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Radverkehrsanlagen entlang der Roermonder Straße in Richterich

FB 61/0307/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Mans, zuständig für die Radverkehrsplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Frau Mans stellt im Rahmen einer Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, den Planungsanlass und die aktuelle Planung der Radverkehrsanlagen an der Roermonder Str. im Ortsbereich Richterich vor. Zur Realisierung im Bereich des Planungsabschnittes Tittardsfeld bis zur Kreuzung Horbacher Str. /Berensberger Str., der in der Baulast des Landesbetriebes liegt, weist Frau Mans darauf hin, dass zwischen der Stadt Aachen und dem Landesbetrieb noch keine Einigung hinsichtlich der Finanzierung erzielt werden konnte und die Sanierungsmaßnahmen an der Kreuzung Roermonder Str./Horbacher Str./ Berensberger Str. seitens des Landesbetriebes nicht priorisiert werden.Hinsichtlich des 2. Abschnitts zwischen der Kreuzung Roermonder Str./Horbacher Str./ Berensberger Str. und der Kreuzung Roermonder Str. /Roder Weg/Schönauer Friede sei die Finanzierung im städtischen Haushalt eingeplant, evtl. könnten noch Fördermittel gewonnen werden.

Frau Bezirksvertreterin Arlt bittet um Prüfung, ob an der Kreuzung Roermonder Str./Berensberger Str./Horbacher Str. an der Ampel Roermonder Str. stadtauswärts die Aufstellfläche für Radfahrer wie an den anderen Seiten der Kreuzung breiter gestaltet werden kann.

Herr Bezirksvertreter Feil schlägt vor, stadtauswärts an der Kreuzung Roermonder Str. /Roder Weg/Schönauer Friede ein Hinweisschild für Radfahrer anzubringen, das auf den notwendigen Wechsel auf den linksseitigen (nicht benutzungspflichtigen) Radweg Richtung Uersfeld/Kohlscheid hinweist.

Herr Bezirksvertreter Brantin bittet ergänzend um Prüfung, ob stadtauswärts das hinter der vorg. Kreuzung vorgesehene Hinweisschild für Radfahrer (VZ 209-30 – vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) in den Bereich der Kreuzung bzw. in Höhe der Bushaltestelle vorgezogen werden kann, damit Radfahrer hier frühzeitig erkennen, dass sie nicht auf die Kohlscheider Straße (Kraftfahrstraße) auffahren dürfen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne unterstützt diese Vorschläge, da nach ihren Erfahrungen hin und wieder Radfahrer die Kohlscheider Str. verkehrswidrig befahren.

Frau Mans nimmt beide Vorschläge in die Beratungen zur Ausführungsplanungmit.

Herr Bezirksvertreter Feil schlägt weiterhin vor, an der Kreuzung Roermonder Str./Horbacher Str./Berensberger Str. an der Einmündung Horbacher Str. auch für die rechtsabbiegenden Radfahrer eine Aufstellfläche vorzusehen. Er würde die Nutzung der Straße gegenüber dem parallel verlaufenden Rad-/Gehwegs für die Radfahrer bevorzugen, um Probleme bei Begegnungen mit Fußgängern und Kinderwagen auf dem Gehweg zu minimieren. Frau Mans erklärt, dass dies im Rahmen der Planung lange geprüft wurde und sich die Realisierung als schwierig gestalteu.a. wegen der Vorgaben des Landesbetriebes und wegen des Sondersignals für Rechtsabbieger und der Gefahr des Rückstaus von wartenden Kfz in die Horbacher Straße hinein -zumal es für rechtsabbiegende Radfahrer die Alternative, den Rad-/Gehweg zu benutzen, gibt.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg lehnt den Vorschlag von Herrn Bezirksvertreter Feil ab. Er sieht erhebliche Probleme des Rückstaus v.a. im morgendlichen Berufsverkehr, verstärkt durch Busse und je nach Jahreszeit landwirtschaftliche Fahrzeuge. Damit der Rechtsabbiegeverkehr auf die Roermonder Str. weiterhin mit dem Sondersignal vorrangig fließen kann, möchte er auch die jetzt schon geplante Aufstellfläche für Radfahrer für die Geradeaus- und Linksabbiegerspur erst realisiert sehen, wenn die Umgehungsstraße für eine Entlastung der Horbacher Str. sorgt. Er bittet dahingehend, die Verkehrsplanung zu überdenken.

Frau Mans kann diese Argumentation nachvollziehen, gibt jedoch auch zu bedenken, dass der rechtsseitige Rad-/Gehweg relativ eng sei und lt. Berechnung mit aktuellen Verkehrszahlen bei der jetzigen Planung eine Aufstellfläche in der Horbacher Straße für 5-6 Kfz vorhanden sei.

Da für die Radfahrer über die Ampelschaltungen der Rad-/Fußwegs eine sichere Querungsmöglichkeit besteht,unterstützen auch Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne und Herr Bezirksvertreter Brantin die Sichtweise von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg.

Auch Frau Bezirksvertreterin Roitzsch befürwortet dies und weist darauf hin, dass man lange gebraucht habe, um den jetzigen Verkehrsfluss mit dem Sonderzeichen gegenüber dem Landesbetrieb durchzusetzen. Frau Mans nimmt diese mehrheitlich befürwortete Anregung mit in die Ausführungsplanungen.

Die von Frau Bezirksvertreterin Arlt angeregte Beschilderung an der Brücke Horbacher Straße: „Radfahrer, bitte Radweg benutzen“ hält Frau Mans nicht für erforderlich, da dort verkehrsrechtlich nichts geändert werde und die Fahrweise eingeübt sei.

Herr Bezirksvertreter Werner erkundigt sich, ob sichergestellt sei, dass die Markierungsarbeiten an der Kreuzung Roermonder Str./Horbacher Str./Berensberger Str erst durchgeführt werden, wenn mit dem Landesbetrieb eine Einigung über die Sanierung der Kreuzung getroffen wurde. Dies bejaht Frau Mans. Wenn die Finanzierung des 2. Abschnitts durch die Stadt Aachen geregelt sei, würde man jedoch in diesem Bereich Richtung Roder Weg mit den Markierungsarbeiten beginnen können.

Herr Bezirksvertreter Werner bittet weiterhin um Prüfung, ob eine Freigabe des ehemals linksseitigen Radweges an der Berensberger Straße aus Richtung Berensberg mit Zusatz für Radfahrer (wie bereits an der Roermonder Straße) möglich sei.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg hält im Bereich Roermonder Str. 535 die Möglichkeit der parallel möglichen Nutzung des Radweges an der Roermonder Straße und der Straße für Radfahrer auf dem Schutzstreifen problematisch. Er verweist auf gefährliche Situationen an der Vaalser Straße, da die Autofahrer zwei Radquerungsmöglichkeiten beachten müssten. Er bittet zu prüfen, ob in Höhe des Hauses Roermonder Str. 535 eine Nullabsenkung des (nicht benutzungspflichtige) Radwegs aus Richterich kommend auf die Fahrbahn zum Schutzstreifen und vorgezogenen Aufstellbereich möglich sei.

Frau Mans sagte eine Prüfung im Rahmen der Ausführungsplanung zu.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay begrüßt die vorgestellte Planung und möchte wissen, ob die veranschlagten Kosten in Höhe von 120.000 Euro weiterhin zutreffen. Frau Mans erklärte, dass diese sich ggfls. erhöhen könnten, z.B. falls ein Ingenieurbüro beauftragt werden müsse. Die genaue Kostenberechnung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne schlägt folgenden geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie betont die Wichtigkeit der sicheren Radwegeführung innerhalb des Bezirks Richterich. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss mit den entsprechenden Änderungen zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung sowie der Ausführungsplanung zu beauftragen - vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung sowie der Ausführungsplanung zu beauftragen - vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung..

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2015/04-02 L1 bis L4) den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und die Ausführungsplanung zu erarbeiten – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Roermonder Straße ist Teil einer Radialstraße, die das Zentrum von Aachen mit den nördlichen Stadtbezirken Laurensberg und Richterich verbindet sowie zu den nördlich angrenzenden Kommunen der Niederlande sowie der Städteregion führt.In Laurensberg und Richterich gab es einen durchgehenden - stadtauswärts gesehenlinksseitigen schmalen, getrennten Rad-/Gehweg, den die Radfahrer in beiden Richtungen befahren mussten. Wegen Unfallhäufungsstellen mit einbiegendem Kfz-Verkehr in talwärtiger Richtung nach Aachen wurde im Jahr 2007 die Benutzungspflicht in dem Teilstück in Laurensberg aufgehoben und bergwärts ein Radfahrstreifen/Schutzstreifen bis zur Einmündung Tittardsfeld unter Beteiligung des Landesbetriebes NRW markiert.(Eine Zustimmung des Landesbetriebes zur Markierung war erforderlich, da die Roermonder Straße als L 321 zwischen Eisenbahnbrücke/ Höhe Haus Linde und dem Knoten Berensberger Straße/Horbacher Straße eine Landesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt ist und in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt.)

Nach Einführung der ERA–Standards (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) durch die Landesregierung im Jahr 2011 mussteauch im Stadtbezirk Richterich die Benutzungspflicht des stadtauswärts gesehen linksseitigen Beidrichtungsradwegesaufgehoben werden. Lediglich zwischen der Horbacher Straße und Laurentiusstraße besteht stadteinwärtsdie Benutzungspflicht für den Radverkehrweiter.

Die Fortführung einer regelkonformen Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) entlang der Roermonder Straße von Tittardsfeld über den Knoten Berensberger Straße/Horbacher Straße hinaus bis zur Einmündung Kohlscheider Straße (L 232) ist seit dieser Zeit immer wieder ein wichtiges Thema in der Bezirksvertretung Aachen- Richterich gewesen.Es existieren aus vergangenen Jahren verschiedene Anträge der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zum Thema „Radverkehr in Richterich“ und zu Fahrbahn-Brückenschäden im Knoten Horbacher Straße/ Berensberger Straße, die die mangelnde Verkehrssicherheit problematisieren.

Sachstand

Die Roermonder Straße in Richterich ist eine Hauptverkehrsstraße und von Tittardsfeld bis Einmündung Horbacher Straße Teil der L 231,somit hier in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Sie wird von ca. 8.000 - 10.000 Kraftfahrzeugen zwischen 7-19 Uhr befahren. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen ca. 6,50m in der Ortsmitte (mit jeweils 1 Fahrspur je Richtung) und ca.12,00m in den Randbereichen und Knotenpunkten. Es gibt teilweise baulich angelegt Parkstände sowie die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken. In der Roermonder Straße befinden sich 4 Haltestellen, die von 5 Buslinienangefahren werden.

Dadie Roermonder Straße in Richterich aus zwei Abschnitten mit unterschiedlichen Baulastträgern besteht, werden diese hier separat erläutert:

Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße

Erste Planungsideen zur regelkonformenFührung des Radverkehrs wurden im Jahr 2008 seitens der Stadt entwickelt und in einem ersten Gespräch vom Landesbetrieb Straßenbau NRW grundsätzlich befürwortet. Da er in den folgenden Jahren bis heuteüber keine Mittel verfügte, die Erneuerung der schadhaften Fahrbahn sowie eine Neumarkierung zu finanzieren, wurde 2010 angeregt, die Ortsdurchfahrts-Grenzen im Bereich Richterich so zu verschieben, dass dieser Abschnitt der Roermonder Straße in die Straßenbaulast der Stadt Aachen verlagert würde. Es fanden intensive Verhandlungen statt, die aber im Jahr 2012 zu keinem einvernehmlichen Ergebnis führten. Im betreffenden Abschnitt an der Roermonder Straße befinden sich zwei Brückenbauwerke, die im Rahmen der Verlegung der Ortsdurchfahrt ebenfalls in das Eigentum der Stadt Aachen übergegangen wären. Das entsprechende Einvernehmen gem. § 5 (2) StrWG wurde nach intensiver Prüfung durch den Aachener Stadtbetrieb, der zukünftig die Brückenbauwerke hätte Instand halten und erneuern müssen, nicht erzielt. Eine Übernahme der Brückenbauwerke in die städtische Straßenbaulast war für die Stadt Aachen aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich; dies wurde dem Landesbetrieb Anfang 2012 mitgeteilt. Eine Verschiebung der OD-Grenzen unter Auslassung der beiden Bauwerke wurde vom Landesbetrieb ausgeschlossen.

Abschnitt Roermonder Straße zwischen Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider Straße

Da es hier seit 2011keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen gibt (s.o.), wurde als Übergangslösung zwischenzeitlich der stadtauswärts rechtsseitige Gehweg zwischen Tittardsfeld und Berensberger Straße für den Radverkehr freigegeben. Zwischen Horbacher Straße und Roder Weg wurde stadtauswärtsein Benutzungsrecht durch Radfahrer (auf dem ehemaligenbenutzungspflichtigen linken Radweg) ausgeschildert.

Planung

Wie der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im März 2014 mitgeteilt wurde, ist die Roermonder Straße in Richterich Teil der möglichen Linienführung des Radschnellweges Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen. Wenn das Ergebnis der Machbarkeitsstudie - nach einer zweistufigen Bürgerbeteiligung - voraussichtlich im Sommer 2016 vorliegen wird, kann dann nach einem Grundsatzbeschluss aller beteiligten Kommunen und der Beantragung weiterer Fördermittel mit einer detaillierten Planung begonnen werden. Unabhängig von der Entscheidung, ob ein Radschnellweg durch die Ortslage von Richterich führt und hierzu bauliche Anpassungen erforderlich sind, ist die Fortführung der markierten Radverkehrsanlage - aus Laurensberg kommend – sinnvoll und notwendig, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.

In einem ersten Schritt wurdenPlanungsquerschnitte für beide Abschnitte entwickelt, die in einem interfraktionellen Gespräch im Frühjahr 2015 vorgestellt und diskutiert wurden. Im Abschnitt ab Berensberger Straße stadtauswärts wurden zwei Varianten mit Markierungslösungen und weitgehender Beibehaltung der heutigen Bordsteinanlagen entwickelt:

Variante 1 – beidseitige Anlage von Schutzstreifen unter weitgehendem Wegfall der Fahrbahnrandparkstände

Variante 2 – stadtauswärts einseitiger Schutzstreifen Richtung Herzogenrath) mit Beibehaltung der Parkstände

Die Verwaltung wurde nach einstimmigem Votum für Variante 2 mit der detaillierten Ausarbeitung einer Planung beauftragt. Es liegt nunmehr eine mit den verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt Aachen abgestimmte Planung vor. Die Planungsgrundlagen basieren auf folgenden Regelwerken:

•Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)

•Straßenverkehrsordnung(StVO)

•Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO)

•Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

•Richtlinie für die Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR 05)

•Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa)

Die Leistungsfähigkeit der Streckenabschnitte und Knotenpunkte wurde überprüft und bleibt erhalten.

Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße(Anlage 1 - Plan Nr. 2015/04-02 L1 und Anlage 2- Plan Nr. 2015/04-02 L2)

Die Fahrbahn ist heute mit zwei je ca. 5,00m breiten Fahrstreifen überdimensioniert. Der geplante Radfahrstreifen wird abTittardsfeld bis kurz vor zur Bushaltestelle „Berensberger Straße“ in einer Breite von 1,85m markiert. Hinter der Bushaltestelle wird der Radverkehr auf einem ca. 1,50m breiten Schutzstreifen bis zum Knoten geführt. Im Kreuzungsbereich ist eine ca. 2,80m breite Geradeaus/Rechtsspur und eine separate ca. 4,00m breite Linksabbiegespur für den KfZ-Verkehr geplant. Grundsätzlich soll sich der Radverkehr in allen Knotenpunktzufahrten im Blickfeld des Kfz-Verkehrs aufstellen und anfahren. Deshalb liegt die Haltlinie des Radverkehrs an der Lichtsignalanlage ca. 4 m vor dem haltenden Kfz-Verkehr. Es wird eine direkte und eine indirekte Führung des links abbiegenden Radverkehrs angeboten. Hierzu ist die Anlage eines geschützten Aufstellbereichs in Höhe Haus Nr. 101 erforderlich. In Richtung Laurensberg fährt der Radverkehr – wie heute – auf dem benutzungspflichtigen Radweg.

Auch an der Berensberger Straße wird im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen vorgesehen; der Radverkehr kann in der Knotenpunktszufahrt über einen 1,50m breiten Schutzstreifen neben dem Kfz-Verkehr vorbeifahren. (In der Berensberger Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortslage 30km/h, so dass hier keine Radverkehrsanlagen erforderlich sind.)

In der Knotenpunktzufahrt von der Horbacher Straße werden die Breiten der drei Richtungsfahrspuren zugunsten eines ca. 1,50m breiten Schutzstreifenreduziert.Der geradausfahrende Radverkehr kann so den aufgeweiteten Radaufstellstreifen erreichen und sich bei Rot vor denhaltenden Kfz-Verkehr aufstellen. Die separate Rechtsabbiegespur bleibt erhalten; diese Spur kann der Radverkehrin Richtung Laurensberg mitbenutzen oder ab Hander Weg auf dem für den Radverkehr freigegeben Gehweg fahren.In Richtung Horbach existiert ein separater Radweg, der später in einen Radfahrstreifen übergeht. Diese Führung wird beibehalten; die Länge der Nullabsenkung im Bordsteinbereich wird angepasst.

In der östlichen Knotenpunktzufahrt derRoermonder Straßekann der Radfahrer wahlweise auf dem nicht benutzungspflichtigem Radweg oder dem geplanten 1,50m breiten Schutzstreifen fahren. Die beiden separaten Kfz-Spuren wurden zu einer überbreiten Spur von 5,50m zusammengeführt. Vor der Haltlinie des Kfz-Verkehrs ist der aufgeweitete Aufstellstreifen vorgesehen. In Richtung Ortsmitte beginnt hier hinter dem Knoten ein markierter Schutzstreifen für den Radverkehr; dieser darf nur im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Auch ein Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht gestattet.

Die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen werden bei der Planung berücksichtigt. Die Kreuzung wird barrierefrei ausgebaut.

Abschnitt Roermonder Straße Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider Straße (Anlagen 2-4 - Plan Nr. 2015/04-02 L2, Plan Nr. 2015/04-02 L3,Plan Nr. 2015/04-02 L4)

Die Führung des Radverkehrs in Richtung Herzogenrath soll bis zur Einmündung Roder Weg auf einem ca. 1,50m breiten markierten Schutzstreifen erfolgen und durch zusätzliche Sicherheitstrennstreifen von 0,50m, welche dem Fahrradfahrer einen sicheren Abstand zum ruhenden Verkehr bieten sollen, ergänzt werden. Die verfügbare Restfahrbahn beträgt zwischen ca. 5,00m und 7,00m im zentralen Bereich, so dass sich mindestens zwei PKW´s begegnen können.Ab der Einmündung Schloss-Schönau-Straße sind ca. 9,00m Restfahrbahnbreite für 3 Spuren vorhanden.

Es gibt zwei kurze Engstellen, in denen nur durch Teilumbauten ein durchgängiger, ausreichend breiter Schutzstreifen in der Fahrbahn Richtung Herzogenrath möglich ist. Dier Die Kreuzung wird barrierefrei ausgebaut:

  • Stadtauswärts hinter der Fußgänger-Lichtsignalanlage am Rathausplatz wird die Bordsteinkante um ca. 2,0m zurückversetzt, so dasshier ein separater Parkstreifen entstehen und die Fahrbahn um 2,0m verbreitert werden kann (siehe Anlage 2).
  • Die Querungshilfe (Mittelinsel) in Höhe Haus 622 muss verbreitert und ca. 1,00m versetzt werden.

Diese Querungsstellen werden barrierefrei ausgebaut.

Ab der Einmündung Schloss-Schönau Straße gibt es heute drei Fahrspuren mit einem separaten Linksabbieger zu Zufahrten, die zu den Wohngebieten sowie den Gewerbeflächen führen. Die fast 12,00m breite Fahrbahn ist ausreichend breit, um einen Schutzstreifen zu markieren und alle Fahrspuren zu erhalten.

In Richtung Laurensberg /Aachen-Zentrum kann der Radverkehr – wie heute – auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder auf der Fahrbahn fahren. Ab der Einmündung Schönauer Friede werden keine neuen Radverkehrsanlagen vorgesehen. Solange die Führung einer möglichen Ortsumgehung Richterich nicht geklärt ist, wird dieser Bereich verkehrsplanerisch nicht überarbeitet.Durch Ergänzungen von zwei Verkehrsschildern soll die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich besser verdeutlicht werden:Die Roermonder Straße mündethier in die Kohlscheider Straße, die als Kraftfahrstraße (L 232) nur von Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Dem Radverkehr ist nur das Überqueren der Kohlscheider Straße in Richtung Küppershofweg gestattet und dies wurde bereits durch das Verkehrszeichen 209-30 ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus")mit dem Zusatz „nur Radfahrer“angeordnet. Diese Beschilderung wird etwa 50m vor der Kreuzungwiederholt. Ergänzend hierzu soll auf der L 232 in Richtung Kohlscheid das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Fahrräder) und an der Lichtsignalanlage von Richterich aus kommend das Verkehrszeichen 331 (Kraftfahrstraße) aufgestellt werden.

Radfahrer in Richtung Kohlscheid queren hinter der Lichtsignalanlage am Roder Weg auf den linksseitigen, für Radfahrer freigegebenen Gehweg und gelangen so -wie heute- zum Rad-/Gehweg an der Kohlscheider Straße.

Kosten und Finanzierung

Der Abschnitt Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße liegt in der Straßenbaulast des Landesbetriebes NRW. In einem Anhörungsverfahren wurde die für Aachen zuständige Regionalniederlassung Ville-Eifel beteiligt. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Für den Abschnitt Roermonder Straße zwischen Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und Kohlscheider Straße wurde eine Kostenschätzung durchgeführt. Da die Fahrbahnoberfläche in sehr schlechtem Zustand ist, müssen vor der Markierung umfangreiche Asphaltarbeiten durchgeführt werden. Die Kosten für die Markierungs- und Umbauarbeiten belaufen sich auf ca. 120.000,- €. Die Maßnahme soll in 2016 realisiert werden.

Im beschlossenen Haushaltsplan 2015 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Produkt “Neubau und Unterhaltung von Straßen“ auf dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 „Radverkehrsanlagen J“ für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von330.000 € eingeplant. Aus 2014 wurden 353.595,07 € übertragen.

Gleichzeitig wurden Mittel in Höhe von 120.000 € über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 auf dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-802-9 "Radverkehrsanlagen" haushaltsneutral eingeplant.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in der Sitzung vom 10.06.2015 beschlossen, die Kosten für die Markierung in Höhe von ca. 12.500 € aus bezirklichen Mitteln in 2016 aufzubringen. Unter dem Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Haushalts stehen hierfür im PSP-Element: 1-011906-600-5, Kostenart: 53180000 Mittel zur Verfügung.

Die bezirklichen Mittel wären auf die Gesamtkosten von 120.000 € anzurechnen, so dass von den über das PSP-Element 4-120102-802-9 eingeplanten Mitteln nur noch 107.500 € für die Maßnahme zur Verfügung gestellt werden müssten.

Die Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss wird entsprechend angepasst.

Eine genauere Übersicht der Kosten ist dem Tabellenblatt „finanzielle Auswirkungen“ zu entnehmen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-210.000

-210.000

-630.000

-630.000

-840.000

-840.000

Auszahlungen

683.595

683.595

990.000

990.000

1.673595

1.673.595

Ergebnis

473.595

473.595

360.000

360.000

833.595

833.595

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

*

*

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-120102-802-9

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

-84.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

120.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

36.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist vorhanden

Deckung ist vorhanden*

*Die Maßnahme wurde über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 im Ergebnisplan (konsumtiv) haushaltsneutral eingeplant.

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates und der Genehmigung des Haushaltsplans 2016 durch die Bezirksregierung zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (8)

15-11-05 Bestand L1
267.3 KB · PDF
15-11-05 Bestand L2
346.6 KB · PDF
15-11-05 Bestand L3
544.9 KB · PDF
15-11-05 Bestand L4
471.1 KB · PDF
15-11-19 Planung L1
365.2 KB · PDF
15-11-19 Planung L2
431.4 KB · PDF
15-11-19 Planung L3
310.5 KB · PDF
15-11-19 Planung L4
256.4 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-11-06 FB 61_0307_WP17 Radverkehrsanlagen e SAO.pdf

17.11.2024

2.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 20.01.2016
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Status
öffentlich
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Fraktionen erhalten zur besseren Übersicht zusätzliche Planunterlagen.
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 21:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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