21. Januar 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 4Öffentlich

Steigende Flüchtlingszahlen;Zusätzliches Team in der Abteilung Soziale Leistungen (FB 50/200)

FB 11/0107/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Aufgrund des letzten Beschlussvorschlagssatzes „Eine vorzeitige Besetzung bedarf der Zustimmung der Kämmerin“ möchte Frau Begolli sichergehen, dass die erforderlichen Mittel bereits für den Haushalt 2016 eingeplant sind und hinterfragt dies.

Herr Oberbürgermeister Philipp bestätigt, dass die erforderlichen Mittel bereits im Haushalt 2016 eingeplant sind.

Frau Moselage moniert, dass der Inhalt der Vorlage dem Fachausschuss vorweg nicht bekannt war. Sie spricht daher die Bitte an Herrn Emonts aus, dass der Fachausschuss bei entsprechenden Themenfeldern ebenfalls informiert wird. Herr Emonts sichert dies für die Zukunft zu.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die a) Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen im Sachbearbeitungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG bzw. EG 9 TVöD sowie die b) Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, zunächst ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG bzw. EG 10 TVöD im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016 zu beschließen. Die Stelleneinrichtung erfolgt unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine vorzeitige Besetzung bedarf der Zustimmung der Kämmerin.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die

a)Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen im Sachbearbeitungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG bzw. EG 9 TVöD sowie die

b)Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Soziales und Integration, zunächst ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG bzw.EG 10 TVöD

im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016 zu beschließen.

Die Stelleneinrichtung erfolgt unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine vorzeitige Besetzung bedarf der Zustimmung der Kämmerin.

Erläuterungen

Erläuterungen:

a) Stelleneinrichtungen im Umfang von 3,0 VZÄ für die Sachbearbeitung im Asylbewerberleistungs-bereich:

Der drastische Anstieg an Zuweisungen der Flüchtlinge ab Mitte Oktober 2015 wirkt sich nicht nur auf die Unterbringung der Flüchtlinge, sondern auch auf den Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus.

Während bis 2012 aufgrund einer fast statischen Fallzahl im Leistungsrecht nach dem AsylbLG eine angemessene Betreuung mit Personal im Umfang von 3,0 VZÄ gewährleistet werden konnte, ergaben sich in den weiteren Jahren deutliche Fall- und infolge dessen auch Personalzuwächse. Mit Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 25.08.2015 und des Personal- und Verwaltungsausschuss vom 01.10.2015 wurde u.a. die Einrichtung von 3 weiteren Planstellen für Sachbearbeitung im AsylbLG vorgesehen, um Stabilität in diesen Leistungsbereich zu bringen. Diese Stabilität ist in Anbetracht einer weiteren deutlichen Fallsteigerung von Oktober bis November 2015 um über 500 Fälle nahezu obsolet.

Per 25.11.2015 waren insgesamt 1.230 Fälle nach dem AsylbLG zu betreuen. Die Tendenz ist weiter steigend. Bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 140 Fällen je VZÄ ermittelt sich ein Personalbedarf von 8,8 VZÄ, aufgerundet 9 VZÄ. Diesem Bedarf stehen z.Zt. 6 VZÄ gegenüber, so dass sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 3,0 VZÄ ergibt. Die zeitnahe Gestellung überplanmäßigen Personals ist geeignet, den Bedarf kurzfristig zu decken. Jedoch ist in Anbetracht der weltweiten Flüchtlingsproblematik nicht nur von einem vorübergehenden, sondern von einem längerfristigen Personalbedarf auszugehen, so dass beabsichtigt ist, hierfür entsprechende Planstellen einzurichten. Die Stellen sind nach A 10 ÜBesG, alternativ nach EG 9 TVöD auszuweisen.

b) Stelleneinrichtung im Umfang von 1,0 VZÄ für die Teamleitung im Leistungsbereich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Der Leistungsbereich nach dem AsylbLG ist derzeit organisatorisch dem Team FB 50/210 zugeordnet. Neben den Leistungen nach dem AsylbLG sind in diesem Team auch Grundsatzangelegenheiten, Hilfen nach § 74 SGB XII, die Wohnungssicherungshilfe und die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz verortet.

Die Leitung des Teams FB 50/210 obliegt zurzeit der Abteilungsleitung in Personalunion.

Mit der Einrichtung von 3 weiteren Sachbearbeitungsstellen erhöht sich die Leitungsspanne auf insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie überschreitet damit nicht unerheblich die Leitungsspannen der Teams FB 50/220 und FB 50/230, die für die Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig sind.

Aufgrund der gegebenen Flüchtlingssituation und den hieraus erwachsenen Erfordernissen an flexiblen Lösungen in der Leistungserbringung innerhalb der Abteilung FB 50/200, aber auch abteilungsübergreifend, ist die Abteilungsleitung nicht mehr in der Lage, beide Funktionen in Personalunion auszuüben.

Durch Schaffung einer separaten Teamleitung für den Leistungsbereich nach dem AsylbLG wird einerseits die Qualität in der Leistungserbringung und deren Rechtmäßigkeit gesichert, andererseits auch die qualitativ hochwertige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Teilabgabe der Teamleitung für die Leistungen nach dem AsylbLG versetzt zudem die Abteilungsleitung in die Lage, ihre Funktion, aber auch die bei ihr verbleibende Teamleitung für die Sachgebiete „Besonderen Hilfen“ wahrzunehmen.

Die Teamleitungsfunktion ist, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden Bewertung, zunächst nach A 11 ÜBesG, alternativ EG 10 TVöD auszuweisen.

Durch die Teilabgabe der Teamleitung für den Leistungsbereich nach dem AsylbLG und deren Herauslösung aus der bisherigen organisatorischen Struktur des Teams FB 50/210 wird die Bildung eines neuen Teams „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ unumgänglich. Das Team erhält die Organisationsziffer FB 50/240.

Die zukünftige Organisation der Abteilung FB 50/200 ist dem beigefügten Organigramm zu entnehmen.

Der Gesamtpersonalrat wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG mit Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage angehört. Zudem werden der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung, das Gleichstellungsbüro sowie die Schwerbehindertenvertretung informiert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016*

(lt. HH-Plan 2015)

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff. (lt. HH-Plan 2015)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

297.900,00 €

0,00 €

893.700,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

297.900,00 €

0,00 €

893.700,00 €

0,00 €

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-297.900,00 €

-893.700,00 €

Deckung vorhanden

Deckung vorhanden

Durch die Einrichtung der insgesamt zusätzlichen 4 Planstellen entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 297.900,00 Euro jährlich zzgl. IT- und Gemeinkosten, ermittelt auf Basis der KGST-Werte für 2014/ 2015.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2016 ff. eingeplant.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2015-12-28 FB 11_0107_WP17 Steigende Fluechtling SAO.pdf

23.11.2024

176.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 21.01.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 21:59