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Erneuerung der DB Eisenbahnüberführung Nirmer Straße

FB 61/0295/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Mohnen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, trägt den Sachverhalt vor.

Er berichtet über die Überlegungen der Verwaltung der Aufweitung des Tunnels, im Zuge der Erneuerung der DB Eisenbahnüberführung Nirmer Straße. Diese müsste durch die Stadt Aachen vorfinanziert werden.

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass hierfür, ebenso wie für die anschließende Straßenbaumaßnahme, keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und möchte wissen,wann die Einstellung im Haushaltsplan erfolgen müsse. Darüber hinaus wüsste man gerne, da die Realisierung durch die DB erfolgt, ob bereits ein Zeitrahmen genannt werden kann, wann die tatsächlichen Kosten feststehen. Für die anschließende Straßenbaumaßnahme müssten ja auch noch Mittel bereitgestellt werden.

Herr Mohnen berichtet, dass die Bahn plane, im nächsten Jahr mit der Vorplanung der Erneuerung der Eisenbahnüberführung zu beginnen. Die Anmeldung der Mittel zur Einstellung in den Haushalt soll umgehend nach der Beschlussfassung angegangen werden. Auch können dann umgehend die Verhandlungen mitder Bahn aufgenommen werde.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird nachgefragt ob es durch die Aufweitung im Bereich der Eisenbahnüberführung Nirmer Straße nicht zu einer Behinderung der Projekte untereinander komme. Hier sehe man andere Projekte wie die Anhebung des Bahnsteiges oder die Realisierung des Schallschutzes als vorrangig an. Vielleicht könne bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung geprüft werden, ob nicht einerealistische Changebestehe, die Umsetzung der Variante 4 der Machbarkeitsuntersuchung aus der Sitzung vom 04. März umzusetzen.

Herr Mohnen teilt mit, dass es sich hier um zwei verschiedene Projekte handele, die beide angegangen werden sollen.

Die SPD-Fraktion möchte das Projekt unterstützen und befürwortet weitere Verhandlungen in dieser Richtung. Die Aufweitung der Durchfahrt würde das Engegefühl bei der Durchfahrt verdrängen. Die Umsetzung der Maßnahme sei eine deutliche Verbesserung und würde sicherlich die nächsten 100 Jahre überstehen.

Die Bezirksbürgermeisterin befürwortet das Projekt, aber nur, wenn es haushaltstechnisch tragbar ist.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine Erweiterung des Beschlusses um die Prüfung, ob die Projekte miteinander abgestimmt sind und ob es neue Erkenntnisse zu den Planungsvarianten aus der Sitzung von März gebe.

Der Erweiterungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss in Abstimmung mit der Kämmerin einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen. Der Erweiterungsantrag des Bündnis 90/ Die Grünen wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Vergangenheit wurde die Verbesserung der Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Aachen diskutiert. Im Jahr 2009 wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig und von der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf mehrheitlich beschlossen, die Situation für Fußgänger im Nirmer Tunnel zu verbessern. Hierzu sollte die Fahrbahnbreite von derzeit 2,70 m auf 2,10 m reduziert werden. Demgegenüber sollte der Gehweg von derzeit 1,10 m auf 1,70 m verbreitert werden. Auf die entsprechende Vorlage „FB 61/0983/WP15“ wird verwiesen. Die provisorische Umsetzung dieser Maßnahme ist für Ende des Jahres 2015 eingeplant.

Zwischenzeitlich hat die DB Netz AG die Stadt Aachen angeschrieben und mitgeteilt, dass die Eisenbahnüberführung über die Nirmer Straße (Nirmer Tunnel) mittelfristig erneuert werden soll. Die DB Netz AG beabsichtigt, das Bauwerk in den bisherigen Abmessungen (lichte Weite von 4,37 m) wieder herzustellen.

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Situation nochmals grundsätzlich zu überprüfen. Die Deutsche Bahn wurde angeschrieben, mit der Bitte unverbindlich zu kalkulieren, welche Kosten von der Stadt Aachen aufzubringen wären, wenn im Rahmen der geplanten Erneuerung eine Aufweitung auf eine lichte Weite von 5,50 m durchgeführt würde. Mit dieser Maßnahme könnte eine deutliche Verbesserung für Fußgänger erreicht werden, da bei Erhaltung der heutigen Fahrbahnbreite eine Gehwegbreite von 2,30 m realisiert werden könnte. In der Anlage 1 sind die Bestandsmaße sowie die verschiedenen Varianten einer Verkehrsflächenaufteilung dargestellt (s. Anlage 1).

Die DB Netz AG hat daraufhin eine Kostenschätzung in Anlehnung an die „Richtlinien zur Anwendung der Verordnung, zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetzt (ABBV-Richtlinien)“ erstellt. Die Eingangswerte dieser vorläufigen Ablöseberechnung basieren laut Auskunft von DB Netz AG auf Grundlage einer Machbarkeitsprüfung von DB International (DB Planungsgesellschaft), d. h. es liegen noch keine fundierten Planungen vor, auf denen die Kosten gestützt werden können. Die Eingangswerte sind nach Auskunft der DB Netz AG demnach erste, grobe Schätzungen.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz, dass für die vorgestellte Maßnahme anzuwenden wäre, regelt in §12, dass die Kosten einer Maßnahme demjenigen Beteiligten zur Last gelegt werden, der die Änderung verlangt (hier die Stadt Aachen). Vorteile, die dem anderen Beteiligten (hier DB) durch die Änderung erwachsen sind auszugleichen (Vorteilsausgleich).

Finanzielle Auswirkungen

Nach ersten Einschätzungen werden die Baukosten incl. Verwaltungspauschale für eine Aufweitung auf 5,50 m lichte Weite 2.634.000 € (netto) betragen. Die Deutsche Bahn wird gegenüber der Stadt Aachen die Rechnungen über die Baukosten nur netto zuzüglich Planungskosten in Rechnung stellen. Nach der vorgegebenen Verfahrensweise zahlt die DB Netz AG nach Abschluss der Maßnahme den Nettoablösebetrag von 2.309.000 €. Mit der Schlussrechnung wird bei der Stadt Aachen dann die Mehrwertsteuer von voraussichtlich 61.845 € geltend gemacht. Der Eigenanteil der Stadt Aachen würde sich dadurch auf netto 325.500 € bzw. brutto 386.845 € belaufen.

Da sich das Bauwerk nicht im städtischen Eigentum befindet, ist die Maßnahme im Rahmen der Ergebnisplanung zu veranschlagen.

Die sich anschließende Straßenbaumaßnahme zur Anpassung an die neue lichte Breite und den umgebenden Straßenraum würde investiv zu veranschlagen sein.

Beide Maßnahmen sind bisher nicht im Haushalt eingeplant.

Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vorgestellten Berechnungen in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der dargestellten Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Aufweitung des Nirmer Tunnels auf eine lichte Weite von 5,50 m mit der DB Netz AG einzusteigen.

Im Zuge dieser Verhandlungen wären der Zeitplan der Baumaßnahme und die erforderlichen Haushaltseinplanungen zu konkretisieren.

Aus Sicht der Verwaltung würde sich mit Umsetzung der Maßnahme eine deutliche Verbesserung der bisher problematischen Anbindung des Ortsteils Nirm ergeben.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-02 FB 61_0295_WP17 Erneuerung der DB Ei SAO.pdf

17.11.2024

166.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 02.12.2015
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen hierzu werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:42