Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauereihier: AufstellungsbeschlussGemeinsamer Antrag der Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015
FB 61/0342/WP17 · Entscheidungsvorlage
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauereihier: AufstellungsbeschlussGemeinsamer Antrag der Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015
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Für die Fraktion der Grünen erläutert Herr Breuer, dass man das Projekt ausdrücklich begrüße, da man sich hiervon eine Aufwertung des Planbereichs verspreche. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werde man daher grundsätzlich zustimmen, man wolle allerdings zwei Ergänzungen beantragen. Zum einen rege man an, das im 4. Spiegelstrich formulierte Ziel „Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung“ durch den Zusatz „und Entsiegelung“ zu ergänzen. Dies diene hauptsächlich der Klarstellung. Zu anderen wolle man die Verwaltung beauftragen, als Alternative zu diesem 4. Spiegelstrich im Bebauungsplanverfahren eine Variante mit einer Bebauung auch des Blockinnenbereichs (ebenfalls mit öffentlicher Durchwegung) zu untersuchen.
Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Starmanns an, dass man diesen Beschlussergänzungen nicht zustimmen werde. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren habe sich einstimmig positioniert, man halte es für keinen guten Stil, hier nun einen entgegengesetzten Prüfauftrag zu erteilen.
Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass eine Entsiegelung in der fraglichen Zielformulierung selbstverständlich beinhaltet sei, insofern sei eine Klarstellung nicht erforderlich. Für den Vorschlag einer Bebauung des Innenbereichs könne er grundsätzlich Sympathie aufbringen, es sei allerdings guter Brauch, von einem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung nicht ohne nochmalige vorherige Abstimmung abzuweichen. Aus diesen Gründen werde er die Beschlussanträge der Grünen nicht unterstützen.
Frau Hörmann weist darauf hin, dass man angesichts des dringenden Wohnraumbedarfs und des immer wieder betonten Vorrangs der Innenverdichtung eine so gut erschlossene Fläche nicht außer Acht lassen dürfe, man müsse zumindest prüfen, ob es eine verträgliche Lösung für eine Bebauung geben könne.
Herr Gilson hält dem entgegen, dass keine Notwendigkeit bestehe, der einstimmigen Beschlussfassung im Bezirk zu widersprechen. Über mögliche Alternativen in der Planung könne im weiteren Verfahren noch diskutiert werden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,
-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,
-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,
-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung
die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,
-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,
-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,
-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung
die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren.
Damit gilt der gemeinsame Antrag der CDU, SPD und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015 beschlossen in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 02.09.2015 als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Planungsanlass
Am 02.09.2015 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen vom 30.06.2015 behandelt. Darin wird für den Baublock im Bereich der ehemaligen Brauerei zwischen Alt-Haarener-Straße und Germanusstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert. Der Antrag wurde von der Bezirksvertretung angenommen.
Für den Bereich sollen folgende Ziele in einem Bauleitplanverfahren konkretisiert werden:
-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung
-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär
-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock
-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung.
- Ziel und Zweck der Planung
Am 18.04.2007 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und am 19.04.2007 im PLA die Rahmenplanung zur Ortsmitte Haaren als Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortskerns beschlossen. In diesem Jahr wurde darauf aufbauend für den gesamten Stadtteil das integrierte Handlungskonzept Haaren aufgestellt. Ziel ist es, neuen Wohnraum im Ortrszentrum zu schaffen, den öffentlichen Raum und die Freiräume umzugestalten und aufzuwerten, sowie neue Wegeverbindungen aufzuzeigen.
Dem Bereich um die ehemalige Brauerei wird in der Rahmenplanung eine wichtige Funktion zugeschrieben, da er zwischen wichtigen zentralen Nutzungen liegt. In der Rahmenplanung werden im Wesentlichen drei Maßnahmen vorgeschlagen:
- Blockrandschließung im Norden
Es wird empfohlen den Baublock in Abgrenzung zu dem solitär liegenden Kirchengebäude im Norden zu schließen. Durch die Blockrandbebauung entstehen neue urbane Räume im Umfeld der Kirche.
- Wegeverbindungen durch den Baublock
Es werden vorhandene Lücken und Durchgänge dargestellt, die sich für Wegeverbindungen eignen und wodurch kurze Wege zwischen Marktplatz, Kirche und den sozialen Einrichtungen leicht hergestellt werden können.
- Mischnutzung und Parkplätze im Blockinnenbereich
Für den Blockinnenbereich wird in der Rahmenplanung ein Potential für eine Bebauung gesehen. Als Nutzung wird Wohnen und Gewerbe empfohlen. Darüber hinaus wird die Fläche für zentrumsnahe Parkplätze als geeignet eingestuft.
In dem vorliegenden Antrag werden die Ziele der Rahmenplanung aufgegriffen. Nur bei der Bewertung des Blockinnenbereiches wird davon abgewichen und eine weitgehende Freihaltung von Bebauung gefordert.
Die Freihaltung des Blockinnenbereiches von Bebauung zugunsten von Grünstrukturen ist eine klassische städtebauliche Form des Baublocks. Insbesondere aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Alt-Haarener-Allee ist ein ruhiger Rückbereich städtebaulich gerechtfertigt.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich zwischen Alt-Haarener-Allee, Germanusstraße und Kirche einen Bebauungsplan mit folgenden städtebaulichen Zielen aufzustellen:
- weitgehende Schließung der Blockrandbebauung
- Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär
- Sicherstellung von Fußwegeberbindungen durch den Baublock
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 73519
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=73519
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2015-12-22 FB 61_0342_WP17 Aufstellungsbeschlus SAO.pdf
26.11.2024
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 25.02.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:12