10. März 2016 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) - Überörtliche Prüfung Schulen und Sport der Stadt Aachen im Jahr 2014

FB 52/0034/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende, Ratsherr Paul, teilt mit, dass noch als Ergänzung der Vorlage der „Erlass zur Qualitätsentwicklung und Unterstützungsleistungen im Schulsport“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW jedem Ausschussmitglied zur Verfügung gestellt wurde.

Herr Balthasar erklärt, dass er die Verwaltung in ihrem Tun bestärken will, da die Prüfung nicht die Besonderheiten von Aachen mit der Unterteilung der Stadt in Bezirke (auch in der Vergabe der Nutzungszeiten) wie auch die Schulsportnutzung der städtischen Sporteinrichtungen durch private oder andere öffentlich-rechtliche Träger berücksichtigt. Zudem wird der Bedarf der OGS fälschlicher Weise negiert.

Hier ist insbesondere auch auf die Kooperationen mit den Vereinen hinzuweisen, die auch nicht berücksichtigt wurden. Herr Orthen bestätigt dies und erläutert, dass durch die OGS und damit die Verknüpfung Schule und Verein mehr Bedarf an Sportflächen ausgelöst wird, als dies der Schulsport tut. Frau Heiliger teilt aus Sicht des SSB mit, dass der Bedarf an Angeboten der OGS immer mehr steigt. Zurzeit ist man schon bei über 100 Angeboten pro Woche. Eine multifunktionale Raumnutzung ist schön, stößt aber an ihre Grenzen, so dass Turnhallen unbedingt notwendig sind.

Die Herren Balthasar und Orthen sowie Ratsfrau Reuß sind sich in der weitergehenden Diskussion einig, dass auf Grund der Struktur der Stadt Aachen in den Außenbereichen die Turnhallen nicht so ausgelastet sein können, wie in der Innenstadt. Herr Orthen stellt klar, dass die Vergabe nicht nur mit einer Kennzahl dargestellt werden kann. Es muss auch berücksichtigt werden, dass der Grundsatz gilt, dass der Weg zwischen Schule undSportstätte möglichst kurz gehalten wird. Ansonsten entstehen an anderer Stelle (z.B. Schülerfahrtkosten) neue Kosten.

Ratsfrau Reuß macht darauf aufmerksam, dass die gesamte Schulentwicklung weiteren Bedarf auslösen und der Bedarf in der Innenstadt weiter wachsen wird. Ratsherr Paul bestätigt dies und macht nochmals darauf aufmerksam, dass eine Aufgabe des Turnhallengebäudes Minoritenstraße nur bei einem Neubau in der Innenstadt möglich ist.

In diesem Zusammenhang teilt Frau Prömpler mit, dass das neue Sporthallengebäude an der 4. Gesamtschule Mitte dieses Jahres wohl zur Nutzung freigegeben wird. Dies bedeutet aber nicht, dass damit der Innenstadtbedarf an Turnhallen gedeckt ist. Diese beiden Einfachhallen reduzieren lediglich den Bedarf in der Innenstadt, derdurch die neue 4. Gesamtschule vergrößert wurde. Für Herrn Biesing ergeben sich aus dem gpa-Bericht tiefergehende Fragen, die durch die Sportverwaltung zeitnah beantwortet werden sollten. Frau Schwier und Frau Prömpler erklären, dass bereits der Aufwand, um die notwendigen Daten für den gpa-Bericht zusammenzustellen, sehr hoch war. Die Beantwortung von tiefergehenden Fragen von Herrn Biesing wäre so zeitaufwendig, dass die Geschäfte der laufenden Verwaltung zeitlich blockiert würden. Hier hebt Frau Schwier lobend das enorme, zeitlichsehr bindende Engagement des Fachbereiches Sport im Rahmen der Flüchtlingssituation hervor. In weiteren Wortmeldungen von Ratsfrau Brammertz, Herrn Orthen und Ratsfrau Reuß wurde deutlich, dass die anderen Fraktionen die Sichtweise von Herrn Biesing nicht teilen, da die Sportverwaltung u.a. in der Vorlage erklärt hat, dass die Versorgung der Schulen mit Sport- und Turnhallen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule anregen. Die Anregung von Herrn Biesing wird daher nicht weiter verfolgt.

Herr Balthasar wie auch die Herren Meyer und Orthen sind sich in ihren Wortbeiträgen einig, dass sich an der Vergabe der Sportstätten in der derzeitigen Form nichts ändern soll. Die Vergabe durch den Fachbereich Sport und den Bezirksämtern hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Herr Meyer stellt deshalb den Antrag, den Beschlussentwurf der Verwaltung um den Satz „Der Sportausschuss empfiehlt, die Vergabe von Sportstätten unter Einbeziehung der bezirklichen Strukturen und Kompetenzen beizubehalten“ zu erweitern.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit einer Enthaltung die Empfehlung, die Vergabe von Sportstätten unter Einbeziehung der bezirklichen Strukturen und Kompetenzen beizubehalten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Zeit von 2012 bis 2014 wurde die Stadt Aachen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) überörtlich geprüft. Der abschließende Prüfbericht wurde durch den Hauptausschuss der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen.

Der Prüfbericht für die Stadt Aachen ist in Gänze zu finden auf der Internetseite der gpaNRW unter folgenden Hyperlink :

http://gpanrw.de/media/1442479248_stadt_aachen_gesamtbericht_2014_internet.pdf

Maßgeblich für die Betrachtungen und Wertung der Ergebnisse ist die im Fließtext erwähnte Tatsache, dass für die gpaNRW zahlenmäßig lediglich die Schulen in städtischer Trägerschaft eine Rolle spielen.

Über diese hinaus existieren auf Aachener Stadtgebiet aber 22 weitere Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft (privat, kirchlich und städteregional), denen entsprechend 2.1 der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen ebenfalls Sportstätten zur sportlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Zu den einzelnen durch die gpaNRW den Sport getroffenen Feststellungen bzw. ausgesprochenen Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen:

Der Fachbereich Sport teilt grundsätzlich die Einschätzung der Angemessenheit des aktuellen Angebots an Schulturnhallen. Aufgrund der Versorgung der Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft sind die Ressourcen in der Innenstadt bzw. im Bezirk Aachen-Mitte jedoch knapper als das Zahlenwerk darstellt.

Darüber hinaus sind - wie im Bericht erwähnt - weiter steigende Bedarfe durch die anwachsenden Ganztagsschulangebote zu erwarten.

Gemäß dem aktuell gültigen gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (in der Anlage beigefügt) sind dem Schulsport anders als in der Betrachtung der gpaNRW neben dem obligatorischen Unterricht im Fach Sport, dem Förderunterricht und dem Wahlpflichtunterricht Sport auch der außerunterrichtliche Schulsport zuzurechnen. Hierzu gehören neben dem angeleiteten Pausensport, den Schulsportgemeinschaften, den Sportarbeitsgemeinschaften und –projekten, den Schulsportwettkämpfen und Schulsportfesten, den Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt auch ausdrücklich freie Bewegungsangebote an Vor- und Nachmittagen und die außerunterrichtlichen Bewegungs- , Spiel- und Sportangebote einer Ganztagsschule.

Diese in den Belegungsplänen - soweit wie möglich -differenziert darzustellen, ist Bestreben der Fachverwaltung, auch um die Bedarfe und Entwicklungen überprüfbar zu machen.

Die Empfehlung hinsichtlich der Bündelung der Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Vergabe von Sportstätten und die Homogenisierung der Datensätze ist für den Fachbereich Sport nachvollziehbar. Die Struktur der Stadt Aachen mit den gewünschten bezirklichen Kompetenzen spricht aber dagegen.

Auf die Anschaffung weiterer Lizenzen für das im Fachbereich Sport genutzte Programm zur Vergabe der Sportstätten ProSPORT wurde auf Bitte der Bezirke aus Kostengründen verzichtet. Die ersatzweise geschaffene Datenbasis über Excellisten ist gut geeignet, sich schnell einen Überblick über die Belegungen zu verschaffen, nicht geeignet jedoch, gemeinsame Auswertungen nach speziellen Gesichtspunkten zu fahren.

Die inhomogene Auslastung bei Betrachtung auf Ebene der politischen Bezirke wird gesehen. Tatsächliche Überhänge gibt es unter Berücksichtigung der Ganztagsangebote und der Schulen in fremder Trägerschaft aber kaum und diese dann oft in Hallen in Randlage. Hier gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass Aachen eine Stadt auf großer Fläche ist und die Anreise zum Schulsport nur bis zu einer gewissen Fahrtzeit noch sinnhaft ist.

Die Anregung,die Versorgung der Schulen mit Turn- und Sporthallen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit in den Blick zu nehmen, erscheint sinnvoll und wird seitens des Fachbereichs Sport im für die Schulentwicklungsplanung zuständigen Fachbereich Kinder, Jugend und Schule angeregt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

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Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-02-15 FB 52_0034_WP17 Pruefbericht der Geme SAO.pdf

17.11.2024

6.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 10.03.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:18