1. Dezember 2015 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 20Öffentlich

Kommunalinvestitonsförderungsgesetz;Ratsantrag der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion Nr. 119/17 vom 30.09.2015Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 20.04.2015

B 03/0050/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Fischer plädiert dafür, die einmalige Chance zu nutzen, mithilfe der Gesamtförderung in Höhe von 14,7 Mio. Euro den Einstieg in den elektromobilen ÖPNV zu bewerkstelligen. Die Einführung elektromobil betriebener Linien sei ein wesentlicher Bestandteil des Luftreinhalteplans.

Er bedauert, dass entgegen der ursprünglichen Absicht der Verwaltung, die gesamten Fördermittel für die Beschaffung von E-Bussen zu verwenden, nunmehr eine Verteilung auf verschiedene Bereiche vorgesehen sei.

Zudem stelle die vollständige Verwendung für den ÖPNV ein deutliches Signal für den Finanzierungsrückhalt des ÖPNV dar. Angesichts der mehrfachen Tarifsteigerungen und der Verspätungen sei der ÖPNV derzeit in der Öffentlichkeit eher negativ wahrgenommen werde.

Ratsfrau Plum favorisiert die in der Vorlage dargestellte Verteilung der Fördermittel. Es handle sich nicht um eine willkürliche Verteilung. Vielmehr könnten mit dieser Verteilung zwei Linien elektromobil betrieben werden. Zusätzlich könne man eine dringend notwendige Schulsanierung und einen Teil des notwendigen Ausbaus der U3-Betreuung finanzieren.

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bestätigt, dass die Beschaffung von Elektrobussen in seinem Sinne sei. Er stellt fest, dass mehr als 50 % der Fördermittel hierfür vorgesehen seien. Er gibt zu bedenken, dass für die Frage, inwieweit ein Elektrobus umweltverträglicher ist, insbesondere die Quelle des verwendeten Stroms verantwortlich sei. Schließlich müsse bei der Priorisierung beachtet werden, dass im Gegensatz zum elektromobilen ÖPNV ein Rechtsanspruch auf U3-Betreuung bestünde, der erfüllt werden müsse. Da auch die Sanierung der Schule notwendig sei, handle es sich bei der vorgeschlagenen Verteilung um einen wohlüberlegten Vorschlag.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig und ohne Enthaltung, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches Städtebauförderung“ die Vertreter der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen „Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015 – 2018 mit einem Volumen von 3,5 Mrd. € einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem Investitionsfonds sollen demnach energetische Maßnahmen an Gebäuden sein.

Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz – KInvFöG NRW) eingebracht.

Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist aktuell ein Betrag in Höhe von insgesamt 14,7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen.

Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:

  1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

a)Krankenhäuser

b)Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag)

c)Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch im ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher Personennahverkehr

d)Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels

e)Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

f)Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung durch Städtetag)

  1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

a)Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

b)Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

c)Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung

  1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz

Die Bezirksregierung hat am 22.09.2015 die Verwaltungen informiert, wie das Gesetz umzusetzen ist.

Der Bewilligungsbescheid über 14.712.390,28 € ist am 09.10.2015 bei der Stadt eingegangen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Ratsanträge schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, die Mittel wie folgt zu verwenden:

Volumen

  1. U-3 Betreuung mit je 1.2 Mio in den Jahren 2016, 2017 und 20183.600.000 €*
  2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium4.400.000 €
  3. Anschaffung von Elektrobussen6.700.000 €

*Die konkreten Projekte werden dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Projekte wurden einerseits aufgrund der Dringlichkeit (insb. Einhard-Gymnasium) und zum anderen aufgrund des Schwerpunktes der Ziffern 2 und 3 der Förderrichtlinien gewählt.

Dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD-Fraktion Nr. 119/17 bezüglich Investitionen in den kommunalen Wohnungsbestand vermag die Verwaltung nicht zu folgen, da nur unter weiter Auslegung der Ziffer 2 – die grundsätzlich lediglich die energetische Sanierung begünstigt - der Fördervoraussetzungen eine Option möglich erscheint. Die Projekte sind zeitkritisch abzuwickeln. Von daher möchte die Verwaltung bei der Anmeldung der Projekte bei der Bezirksregierung kein Risiko eingehen, dass erst nach langwierigen Diskussionen die Förderfähigkeit nur eingeschränkt attestiert wird oder gar gänzlich zurückgewiesen wird.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Stadt hat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen.

Soweit ein Dritter (hier z.B. die ASEAG) an der Förderung partizipieren soll, so soll dieser ebenfalls den

Eigenanteil von 10 % erbringen, so dass die Gesamtförderung maximal 80 % beträgt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-06 B 03_0050_WP17 Kommunalinvestitonsf SAO.pdf

19.11.2024

119.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 01.12.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:37