17. März 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 4Öffentlich

Steigende Flüchtlingszahlen1.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 12,0 VZÄ diverser Professionen im Zuge der strukturellen Änderung in der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozial- bzw. Hausmeisterdienst sowie für die Verwaltung Übergangsheime2.) Einrichtung von Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung in der Abteilung FB 50/200 "Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - FB 50/240"

FB 11/0119/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hammers erläutert hinsichtlich Punkt 1 d) des Beschlussvorschlages, dass es sich bei den 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“ um 4 nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und 1 nach EG 5 TVöD (Verg.Gr. VII Fg. 1a BAT) handelt.

Frau Eschweiler fragt nach, ob das Land NRW tatsächlich Erstattungen vornimmt, obwohl es sich bei den Aufgaben um reine kommunale Aufgaben handelt? Sie führt weiter aus, dass zur Unterstützung der Mitarbeiter/innen im Flüchtlingsbereich selbstverständlich der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden muss. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Verwaltung, da der weitere zukünftige Personalbedarf nicht absehbar ist, den bereits beschäftigten Mitarbeitern/innen Planungssicherheit zu bieten. Was wäre, wenn sie in 2 Jahren nicht mehr gebraucht werden würden?Aus vorgenanntem Grund spricht sie die Bitte aus, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss halbjährlich über entsprechende Entwicklungsstände zu unterrichten ist. Zudem muss eine Anpassung der derzeit zugrunde gelegten Bemessungsschlüssel für Teamleiter-, Sozialarbeiter- und Hausmeisterstellen erfolgen. Abschließend erkundigt sie sich hinsichtlich des als Anlage beigefügten Organigramms, ob es richtig ist, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht?

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Deckung des Personalmehraufwandes im Haushaltsjahr 2016 durch die erwarteten erhöhten Pauschalerstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben ist. Durch Anpassung der für die Erstattung zugrunde gelegten Schlüssel werden höhere Erstattungen als bereits haushalterisch berücksichtigt, zufließen. Der erwartete Ertrag kann einer Handhabungsreglung entsprechend um 10% erhöht werden. Auch nach Mitteilung des Ministeriums ist die Erwartung zusätzlicher Erträge haushalterisch statthaft. Ab Juli 2016 erfolgt die Evaluation der Echtkosten.

Herr Hammers bestätigt Frau Eschweiler, dass zukünftig die Abteilung FB 50/300 in FB 56/500 und das Team FB 50/240 in FB 56/340 übergeht.

Herr Teuku erkundigt sich, weshalb die Stellen nicht befristet eingerichtet werden?

Herr Hammers erläutert, dass es bei der absehbaren Dauer der Aufgabe die Haushaltsklarheit erfordert, diese Stellen regulär einzurichten. Da es sich bei den Beschäftigten um klassisches Verwaltungspersonal handelt, hat er keine Sorge, dass diese, wenn sie aufgrund eines eventuellen Rückgangs der Flüchtlingszuweisungen nicht mehr in diesen Bereichen benötigt werden, anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden können.

Herr Prof. Dr. Sicking unterstreicht die Aussage von Herrn Hammers. Selbstverständlich bleiben die Entwicklungen abzuwarten. Er geht jedoch davon aus, dass die Flüchtlingsproblematik für die nächsten 5 bis 10 Jahre Thema bleiben wird.

Herr Servos merkt an, dass die Aufgabe im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung sehr variabel ist. Sie wird sich im Laufe der Zeit verändern und gegebenenfalls auch hohe Fluktuationen mit sich bringen. Aus diesem Grund würde er ein Monitoring zur Entwicklung der Stellenbedarfe in Bezug auf Flüchtlingszuweisungen sehr begrüßen. Beispielsweise könnte durch die Stabsstelle „Flüchtlingswesen“ ein solcher Forecast erstellt werden. Die Umsetzung der Vorlage hält er für einen guten Ansatz.

Auch für Frau Begolli ist es sehr wichtig, dass die eingestellten Menschen eine Perspektive erhalten; sie brauchen eine Sicherheit. Sie ist deshalb über die Ausführungen von Herrn Hammers sehr dankbar. Abschließend weist sie auch vor diesem Hintergrund auf den zu erwartenden demographischen Wandel hin, der die Verwaltung noch vor große Herausforderungen stellen wird.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von: 1a)3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE, b)1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT), c)1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT), d) 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und e) 2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT) zur Kenntnis. 2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD (Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von:

1a)3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE,

b)1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT),

c)1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT),

d) 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und

e) 2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.

2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD (Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT) zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Zuge der Änderung der organisatorischen Struktur im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung Übergangsheime durch Bildung von Teams für den Sozialdienst, den Hausmeisterdienst und die Verwaltung in Übergangsheimen die Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Umfang von:

1a)3 VZÄ für die Teamleitungen „Sozialdienst“, auszuweisen nach S 15 TVöD SuE,

b) 1 VZÄ für die Teamleitung „Verwaltung Übergangsheime“ auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG, EG 11 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1b BAT),

c) 1 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Objektakquise/-betreuung“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT),

d) 5 VZÄ für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“, bewertet nach Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG, EG 8 TVöD (Verg.Gr. V c Fg. 1a BAT) und

e) 2 VZÄ für die Teamleitungen „Hausmeister“, auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG, EG 10 TVöD (Verg.Gr. IVa Fg. 1a BAT).

2.) Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die Einrichtung von Stellen im Fachbereich Soziales und Integration, Abteilung „Hilfen bei Einkommensdefiziten“, im Umfang von 4,0 VZÄ, bewertet nach A 10 ÜBesG, EG 9 TVöD (Verg.Gr. Vb Fg. 1a BAT).

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der drastische Anstieg an Zuweisungen der Flüchtlinge seit zwei Jahren, insbesondere erneut seit Oktober 2015 führte in der Abteilung FB 50/300 zu enormen Personalbedarfen bei der Betreuung der Flüchtlinge in Übergangs-heimen. Während regelmäßig darauf geschaut wurde, ausreichendes Personal vor Ort in den Übergangsheimen vorzuhalten, wurde auf Abteilungsleitungsebene bzw. im Bereich „Verwaltung Übergangsheime“ versucht, mit den vorhandenen Ressourcen die Mehrarbeit aufzufangen. Das ist unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich. Vor allem ist eine ordnungsgemäße Führung nicht mehr zu gewährleisten wegen der enorm hohen Unterstellungsverhältnisse, weder auf Abteilungsleitungsebene noch auf Teamleitungsebene.

1) Strukturelle Änderung der Abteilung FB 50/300 Übergangsheime:

Allgemeines:

Die bisherige Struktur der Abteilung FB 50/300 sieht eine Unterteilung in zwei Teams „FB 50/310 Sozialdienst“ und „FB 50/320 Verwaltung Übergangsheime“ vor.

Der Sozialdienst mit zwischenzeitlich 26 MitarbeiterInnen in Teil- und Vollzeit und weiteren Einstellungen zum 01.02.2016 bzw. im Laufe des Jahres und einer absehbaren Größe von 36 MitarbeiterInnen ist der Abteilungs-leitung direkt unterstellt. Die Leitungsspanne führt dazu, dass der Abteilungsleiterin in Personalunion mit der Teamleitungsfunktion die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und eine adäquate Personalführung kaum noch möglich ist, zumal sie seit über 2 Jahren überwiegend mit der Akquise von Unterbringungsmöglichkeiten u.a. vorrangigen Aufgaben beschäftigt ist. Aus diesem Grunde wurde aus den Reihen der SozialarbeiterInnen bereits eine Unterstützung der Teamleitung, ausgestattet mit Führungskompetenzen in einem zeitlichen Rahmen von 50% der Arbeitszeit installiert, aber eine spürbare Entlastung konnte hierdurch nicht gewonnen werden.

Auch der Bereich der Verwaltung/ Hausmeister in Übergangsheimen hat drastisch zugenommen, so dass dem Teamleiter zzt. 50 Personen unterstellt sind. Diese Leitungsspanne, die sich im Laufe des Jahres erweitern wird und in Kürze bereits mit einem Personalzuwachs von 15 Hausmeistern zu rechnen ist, ist nicht mehr zu verantworten.

Neue Organisationsstruktur:

Gemeinsam mit FB 50 wurde eine Organisationsstruktur erarbeitet, die es ermöglicht, langfristig auf Fall-schwankungen einzugehen und flexibel zu reagieren.

a) Sozialdienst:

Mit den weiteren vorgenommenen und vorzunehmenden Einstellungen ab dem 01.02.2016 wird die bisherige Leitungsspanne auf 36 - 37 Unterstellungsverhältnisse anwachsen. Unter Berücksichtigung der kontinuierlich steigenden Leitungsspanne sollen drei Teams „Sozialdienst“ gebildet werden.

Da bisher keine Teamleitung installiert war, sondern der Sozialdienst der Abteilungsleitung unmittelbar unterstellt ist, wird es erforderlich, mit der Bildung von Teams auch Teamleitungsstellen einzurichten.

Durch die Schaffung der separaten Teamleitungen für den Sozialdienst wird eine einheitliche Qualität in der sozialen Beratung gesichert und der soziale Frieden nicht nur in den Übergangsheimen selbst, sondern auch im unmittelbaren Umfeld unterstützt. Die Bildung von eigenständigen Teams führt auch zu einem engeren vernetzten Handeln mit anderen Fachbereichen und den freien Trägern sozialer Arbeit, zu verbesserten Kommunikations-wegen im Rahmen der Arbeit im Gemeinwesen und hierdurch zu einer schnelleren Integration der Flüchtlinge und Resozialisierung der Wohnungslosen.

Durch die drei zusätzlichen Teamleitungen in Vollzeit für den Sozialdienst entstehen Personalmehrkosten in Höhe von derzeit 211.500,00 EUR jährlich.

Organisatorisch soll der Sozialdienst zukünftig mit den Organisationsziffern FB 50/350, FB 50/360 und FB 50/370 in der Abteilungsstruktur geführt werden.

b) Verwaltung Übergangsheime:

Die Herauslösung aus dem bisherigen Team FB 50/320 ist insofern dringend geboten, als eine gemeinsame Leitung des Verwaltungsbereichs mit zzt. 5 MitarbeiterInnen und der Hausmeister mit einem Personaltableau von zzt. 45 Mitarbeitern, in Kürze von 60 Hausmeistern vor Ort nicht mehr leistbar ist.

Mit der Trennung von Verwaltungsaufgaben und Hausmeisterdienst durch Bildung eines separaten Verwaltungs-teams wird die Einrichtung einer Teamleitung, ausgewiesen nach A 12 ÜBesG/ EG 11 TVöD im Umfang von 1,0 VZÄ, erforderlich, welche kostenneutral besetzt wird.

Mit den steten Anforderungen, neue Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu finden, wächst auch das Erfordernis, die Aufgabe „Controlling der Objektakquise/-betreuung“ dauerhaft zu installieren. Daher ist die Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle, ausgewiesen nach A 11 ÜBesG/EG 10 TVöD im Umfang von 1,0 VZÄ geboten und dem Bereich „Verwaltung Übergangsheime“ zuzuordnen. Die Besetzung der Stelle erfolgt kostenneutral.

Aufgrund kontinuierlicher Fallzunahmen sind zudem weitere Kapazitäten für den Sachbearbeitungsbereich „Verwaltung Übergangsheime“ erforderlich, da das Arbeitsvolumen von dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden kann. Insbesondere leidet derzeit die Aufgabe der Realisierung von Nutzungsgebühren, was zu verzögerten Einnahmen führt.

Es sind insgesamt Sachbearbeiterstellen im Umfang von 5,0 VZÄ einzurichten, bewertet nach A 8 ÜBesG/ EG 8 TVöD. Hiervon wird eine Stelle kostenneutral durch eine bereits überplanmäßig vorhandene Kraft besetzt. Die vier weiteren Stellen sind losgelöst von der Besetzungssperre aufgrund des unabweisbaren sofortigen Bedarfs im Wege eines verwaltungsinternen Auswahlverfahrens zu besetzen. Die Einrichtung der vier Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich Übergangsheime führt zu einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von 206.000,00 EUR jährlich.

Organisatorisch wird das Team „Verwaltung Übergangsheime“ zukünftig unter der Organisationsziffer FB 50/310 geführt.

c) Hausmeister in Übergangsheimen:

Nach der Herauslösung des Verwaltungsbereiches Übergangsheime obliegt der aktuellen Teamleitung die Führung von derzeit 45 Mitarbeitern (Hausmeistern) mit wachsender Tendenz (voraussichtlich 60 Mitarbeiter bis Quartalsende). Erkennbar ist die Leitungsspanne zu groß für eine verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung. Es ist daher angezeigt, den Bereich Hausmeister in Übergangsheimen in drei Teams aufzuteilen. Insofern ist es auch für diesen Bereich erforderlich, zwei weitere Stellen für die Teamleitungen im Umfang von 2,0 VZÄ einzurichten und nach A 11 ÜBesG bzw. EG 10 TVöD auszuweisen.

Diese Stelleneinrichtungen führen zu weiteren Personalmehrkosten in Höhe von 165.600,00 EUR jährlich.

Durch die Bildung von drei Hausmeister-Teams ist es möglich, sowohl objekt- als auch aufgabenbezogen schnell auf Bedarfslagen reagieren zu können.

Die Hausmeisterteams sollen mit den Organisationsziffern FB 50/320, FB 50/330 und FB 50/340 in der Abteilung FB 50/300 geführt werden.

Aufgabenkritik:

Am 11.02.2016 hat zwischen FB 50 und FB 11 ein Gespräch zur Klärung und Abstimmung der für FB 50/300 geltend gemachten Stellen und Personalbedarfe stattgefunden. Der Fachbereich hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Hinterfragen der Bemessungsschlüssel für HausmeisterInnen und SozialarbeiterInnen für nicht angebracht. Es wird konzediert, die Frage zur Mitte des Jahres erneut zu stellen. Z.B. werden ab dem 01.03.2016 Erfahrungen mit größeren Einrichtungen (500-550 Personen) gesammelt. Der Fachbereich hält die jetzigen Standards in der heutigen Situation einer hohen Fluktuation der Ankommenden (insbesondere Neuzugänge) für ausgereizt, was die Belastungssituationen der MitarbeiterInnen betrifft. Es könne sich in der Hauptsache nur um die Lebensnotwendigkeiten gekümmert werden und es werde so für Ruhe und Sicherheit auch im Umfeld der Einrichtungen Sorge getragen.

2) Stelleneinrichtungen im Umfang von 4,0 VZÄ für die „Hilfen nach AsylbLG“:

Völlig überrascht wurde die Verwaltung von den enormen Zugängen schutzsuchender Menschen insbesondere im Dezember 2015. Alleine in diesem Monat wurden 667 zugewiesene Flüchtlinge in Aachen untergebracht. Nicht jede ankommende Person erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), jedoch sind durchschnittlich 2/3 aller ankommenden Flüchtlinge von den Hilfen nach dem AsylbLG abhängig. Der Umstand enormer Fallsteigerungen war bei der Installierung eines eigenständigen Teams „Hilfen nach dem AsylbLG“ und der Einrichtung zusätzlicher Stellen im Umfang von 3,0 VZÄ auf Basis der Fallzahlen per 30.11.2015 nicht ab-sehbar (siehe Vorlage FB 11/0107/WP17 vom 21.01.2016). Durch Fallsteigerungen in der Sachbearbeitung AsylbLG im Umfang von ca. 600 Fällen im Zeitraum Dezember 2015 bis Januar 2016 und einem in diesem Aufgabenbereich zugrunde zu legenden Betreuungsschlüssel von 1:140 ist es erforderlich, durch die o.a. Stelleneinrichtungen nachzusteuern, um Stabilität in den Leistungsbereich zu bringen.

Künftige Struktur FB 50/300:

Unter Berücksichtigung der unter 1) und 2) beabsichtigten strukturellen Anpassungen und Stelleneinrichtungen stellt sich die Organisation der Abteilung FB 50/300 wie im beigefügten Organigramm dar.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

883.900,00 €

0,00 €

2.651.700,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

883.900,00 €

0,00 €

2.651.700,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-883.900,00 €

-2.651.700,00 €

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Erstattungen des Landes.*

Berechnung des Personalmehraufwandes jährlich:

Funktion

ausgewiesen/

bewertet nach

Personalkosten jährlich nach KGSt 2015/2016

Anzahl Stellen (VZÄ)

gesamt jährlich

Teamleitung Sozialdienst

S 15 TVöD SuE

70.500,00 €

3

211.500,00 €

Teamleitung Hausmeister

A 11 ÜBesG

82.800,00 €

2

165.600,00 €

Sachbearbeitung Verwaltung

EG 8 TVöD

51.500,00 €

4

206.000,00 €

Sachbearbeitung AsylbLG

A 10 ÜBesG

75.200,00 €

4

300.800,00 €

gesamt

883.900,00 €

Kostenneutrale Einrichtung der Stellen:

- Teamleitung Verwaltung Übergangsheime (1 VZÄ)

- Sachbearbeitung Objektakquise/-betreuung (1 VZÄ)

- Sachbearbeitung Verwaltung (1 VZÄ)

*Die Deckung des Personalmehraufwandes, der sich unterjährig aufbauen und dadurch anteilig anfallen wird, erfolgt durch Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die über die im Haushaltsplan 2016 bereits vorgesehenen Erträge hinausgehen. Nach Mitteilung des Deutschen Städtetages war der für die Bemessung der Erstattung zugrunde gelegte Schlüssel anzupassen, so dass voraussichtlich weitere, bisher nicht eingeplante Erstattungen zufließen. Auch nach Mitteilung des Innenministeriums ist die Erwartung zusätzlicher Erträgnisse haushalterisch statthaft.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-02-22 FB 11_0119_WP17 Steigende Fluechtling SAO.pdf

23.11.2024

385.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 17.03.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:21