21. Januar 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 14Öffentlich

Verwaltung nimmt Radfahrerperspektive ein;Antrag der Fraktion Grüne vom 29.09.2015

FB 61/0335/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schlags lobt die Ausführungen. Die Verwaltung habe verstanden, was das Anliegen seiner Fraktion Grüne gewesen sei.

Frau Breuer ist der Meinung, die Verwaltung wisse um die Belange der Radfahrer und man könne erwarten, dass sie dies in Anbetracht der personellen Ressourcen von sich aus regele.

Herr A. Müller versteht den Antrag so, dass man den Focus mehr auf Radfahrer richten sollte. Er wolle diese Forderung auf die Fußgänger erweitern, also umfassender stellen.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion Grüne beantragt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung überall dort, wo Verwaltungshandeln bei der Ausführung von Aufgaben des laufenden Geschäftes wesentliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit des Radverkehrs hat, persönlich die Perspektive der Radfahrenden als Verkehrsteilnehmer vor Ort einnehmen sollen.

Bezogen auf die nachstehend aufgeführten Punkte sollen dadurch für die Radfahrer innerhalb des alltäglichen Verkehrsgeschehens Verbesserungen hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Sicherheit erreicht werden:

-Behinderungen durch parkende Fahrzeuge

-Behinderungen durch Baustellen ohne sicher befahrbare Alternative Streckenführungen

-Behinderungen durch Veranstaltungen ohne Umleitung

-Mangelhafte Übersicht durch fehlenden Grünrückschnitt

-Bodenwellen, Löcher und Pflanzen in Radwegen und Straßen

-Mangelhafte Absenkungen bei Radwegen in Einmündungsbereichen und Kreuzungen

-Zuwachsende, verblichene, beschädigte, fehlende und falsche Beschilderung

Sachstandsbericht:

Die aufgelisteten Punkte betreffen eine Vielzahl verschiedener Bereiche innerhalb der Verwaltung. Mit der Beseitigung der störenden Faktoren sind daher verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesen Verwaltungsbereichen beschäftigt.

Nach verwaltungsinternem Austausch ist hinsichtlich des ruhenden Verkehrs anzumerken, dass in den jeweiligen Stadtteilen regelmäßig Verkehrsüberwachungen vorgenommen werden. Dies erfolgt insbesondere zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und beinhaltet hierbei auch die Kontrollen der Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen. Wegen des ordnungswidrigen Parkens auf Radverkehrsanlagen wurden im Jahr 2015 mehrere hundert gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.

Die Außendienstkräfte werden gleichwohl nochmals sensibilisiert, die Kontrollen auf Radwegen zu intensivieren und bei Parkvorgängen, die Behinderungen für die Radfahrer beinhalten, Abschlepp- und Sicherstellungsmaßnahmen einzuleiten.

Sowohl Baustellen als auch Veranstaltungen werden innerhalb des Stadtgebietes unter Berücksichtigung der durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. herausgegebenen Hinweisbroschüre für die Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, abgesichert.

Die Broschüre stellt eine Empfehlung dar und enthält spezielle auf die Bedürfnisse des Radverkehrs abgestimmte Regelungen, die bereits an zahlreichen Baustellen und bei vielen Veranstaltungen berücksichtigt wurden. Die Verwaltung ist bemüht dem Radfahrer eine Umleitungsstrecke zur Verfügung zu stellen, bzw. eine sichere Weiterfahrt auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Unter Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer und unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten kann es trotzdem vorkommen, dass Radfahrer absteigen müssen. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass bisweilen angeordnete Beschilderungen entweder vor Ort nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Eine tägliche Kontrolle der Baustellen ist mit der vorhandenen Personalkapazität leider nicht möglich. Es erfolgt in der Regel eine Kontrolle nach Baustelleneinrichtung, im weiteren Verlauf wird derzeit auf Beschwerden der Bürger oder bei Gefahr in Verzug reagiert.

Vor dem Hintergrund ist zwar der Wunsch der Politik, vor einer jeweiligen Verkehrsanordnung die Örtlichkeit aus der Perspektive des Radfahrers zu bewerten durchaus nachvollziehbar, leider aber auch aufgrund der Personalkapazität nicht umsetzbar. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dennoch regelmäßig für die Belange der Radfahrer sensibilisiert.

Die in städtischer Baulast liegenden Radverkehrsanlagen werden ein- bis maximal zweimal jährlich in kleineren Abschnitten im unmittelbaren Nutzungsbereich freigeschnitten. Im Jahr 2015 ist eine gemeinsame Befahrung dieser Radverkehrsanlagen durchgeführt worden. Im Anschluss wurden Rückschnittarbeiten durchgeführt.

Eine optimale Einsicht aller Bereiche für den Radfahrer würde umfangreiche Gehölzentfernungen erforderlich machen. Hier ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit wird das gesamte Stadtgebiet durch Straßenbegeher des E 18 kontrolliert, die Schäden wie z.B. Bodenwellen oder Löcher werden dokumentiert und eine Instandsetzung wird veranlasst.

Anlässlich des Antrags wurden die Mitarbeiter des E 18 nochmals explizit darauf hingewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Belange des Radverkehrs zu werfen.

Was die Beseitigung von Mängeln an Absenkungen bei Radwegen in Einmündungsbereichen und Kreuzungen angeht, erfolgt keine regelmäßige und automatische Überprüfung. Während der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen werden derartige Mängel mit aufgenommen, geprüft und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beseitigt.

Für die Überprüfung vorhandener Beschilderung und Markierung gibt es das gesetzliche Instrumentarium der Verkehrsschau. Die Verwaltung ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die gesamte Beschilderung und Markierung des Stadtgebietes auf Erforderlichkeit, Rechtmäßigkeit, Sinnhaftigkeit, Sicherheit und Sauberkeit zu überprüfen. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten liegt die letzte flächendeckende Verkehrsschau jedoch mehrere Jahre zurück.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen diese Prüfung aber im Rahmen Ihrer normalen Außendiensttätigkeit durch, so dass eine sehr eingeschränkte Verkehrsschau erfolgt. Ziel muss sein, dauerhaft eine flächendeckende Verkehrsschau durchzuführen.

Im FB 61 findet in der zuständigen Abteilung 61/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen derzeit eine Organisationsüberprüfung statt, in deren Verlauf auch die Frage der Personalbemessung geklärt werden wird.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren eine Sensibilisierung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Bereiche bereits erfolgt ist. Es wird aber insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen

Notwendigkeit auch die Belange des Radfahrers mehr in den Fokus zu rücken, das Erfordernis der weiteren Sensibilisierung gesehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

keine

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Antrag Fraktion Grüne
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-12-16 FB 61_0335_WP17 Verwaltung nimmt Rad SAO.pdf

22.11.2024

618.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.01.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:00