3. November 2004 um 17:00, Rathaus
TOP 15Öffentlich

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: Entwicklung des Dreiländerpunktes im Rahmen EUREGIONALE 2008hier: Erlaß einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der Verwaltung verteilt worden.)

Durch den Oberbürgermeister wird angemerkt, dass der Hintergrund für den Erlass der Vorkaufssatzung allen bekannt sein müsse, der Geltungsbereich die deutsche Seite betreffe und die Eilbedürftigkeit wohl nicht näher erläutert werden müsse.

Nachfragen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den unterbreiteten Beschlussentwurf abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit, die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Satzung über ein besonders gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 03.11.2004
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt