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Verbesserung der Verkehrssituation in der ReinhardstraßeAntrag der Fraktionen CDU und SPD vom 15.04.2015

FB 61/0356/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten geht auf die Geschwindigkeitsmessungen aus 2013 und 2015 ein und weist darauf hin, dass eseinen qualitativen Unterschied zwischen den beiden Messungen gebe, auch wenn laut Vorlage der Verwaltung kein Handlungsbedarf vorliege. In Bezug auf die Schleppkurve für Sattelschlepper teilt er mit, dassder Discounter nicht mehr durch Sattelschlepperbeliefert werde und bittet demzufolge die Verwaltung um erneute Prüfung einer überbreiten Fahrspur im Aufstellbereich der Reinhardstraße.

Frau Mans regt an, in dem in Rede stehenden Bereich einen Verkehrsversuch durchzuführen, beispielsweise für einen Monat.

Herr Dr. Otten und Herr Keller begrüßen den Vorschlag von Frau Mans.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Das Thema wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 4.11.2015 beraten. Es wurde beschlossen, die in der Sitzungsvorlage beschriebene Geschwindigkeitsmessung aus dem Jahr 2013 zu aktualisieren.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Realisierung einer überbreiten Fahrspur im Aufstellbereich der Signalanlage in der Reinhardstraße möglich ist, um den Abfluss des Verkehrs in die Trierer Straße zu verbessern.

2. Geschwindigkeitsmessung

Vom 13.11.2015 bis zum 17.11.2015 wurde in der Reinhardstraße vor Hausnummer 50 erneut eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die durchschnittliche Verkehrsstärke der aktuellen Messung lag bei ca. 2.545 Kfz pro Werktag. 15,6% aller Autofahrer fuhren schneller als 40 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 34 km/h.

Die durchschnittliche Verkehrsstärke der Messung von 2013 (7.10.2013 bis zum 11.10.2013) lag bei ca. 2.800 Kfz pro Werktag. Damals fuhren lediglich 2,9% aller Autofahrer schneller als 40 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 28 km/h.

Zur vergleichenden Bewertung der Geschwindigkeitsmessung wird wie folgt verfahren:

Bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird der Anteil der Fahrzeuge, die schneller als 40 km/h fahren, als Bewertungsmaßstab bestimmt.

In Abhängigkeit von diesem Anteil werden folgende Kategorien gebildet:

bis 25%in Ordnung, kein Handlungsbedarf

25% bis 40% zu beobachten, bzw. Radarmessungen

über 40%Prüfung von baulichen Maßnahmen

Obwohl die aktuelle Messung ein höheres Geschwindigkeitsniveau ausweist als die Messung von 2013, ist das Geschwindigkeitsniveau in der Reinhardstraße nach wie vor als völlig unkritisch einzustufen. Es liegt kein Handlungsbedarf vor.

3. Überbreite Fahrspur im Aufstellbereich der Reinhardstraße

Eine überbreite Fahrspur in der Reinhardstraße im Aufstellbereich der Signalanlage am Knotenpunkt Reinhardstraße/Trierer Straße ist nicht realisierbar. Größere Fahrzeuge (Müllfahrzeug, LKW) benötigen beim Abbiegen, die heute vorhandenen Bewegungsflächen. Zwei in der Ausfahrt aus der Reinhardstraße nebeneinander fahrende oder stehende Pkw würden das Einbiegen dieser Fahrzeuge behindern. Dies gilt auch, wenn große Fahrzeuge (z.B. die bei der Belieferung des anliegenden Discounters eingesetzten Sattelschlepper) beim Abbiegen die linke Fahrspur der Trierer Straße mit benutzen (siehe Anlage 3).

3. Finanzielle Auswirkungen

keine

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Anlage 1 Antrag
327.9 KB · PDF
Anlage 2
82.6 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-01-19 FB 61_0356_WP17 Verbesserung der Ver SAO.pdf

20.11.2024

5.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 17.02.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:08