhaben vorliegt und es niemandem in der Diskussion darum ging dem Verein ein unrechtmäßiges Verhalten zu unterstellen. Trotzdem soll als Ausfluss aus der Diskussion die Sportverwaltung mit der Baugenehmigungsbehörde nochmals klären, dass alle notwendigen Prüfungen im Hinblick auf Immissionsschutz, Nachbarschaftsrecht usw. im Rahmen des für ein solches Bauvorhaben üblichen Baugenehmigungsverfahrens erfolgt sind.

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt bei vier Gegenstimmen und keiner Stimmenthaltung mehrheitlich den Bedarf der Maßnahme an und beschließt, dem Aachen-Laurensberger Tennis-Club im Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Zusätzlich wird die Sportverwaltung beauftragt mit der Baugenehmigungsbehörde zu klären, dass im Rahmen des Prüfverfahrens zur Baugenehmigung einer Traglufthalle auch Immissionsschutz und Nachbarschaftsrechte geprüft wurden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an und beschließt, dem Aachen-Laurensberger Tennis-Club im Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Aachen-Laurensberger Tennis-Club (ALTC) wurde 1990 gegründet und hat eine vereinseigene Tennisanlage an der Schlottfelder Straße mit zehn Außenplätzen. Der Erbbaupachtvertrag läuft noch bis zum 31.12.2030.

Bis 2012 konnten die rund 500 Mitglieder in den Wintermonaten auf den Hallenplätzen des Tenniszentrums Richterich spielen. Nach der Schließung dieser kommerziellen Tennishalle müssen die Mitglieder auf Hallen in Vaals, Alsdorf, Kerkrade oder beim Post-Telekom-Sportverein ausweichen. Für viele berufstätige Eltern ist dies kaum noch zu leisten und deshalb haben bereits zahlreiche Jugendliche den Verein verlassen. Bei der Mitgliederversammlung am 11. März 2015 wurde der Vorstand beauftragt, einen Bauantrag für eine Traglufthallenkonstruktion zu stellen.


Es ist dabei vorgesehen, zwei Außenplätze, die am weitesten von der Wohnbebauung entfernt sind, in der Wintersaison (Oktober bis Ende März) zu überdachen. Die Kosten für die Traglufthallenkonstruktion betragen laut Angebot der Firma Hupfauer 119.000 €. Eine Prüfung des Angebots durch das Gebäudemanagement ergab, dass dort keinerlei Erfahrungen mit solchen Konstruktionen bestehen und somit zur Angemessenheit der Preise keine Aussagen getroffen werden konnten. Eine Recherche bei diversen Anbietern von Traglufthallen hat jedoch ergeben, dass die Kosten für eine Traglufthalle in dieser Größenordnung von gleichem Wert sind.
Mit Datum vom 08.10.2015 erteilte der Fachbereich Bauaufsicht dem ALTC die Baugenehmigung. Zu Beginn des Jahres 2016 möchte der Vorstand das Projekt in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vorstellen. Die erforderlichen Vorarbeiten wie Drainierung der beiden Plätze, Bau eines Lagers für die Hallenkonstruktion etc. würden dann im Mai 2016 folgen. Zu Beginn der Wintersaison 2016 im Oktober soll dann erstmals die Traglufthalle errichtet werden.

Mit dieser Tragluftkonstruktion verbessert der Verein den Wert seiner Anlage und somit handelt es sich um eine investive Maßnahme. Beim PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1, Sachkonto 78180000 sind für 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € eingeplant.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

20.000 €

20.000 €

60.000 €

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-17 FB 52_0030_WP17 Foerderung vereinseig SAO.pdf

9.3.2025

95.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 03.12.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:43