17. März 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Aufhebung Durchführungsplan Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungenhier: Aufhebungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0392/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung Durchführungsplan Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungenhier: Aufhebungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen zur Kenntnis. Er stellt fest, das auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für den rechtsfehlerhaften Durchführungsplan Nr. 2 einschl. aller Änderungen die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen zur Kenntnis.

Sie stellt fest, das aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den rechtsfehlerhaften Durchführungsplan Nr. 2 einschl. aller Änderungen die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen zur Kenntnis.

Er stellt fest, das auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für den rechtsfehlerhaften Durchführungsplan Nr. 2 einschl. aller Änderungen die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine Vielzahl sogenannter Durchführungspläne (Bebauungspläne der Nachkriegszeit) weisen Rechtsmängel unterschiedlicher Art auf. Häufig wurden Zeit und Ort der Auslegung nicht rechtzeitig bekanntgemacht, die Auslegungsfristen zu kurz berechnet oder die Planurkunden von Nichtberechtigten unterzeichnet.

Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben wiederholt klargestellt, dass Bebauungspläne als städtische Satzungen nur dann Rechtswirkungen entfalten können, wenn die rechtsstaatlichen Bestimmungen bei ihrer Aufstellung genau beachtet wurden. Ist dies nicht der Fall, so sind die Bebauungspläne rechtsunwirksam und dürfen bei der Zulassung von Bauvorhaben oder der sonstigen Umsetzung baulicher Anlagen nicht angewandt werden. Wenn Rechtsmängel eines Bebauungsplanes erkannt werden, sind solche Bebauungspläne in den vorgeschriebenen Verfahren zu ändern oder aufzuheben. Dagegen steht es den Gemeinden nicht zu, fehlerhafte Bebauungspläne durch einfache Ratsbeschlüsse zu verwerfen.

Bei dem Durchführungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Haaren von 1952 mit dem Titel „Nördlicher Ortskern Haaren“ handelt es sich um einen solchen rechtsfehlerhaften Bebauungsplan.

Nach der Aufhebung des Durchführungsplans sind Vorhaben im Geltungsbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen, soweit der Plan nicht durch jüngere Bebauungspläne ohne Rechtsmängel (Bebauungsplan Nr. 666, Bebauungsplan Nr. 750S) in Teilbereichen überlagert wurde.

Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Durch die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 einschließlich aller Änderungen entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

Hinweis: Zu dem Durchführungsplan Nr. 2 sowie dessen Änderungen existieren keine schriftlichen Festsetzungen und Begründungen.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Durchführungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Haaren, einschließlich aller Änderungen, den Aufhebungs- und Offenlagebeschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (7)

01 Übersicht
366.8 KB · PDF
02 Luftbild
536.6 KB · PDF
03 DP 2 Haaren
1.2 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-02-17 FB 61_0392_WP17 Aufhebung Durchfuehru SAO.pdf

23.11.2024

6.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 17.03.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:21