8. Dezember 2015 um 16:30, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Inklusion - Gemeinsames Lernen an den Städt. Gymnasien

FB 45/0175/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Brötz verweist auf 2 inhaltliche Fehler in der Vorlage: im 2. Absatz muss es richtigerweise heißen, „Die Bezirksregierung hat vorgeschlagen…“, im 4. Absatz „…spricht sich dafür aus, ab dem 01.08.2016 …“.

Vor dem Hintergrund des Ablaufes der Inklusionsrunde hat sich die Verwaltung für eine Synchronisierung des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen entschlossen. Dies ist als Wunsch auch in Schulleitungsbesprechungen und von der Bezirksregierung geäußert worden. Über die Erfahrungen wird dem Schulausschuss berichtet werden.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17), am 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) und am 19.05.2015 (FB45/0113/WP17) wurden Themen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erörtert.

Die Bezirksdirektorenkonferenz der Gymnasien hat nunmehr vorgeschlagen, folgende Gymnasien zu Schulen des Gemeinsamen Lernens zu bestimmen:

-Couven-Gymnasium,

-Kaiser-Karls-Gymnasium,

-Anne-Frank-Gymnasium und

-Geschwister-Scholl Gymnasium.

Unabhängig davon, dass alle Gymnasien zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen und die Schulen auch entsprechend vorbereitet sind, wird dieser Vorschlag von der Verwaltung befürwortet.

Angesichts zu erwartender Einzelvorschläge durch die Schulaufsicht (Inklusionsrunde) werden die Plätze im Gemeinsamen Lernen gebündelt und in der Folge die Zuweisung von personellen Ressourcen für die benannten Schulen ermöglicht und damit eine optimale Förderung gewährleistet.

Hiermit ist weiterhin eine gute räumliche Verteilung gesichert und es ist zu erwarten, dass damit die
Schulform Gymnasium die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf abdecken kann.

2. Empfehlung der Verwaltung

Die Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen sollten darüber hinaus in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte grundsätzlich geeignet sein.

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, ab 01.08.2015 die vier städtischen Gymnasien

-Couven-Gymnasium,

-Kaiser-Karls-Gymnasium,

-Anne-Frank-Gymnasium und

-Geschwister-Scholl Gymnasium

für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen zu benennen.

An diesen Schulen sind grundständige Voraussetzungen an Raum- und Ausstattungsbedarf vorhanden.

Besondere Bedarfe an räumlicher und technischer Ausstattung sind im Bedarfsfall sukzessive zu entwickeln.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-24 FB 45_0175_WP17 Inklusion - Gemeinsa SAO.pdf

16.11.2024

112.5 KB

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Di., 08.12.2015
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 10:47