2. Februar 2016 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Beratung

  1. Herr Hagemann teilt mit, dass bei ihm zwei Bewerbungen für die Tätigkeit als Landschaftswart eingegangen sind. Eine Bewerbung wurde durch Herrn Jürgen Prell und die weitere durch Herrn Kurt Schramm getätigt. Die entsprechenden Unterlagen werden an die anwesenden Landschaftsbeiratsmitglieder verteilt.

Da derzeit auch zwei Stellen der Landschaftswarte unbesetzt sind, bittet Herr Hagemann dass der Landschaftsbeirat der Unteren Landschaftsbehörde vorschlägt, die vorstehend genannten Personen zu Beauftragten für den Außendienst gem. § 13 Landschaftsgesetz NRW zu bestellen.

Herr von Frantzius erkundigt sich nach den Qualifikationshintergründen der Bewerber. Herr Hagemann erwidert, dass Herr Schramm ein ehemaliger Vollzugsbeamter mit Interesse an Naturschutz sei, der ein geübtes und korrektes Auftreten gegenüber den Bürgern habe. Sein Einsatz soll im Norden Aachens (Richterich, Horbach, Orsbach).

Bzgl. Herrn Prell gibt Herr Hagemann bekannt, dass dieser ausgebildeter Biologe sei und über gute Kenntnisse in der Ornithologie verfüge und darüber hinaus einen „Blick“ für die Landschaft habe. Sein Einsatz soll im Bereich Eupener Straße/Krefelder Straße erfolgen.

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat schlägt der Unteren Landschaftsbehörde einstimmig vor, Herrn Jürgen Prell und Herrn Kurt Schramm erstmalig bis zum 31.08.2018 zu Beauftragten für den Außendienst gemäß § 13 Landschaftsgesetz NRW zu bestellen.

  1. Herr Hagemann berichtet ebenfalls darüber, dass der Bestellungszeitraum der derzeit vierzehn aktiven Landschaftswarte am 31.12.2015 endete und sich alle dazu bereit erklärten, die Tätigkeit für weitere zwei Jahre durchzuführen. Auch dazu werden die entsprechenden Unterlagen anlässlich der Sitzung an die anwesenden Landschaftsbeiratsmitglieder ausgehändigt. Herr Hagemann bittet daher, dass der Landschaftsbeirat der Unteren Landschaftsbehörde vorschlägt, die in der Vorlage genannten Personen für weitere zwei Jahre zu Beauftragten für den Außendienst gemäß § 13 Landschaftsgesetz NRW zu bestellen.

Frau Nelißen erkundigt sich danach, ob die Landschaftswarte zu Weiterbildungen verpflichtet seien. Herr Hagemann erwidert, dass eine Verpflichtung zur Weiterbildung nicht gegeben sei. Seitens der Natur- und UmweltschutzakademieNRW werde jedoch einmal jährlich eine Fortbildung für die Landschaftswacht angeboten. Darin werden wichtige Grundlagen für die Naturschutzarbeit im Landschaftswachtbezirk vermittelt. Neben einführenden Referaten zur Ökologie, Biologischen Vielfalt und Naturschutz liegt der Schwerpunkt auf speziellen Aspekten der Landschaftswachtarbeit wie Rechtsgrundlagen, Funktion im Dienstbezirk und Verhalten im Umgang mit Menschen vor Ort. Laut Angaben von Herrn Hagemann wird insbesondere neuen Landschaftswarten anheimgestellt, eine solche Fortbildung zu besuchen. Verpflichten könne man sie dazu allerdings nicht.

Frau Jonczyk-Stoll möchte gerne Auskunft darüber erhalten, welche Meldungen seitens der Landschaftswarte eingehen und auch in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung entrichtet wird. Herr Hagemann erwidert, dass die Landschaftswarte ihm gegenüber einmal monatlich eine Meldung machen und er selber die Auskünfte sortiert und darüber entscheidet, was wichtig ist und was nicht.

Herr Mayr glaubt sich daran erinnern zu können, dass in einer der zurückliegenden Legislaturperioden in regelmäßigen Abständen Bericht über die Meldungen der Landschaftswarte an den Landschaftsbeirat erfolgt seien und fordert dies auch zukünftig wieder. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt. Herr Meiners ergänzt, dass vor ca. 3 Jahren der monatliche Bericht seitens der Landschaftwarte gegenüber Herrn Hagemann eingeführt wurde und sich dieses System auch bewährt habe. Die Landschaftswarte werden auch selber tätig (z.Bsp. bei der Entfernung von wildem Müll). Die Aufwandsentschädigung betrage 40,--€ monatlich. Herr Hagemann fügt noch an, dass das größte Problem in der Landschaft der wilde Müll sei. Meldungen darüber werden in der Regel unmittelbar an die Bezirksämter weitergegeben.

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat schlägt der Unteren Landschaftsbehörde einstimmig vor, die in der Vorlage genannten Damen und Herren für weitere zwei Jahre zu Beauftragten für den Außendienst gemäß § 13 Landschaftsgesetz NRW zu bestellen.

  1. Herr Schmaldienst berichtet über eine Dammsanierung bei Gut Hausen zur Herstellung der Hochwassersicherheit. Es handelt sich laut Auskunft von Herrn Schmaldienst um ein Verfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), so dass eine landschaftsrechtliche Befreiung nicht abgegeben werde müsse; seitens der Unteren Landschaftsbehörde werde lediglich eine Stellungnahme gefordert. Die Genehmigung zur Sanierung des Dammes erfolge durch die Bezirksregierung Köln.

Herr Schmaldienst gibt weiterhin bekannt, dass er gemeinsam mit dem Wasserverband Eifel Rur vor Ort gewesen sei. Er habe die landschaftsrechtliche Stellungnahme zur Entfernung von Bäumen und Strauchwerk erteilt. Auflagen seien nicht erforderlich gewesen.

Der vorstehende Sachverhalt wird seitens des Landschaftsbeirates zur Kenntnis genommen.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 02.02.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt