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Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-Brand

E 18/0046/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Klopstein bedankt sich bei der Betriebsleitung für die Vorlage einer entsprechenden Synopse.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung und die Benutzungsordnung des Recyclinghofes Aachen-Brand zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung und die Benutzungsordnung des Recyclinghofes Aachen-Brand zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der inzwischen erweiterten Abfallarten, die auf dem Recyclinghof Aachen-Brand angenommen werden, ist eine Überarbeitung der zurzeit bestehenden Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe der Stadt Aachen vom 29.11.1995 erforderlich.

Die Benutzungsordnung, die sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen richtet, dient zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes auf dem Recyclinghof Aachen-Brand. Die Benutzungsordnung dient außerdem dazu, die Kosten, durch vereinzelte Mengenbegrenzungen sowie durch die Eingrenzung des Anlieferkreises, stabil zu halten.

Mit der Benutzungsordnung wird das Ziel verfolgt, weiterhin den besonderen Service der kostenfreien Nutzung der Recyclinghöfe in der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-02-01 E 18_0046_WP17 Benutzungsordnung fue SAO.pdf

17.11.2024

462.5 KB

Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 08.03.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:15

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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