19. Januar 2016 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6.1Öffentlich

Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung)

FB 37/0008/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zurückgezogen

Beratung

Frau Grehling führt an, dass es sich bei dem 4. Nachtrag überwiegend um redaktionelle Änderungen aufgrund einer Gesetzesänderung handle, die für die Rechtmäßigkeit der Gebührensatzung bzw. des Gebührenbescheides nicht zwingend erforderlich seien. Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung seitens der Verwaltung zurückgezogen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zu beschließen.

Der 4. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zu beschließen.

Der 4. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung).

Der 4. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 16.12.2015 das neue Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz des Landes NRW (BHKG) verabschiedet. Das BHKG ist am 29.12.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV.NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 48 (Seite 885 bis 918) veröffentlicht worden und am 01.01.2016 in Kraft getreten.

Die der Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlagen werden in einem 4. Nachtrag an das neue Landesgesetz angepasst.

Der 4. Nachtrag zur Feuerwehrsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-01-04 FB 37_0008_WP17-1 Satzung ueber die Erh SAO.pdf

22.11.2024

175.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 6.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 19.01.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 21:57