Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und "Soziales und Integration" (FB 50) zu einem neuen Fachbereich "Wohnen und Soziales" (FB 56)
FB 11/0106/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Eschweiler äußert sich positiv darüber, dass die Verwaltung den Reorganisationsprozess zur Bildung eines Fachbereiches Wohnen und Soziales wieder aufgenommen hat. Ihre Fraktion wird jedoch dem Beschlussvorschlag nicht folgen wollen. Sie weist an dieser Stelle auf den allen Mitgliedern als Tischvorlage vorbereiteten Entwurf eines geänderten Beschlussvorschlages hin.
Sie unterstreicht die Wichtigkeit, dass man sich im Vorfeld unter Einbeziehung der Mitarbeiter/-innen Gedanken zu gewünschten Synergieeffekten macht. Die Umsetzung des Beschlussvorschlages der Verwaltung geht ihr zu schnell und daher warnt sie davor „etwas übers Knie zu brechen“. Sie bittet die entsprechenden Abteilungen der Verwaltung im Rahmen des geänderten Beschlussvorschlages bis zur nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses ein zielorientiertes Konzept zu erarbeiten.
Frau Begolli macht -wie bereits auch schon bei Vorberatungen geschehen- deutlich, dass in ihrer Fraktion die Fusion sehr kritisch gesehen wird. Einer Vertagung bis zur nächsten Sitzung stimmt sie zu. Der geänderte Beschlussvorschlag wird jedoch von ihr nur mitgetragen, wenn das Wort „zustimmend“ zur Kenntnis nehmen gestrichen wird. Zudem führt sie aus, dass es selbstverständlich unstrittig ist, dass es bereits jetzt schon große Schnittmengen innerhalb der beiden Bereiche gibt; die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Stärkungsfaktoren im Rahmen der Zusammenlegung erschließen sich ihr jedoch aus der Vorlage nicht.Sie unterstreicht, dass die Strategie beim Dezernat und der Politik liegt. Abschließend merkt Frau Begolli an, dass sie den Zeitpunkt zur erneuten Aufnahme des Reorganisationsprozesses für sehr ungünstig erachtet, da die Bereiche durch die Herausforderungen, welche die Flüchtlingsproblematik seit Mitte letzten Jahres mit sich bringt, ihren Schwerpunkt bzw. ihre Aufgabenausrichtungauf dieses Thema fokussiert haben.
Frau Moselage begrüßt, dass das Thema wieder eine höhere Sensibilität erfährt. Sie empfindet die Struktur -wie auch in der Vorlage formuliert- als wirklich sehr „grob“. Sie stellt die Frage, inwieweit die Mitarbeiter/-innen einbezogen sind bzw. waren und ob die Ergebnisse des Einbezugs bereits in diese Vorlage mit eingeflossen sind.Zum vorliegenden geänderten Beschlussvorschlag erkundigt sie sich, inwieweit der Ausschuss in der nächsten Sitzung abschließend beschließen kann, obwohl es sich bei der Vorlage nur um eine Vorlage mit Kenntnisnahme-Charakter handelt.Sie führt weiter an, dass ihre Fraktion nicht gegen eine Fusion ist, wenn die Inhalte und die Struktur stimmen. Sie wird den geänderten Beschluss jedoch auch nur mittragen, wenn das Wort „zustimmend“ zur Kenntnis nehmen gestrichen wird.
Herr Hammers erläutert, dass Ende 2014 der Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses
zur Zusammenlegung zum Projektstart Anfang 2015 geführt habe. In mehreren Austauschrunden mit den Projektbetreibern wurden die Schwerpunkte der Fusion diskutiert.
Herr Servos unterstreicht, dass das neu eingefügte Wort „zustimmend“ in diesem Kontext bewusst hinzugefügt worden ist. Ob in dem Beschlussvorschlag nun abschließend „beraten“ oder „beschließen“ steht, ist nicht vordergründig; nur die „Zustimmung“ ist wichtig. Er verspricht sich von der Fusion eine jeweilige Stärkung der beiden Bereiche. Mit der Zustimmung soll verdeutlicht werden, dass die Gesamtthematik in die richtige Richtung geht und auch die Vorlage grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen wird; sie ist an dieser Stelle nur nicht detailliert genug. Es ist nicht gewollt, wie in der Vorlage formuliert, dass durch die zukünftige Fachbereichsleitung die vorgegebene Grobstruktur ausgearbeitet werden kann. Vielmehr wird die Verwaltung beauftragt, umgehend ein detailliertesKonzept zu den gewünschten Synergieeffekten und zur geplanten Ausschreibung der Fachbereichsleitung auszuarbeiten und vorzulegen. Die Detailstruktur soll bereits Bestandteil der Ausschreibung werden.
Frau Eschweiler unterstützt ihren Vorredner. Auch für ihre Fraktion werden die Synergien nicht deutlich genug aufgezeigt; ihre Fraktion erwartet ein ausformuliertes Konzept.
Frau Griepentrog führt abschließend aus, dass es die Vorgabe zur Zusammenlegung gab. In der aktuellen Vorlage sieht sie die gewünschte Fortführung bzw. Umsetzung dieser Vorgabe. Aus diesem Grund wird sie sich auch dem Beschlussvorschlag mit dem Zusatz „zustimmend“ anschließen.
Der von Frau Begolli und Frau Moselage gestellte Antrag, das Wort „zustimmend“ zu streichen, wird nicht übernommen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt nachfolgend geänderten Beschluss mit großer Mehrheit.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich „Wohnen und Soziales“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten und vorgelegten Grobstruktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung im Anschluss daran zu beauftragen, die Stelle der neuen Fachbereichsleitung sowohl intern als auch extern auszuschreiben.
2.Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses nimmt der Rat der Stadt die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich „Wohnen und Soziales“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten und vorgelegten Grobstruktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Stelle der neuen Fachbereichsleitung sowohl intern als auch extern auszuschreiben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Von der Bildung der StädteRegion Aachen ab dem 21.10.2009 waren u.a. die Fachbereiche FB 50 (Fachbereiche Soziales und Integration) und FB 64 (Fachbereich Wohnen) maßgeblich betroffen, weil über das Aachen-Gesetz und die in diesem Zusammenhang geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung diverse Aufgaben beider Fachbereiche in Richtung StädteRegion übertragen wurden. Hierdurch verursacht erfolgte zunächst eine Reduktion von Aufgaben in FB 50 und FB 64 sowie in der Folge eine Verringerung des Mitarbeiterstammes, da betroffene Mitarbeiter/-innen in der Regel ihrer Aufgabe in Richtung StädteRegion folgten.
In den Folgejahren kamen neue Aufgaben für FB 50 mit einer Anbindung an FB 64 hinzu, so z.B. das Quartiersmanagement mit seiner auch sozialwohnräumlichen Betrachtung, das Kommunale Integrationszentrum oder das Bildungs- und Teilhabegesetz, welches federführend auch für FB 64 bei FB 50 umgesetzt wird.
Die Aufgabenreduzierung bzw. –erweiterung mit Berührung zu beiden Fachbereichen lässt den Rückschluss zu, dass unter organisatorischen Erwägungen eine Zusammenlegung der bisherigen Fachbereiche 50 und 64 zu einer Organisationseinheit, einem Fachbereich „Wohnen und Soziales“ (FB 56) sinnvoll ist.
Hiermit wird der Zielsetzung von Verwaltungsführung und Politik Rechnung getragen, dem Thema „Wohnen“ als strategischem Thema in der Stadt Aachen einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Mit der Fusion sind die folgenden konkreten Zielsetzungen verbunden:
•Bündelung der wohnraumrelevanten Themen
•Verstärkte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
•Forcierung des geförderten Wohnungsbaus
•Ausreichende Versorgung mit Wohnraum für verschiedene Zielgruppen (Flüchtlinge, Transferleistungsempfänger, Studierende, ältere Menschen…)
•Schaffung besserer Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die Wohnraumentwicklung
•Intensiveres Controlling von Zielvorgaben aus Quoten- und Baulandbeschluss usw.
•Förderung neuer Wohnformen
•Entwicklung von Lösungsansätzen zum Problem der Flächenverknappung (Wohnbedarf)
Zur Stärkung des Themas Wohnen ist es neben der reinen Zusammenlegung der beiden Fachbereiche 50 und 64 aus organisatorischer Sicht notwendig, dass die bisher im Fachbereich Immobilienmanagement, Abteilung Strategisches Immobilienmanagement (FB 23/010) angesiedelte Aufgabe „Aachen-Strategie-Wohnen“ in den künftigen Fachbereich Wohnen und Soziales (FB 56) verlagert wird. Hiermit soll es gelingen, die strategischen Wohnungsthemen zentral zu bündeln.
Ein weiteres neues Handlungsfeld im fusionierten Fachbereich „Wohnen und Soziales“ und gleichermaßen Stärkungsfaktor für das Produkt Soziales soll über die klientenbezogene Implementierung des Themas „Arbeitsmarktpolitik“ für den Personenkreis der Flüchtlinge sowie der Langzeitarbeitslosen erfolgen. Unter Beachtung ggf. bestehender Schnittstellen zu vorhandenen Akteuren in diesem Bereich (z.B. verwaltungsextern: JobCenter und Bundesagentur für Arbeit bzw. verwaltungsintern: Fachbereich Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten -FB 02- und Team Kommunales Integrationszentrum -FB 56/400-) bedarf es einer Konzeption zur Ausgestaltung.
Bedingt durch die Flüchtlingsproblematik hat die bisherige Abteilung FB 50/300 „Übergangsheime“ einen immensen Personalzuwachs erfahren, so dass die Organisationsstruktur der Abteilung aktuell neu zu ordnen ist. Dies kann nicht dem Fachbereichsbildungsprozess (FB 56) vorbehalten bleiben. Hierzu wird zeitnah in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsvorstandes eine gesonderte Vorlage eingebracht.
In der Anlage ist die Grobstruktur des neuen Fachbereichs „Wohnen und Soziales“ mit der Organisationsziffer
FB 56 für den ersten Umsetzungsschritt beigefügt. Die zukünftige dauerhafte Struktur soll dem vorne beschriebenen strategischen Ansatz folgen.
Die vollständige Fusion von zwei Fachbereichen bewirkt nach den städtischen Regularien zur Besetzung von Leitungsfunktionen infolge größerer Zusammenlegungen von Organisationseinheiten, die Fachbereichsleitung im Wege einer verwaltungsinternen und externen Ausschreibung mit anschließendem Assessmentcenter-Verfahren auszuwählen. Nach Beschlussfassung im Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt über die künftige organisatorische Grobstruktur soll die Ausschreibung der Funktion der künftigen Fachbereichsleitung erfolgen. Vor einer Ausschreibung ist die Stelle analytisch zu bewerten.
Mit Dienstaufnahme der neuen Fachbereichsleitung gehen in einem weiteren Schritt die Umsetzung der Fachbereichsbildung und anschließend die Überprüfung der fachbereichsinternen Organisation hinsichtlich notwendiger Veränderungen in der Geschäftsverteilung in den einzelnen Abteilungen einher.
Mit der Besetzung der Stelle der Fachbereichsleitung soll der neue Fachbereich Wohnen und Soziales wirksam gebildet werden und der Organisationsentwicklungsprozess über die o.a. Schwerpunktsetzungen hinaus mit folgenden Inhalten geführt werden
•In der Abteilung „Servicebüro Wohnen“ sollen Aufgaben mit Kundenkontakt zum Thema „Wohnen“ gebündelt werden.
•Gem. der Beschlüsse des Verwaltungsvorstands vom 15.09.2015 und des Personal- und Verwaltungsausschuss vom 01.10.2015 wurde ein neues Team „Landeseinrichtungen“ als bislang temporäre Organisationseinheit (zunächst bis Februar 2016) der Fachbereichsleitung unmittelbar unterstellt. Die direkte Zuordnung zur Fachbereichsleitung gegenüber einer Eingliederung in die Fachabteilung ist zu hinterfragen.
•Im weiteren Verlauf des Organisationsentwicklungsprozesses soll die Betrachtung einzelner Schnittstellen, Arbeitsumfänge und Geschäftsprozesse in ausgesuchten Bereichen (z.B. Wohngeld, Wohnungsvermittlung, Bildungs- und Teilhabepaket, Grundsicherung, kommunales Integrationszentrum inkl. anstehender Evaluation) und Stellenbemessungen vor dem Hintergrund möglicher Synergieeffekte infolge der Fusion (z.B. Wegfall von einer FBL- und einer Vorzimmerstelle) sowie gesetzlicher Veränderungen (z.B. Widerspruchsbearbeitung und Wohngeldrechtsreform) und der notwendigen Entscheidung über den Umgang mit überplanmäßig zugewiesenem Personal erfolgen.
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wird in seiner Sitzung am 16.12.2015 gem. § 65 LPVG prozessbegleitend informiert. Die weiteren Beteiligungen Gleichstellungsbüro und Schwerbehindertenbeauftragte erhalten gleichermaßen eine Information.
Der Fachbereich Personal und Organisation begleitet steuerungsunterstützend und maßnahmenbezogen den Umsetzungsprozess.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 (lt. HH-Plan2015) | Fortgeschrieb- ener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff (lt. HH-Plan 2015) | Fortgeschrieb- ener Ansatz 2017 ff | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
derzeit nicht bezifferbar, da mögliche Einsparungen Bedarfslagen gegenüber-stehen | ||||||
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 72761
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=72761
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-12-15 FB 11_0106_WP17 Fusion der bisherige SAO.pdf
23.11.2024
157.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 21.01.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 21:59