Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler - Grundlagen
B 06/0044/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Oberbürgermeister bittet eingangs darum, vertragliche Inhalte in der Diskussion im öffentlichen Teil der Sitzung außen vor zu lassen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt, dass die Herausforderung bei dem Thema der Müllverbrennungsanlage in Weisweiler seit dem ersten Tag unverändert gleich geblieben sei. Man habe damals auf Weisung der Bezirksregierung zusammen mit dem Kreis Aachen eine Müllverbrennungsanlage gebaut, die mit 360.000 Tonnen Nennkapazität ungefähr das 2 bis 2,3fache an Kapazität von dem gehabt habe, was an Müll aus dem damaligen Kreis Aachen und der Stadt Aachen an diese Anlage angedient werden konnte. Das habebereits in der Gründungsphase dazu geführt, dass man einen privaten Partner in die Müllverbrennungsanlage hineingenommen habe, der nicht nur die Hälfte der Anlage, sondern auch die Aufgabe übernommen habe, diese Anlage mit Müll zu bestücken. Man habe aktuell die Gebietskörperschaft Kreis Düren mit in den Verbund der anliefernden Kommunen bei der Müllverbrennungsanlage Weisweiler aufgenommen. Diese drei Gebietskörperschaften zusammen brächten heute noch rd. 120.000 bis 130.000 Tonnen in die Anlage. Die verbleibenden 230.000 Tonnen liefere der private Partner. Es sei klar, dass eine großtechnische Anlage ein vertretbares wirtschaftliches Ergebnis nur in dem Zustand der 100 %igen Auslastung bringen könne, weshalb die Zusammenarbeit mit diesem so gesichert werden müsse, dass für eine absehbare Frist die Anlieferung der offenen Mengenkapazität gesichert sei.
Man habe in der CDU-Fraktion das Thema des Fortbetriebs der Müllverbrennungsanlage in Weisweiler mit sehr viel Nachhalt und sehr viel Zeiteinsatz geführt, wobei deutlich geworden sei, dass eine sehr hohe Skepsis gegenüber Einschätzungen vorherrsche, die in der Zukunft Ungewissheiten beschreiben sollen. Für die Gebührenzahler, die mit ihren Müllgebühren letztendlich die Anlage finanzierten, werde nach dem 1. September 2017 die Verbrennung günstiger. Voraussichtlich werde es auch über 2020 hinaus eine weitere Senkung geben, gewiss sei aber auch, dass jede Ungleichheit in der Abrechnung zu dem Risiko führe, dass Defizite über den allgemeinen Haushalt abgeglichen werden. Dieses Szenario beschreibe die Problemlage, auf der eine Entscheidung zu treffen sei. Dieser werde im Ergebnis ähnlich dem der Städteregion des Kreises Düren lauten und eine Entsorgungssicherheit über 2017 hinaus geben.
Man wisse aber auch, dass man im Laufe dieses Jahres irgendwo zwischen Ende des dritten Quartals und dem Ende des Jahres eine Entscheidung darüber treffen müsse, wie die Anlage dauerhaft betrieben werde, weil man erstmals in der Situation sei, dass die die Anlage komplett abgeschrieben und kein Darlehen zu bedienen sei. Im Gegenzug stünden die auslaufenden Verträge mit den Partnern. Dies alles risikoarm zu vereinen, sei eine Herausforderung in besonderer Art und Weise. Dies werde man jedoch ausführlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass man eine Verringerung der Verbrennungskosten erreichen wolle, was nicht gleichbedeutend mit einer Senkung der Gebühren sei, die sich einerseits aus dem Verbrennungspreis pro Tonne, andererseits aus den Kosten für die Logistik zusammensetzten. Wenngleich man also eine Kostensenkung beim ersten Faktor erreichen könne, gebe es dennoch Steigerungen im Bereich der Lohn- und technischen Kosten. Eine Gebührensenkung sei demnach nicht so einfach umzusetzen.
Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, gibt an, in den Rat der Stadt gewählt worden zu sein, als es einen gravierenden Konflikt innerhalb der Trägerschaft der MVA gegeben habe, der zumindest heute offensichtlich gelöst werden könne, was erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung sei. Er gebe seinem Vorredner durchaus Recht, die Situation der Müllverbrennungsanlage sei im Augenblick nicht unkritisch, trotzdem sei die Perspektive auch positiv zu betrachten, denn gerade für die Region steckten in dem Gesamtkonstrukt auch viele Chancen. Die Vorlage werde man später im nichtöffentlichen Teil der Sitzung intensiver diskutieren.
Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, führt an, dass man sich in der heutigen Sitzung nicht zum ersten Mal mit diesem Thema zu beschäftigen habe. Die heutige Vorlage sei lange ob der vielen Möglichkeiten ausgewogen worden, heute sei man jedoch an einem Punkt angelangt, an dem man eine Entscheidung treffen müsse. Er halte es aber gerade im Hinblick auf die zurückliegenden Ereignisse für gewagt und zu weit gegriffen, sich für die Zukunft auf Eventualitäten festzulegen. Sicher sei, dass mit der im Jahr 2019 wegfallenden Abschreibung die Gebühren sinken werden. Dem Beschlussentwurf werde die FDP-Fraktion auf jeden Fall so zustimmen.
Ratsherr Palm, parteilos, erklärt, die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt erst vor einigen Tagen erhalten zu haben und bittet die Verwaltung zukünftig um zügigere Zuleitung der erfoderlichen Unterlagen. Er selbst sei in den benannten Gremien nicht zugegen, habe jedoch die Skepsis zur Kenntnis genommen und beantrage aus diesen Gründen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Der Oberbürgermeister gibt an, den Vertagungsantrag im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat die AWA Entsorgung GmbH (AWA) mit der Entsorgung der ihm überlassenen behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung beauftragt und in dem abgeschlossenen Vertrag die AWA verpflichtet, die hierfür notwendigen Anlagen zu betreiben
bzw. betreiben zu lassen. Zur Erfüllung dieses Vertrags ist die AWA zu 50% an der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG beteiligt. Die Müllverbrennungsanlage wurde von Stadt und Kreis (jetzt StädteRegion) Aachen geplant und errichtet. Mitgesellschafter an der Betreibergesellschaft ist die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), Viersen, die den verbleibenden hälftigen Anteil an der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG hält. Die EGN ist 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN Verwaltungs GmbH, die wiederum zu 100% zur Holding der SWK STADTWERKE KREFELD AG gehört. Seit Errichtung der Anlage nutzt die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG zum technischen Betrieb der Anlage Infrastruktur und Personal der RWE Power AG.
Nachdem im Herbst des vergangenen Jahres nach intensiven Verhandlungen die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG mit Zustimmung ihrer Gesellschafter AWA und EGN die Betriebsführungsverträge mit der RWE Power AG zu verbesserten Konditionen bis zum 21.12.2020 verlängert hat, haben AWA und EGN intensive Verhandlungen darüber aufgenommen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit beim Betrieb der MVA Weisweiler verlängert werden kann.
Da auch die Verträge zwischen ZEW und AWA erstmals zum 31.12.2020 gekündigt werden können, war es auch Ziel der Verhandlungen, die Vertragslaufzeiten auf den verschiedenen Ebenen zu synchronisieren, um die Handlungsalternativen zu den jeweiligen Stichtagen zu verbessern. Dabei
ging es um folgende Verträge:
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen AWA, EGN, ZEW, MVA Weisweiler GmbH & Co. KG,
StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadtwerke Krefeld AG (SWK)
Dieser Vertrag war zum 30.11.2017 kündbar und soll unbefristet verlängert werden, wobei zum Stichtag 30.06.2018 eine Kündigung zum 31.12.2020 möglich ist.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt alle wesentlichen Eckdaten der Zusammenarbeit wie die Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und die Aufteilung der Kontingente, die Anlieferpreise unter Berücksichtigung von Marktpreisen und gebührenrechtlichen Fragestellungen sowie die hieraus folgende Kosten- und Risikoverteilung.
Gesellschaftsvertrag der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Dieser Vertrag läuft weiter unbefristet und ist von seinen Kündigungsfristen synchronisiert.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch weiterhin die Kündigung der Zusammenarbeitsvereinbarung durch einen Vertragspartner nicht mit einer Kündigung des Gesellschaftsvertrags verbunden ist. Die Zahl der stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder für beide Gesellschafter wurde erhöht und Kündigungsregelungen angepasst.
Weitere Verträge
Bei den Anpassungen und Änderungen im Entsorgungsvertrag zwischen AWA und MVA KG,
im Anlieferungsvertrag zwischen EGN und MVA KG sowie im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen AWA, EGN und MVA KG wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw. Haftungsregelungen für beide Partner formuliert.
Bei den Verhandlungen wurde die AWA durch entsprechend fachlich qualifizierte Juristen
vertreten.
Zukünftige Handlungsoptionen
Die beabsichtigten vertraglichen Regelungen wurden in Bezug auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit ebenfalls gutachterlich bewertet. Die damit befassten Gutachter kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass die angestrebten vertraglichen Regelungen eine gute Basis für einen langfristigen Betrieb der MVA Weisweiler mit positiven Auswirkungen für die Gebührenzahler im ZEW-Gebiet darstellen. Wenngleich die Verlängerung der Verträge auf unbefristete Zeit erfolgen soll, ergeben sich aber aufgrund der synchronisierten Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020 (bei Kündigung bis zum 30.06.2018) alle Handlungsalternativen für die AWA, den ZEW und die tragenden Gebietskörperschaften Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Kreis Düren.
In der bisherigen Diskussion um den Weiterbetrieb der MVA Weisweiler wurde ausführlich
darüber gesprochen, ob die Wirtschaftlichkeit der Müllverbrennungsanlage durch die
Auskopplung und den Verkauf von Fernwärme (z.B. in Richtung Stadt Aachen) verbessert werden kann. Zu diesem Zweck führt die Geschäftsführung der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
entsprechende Verhandlungen. Diese werden aus ihrer Sicht als positiv bewertet.
Vorrangiges Ziel des ZEW und der AWA ist es, die Beseitigung der dem ZEW überlassenen
Restabfälle auch nach 2020 in der MVA Weisweiler fortzusetzen. Nach einhelliger
Einschätzung aller damit befassten Sachverständigen ist der Umbau der MVA zu einem
Müllheizkraftwerk (MHKW) für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb der MVA Weisweiler
unabdingbar. Zur Erreichung dieses Ziels sind derzeit vorsorglich für den Neubau
einer entsprechenden Turbine einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen Investitionen von ca. 38,5 Mio. EUR in den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen. Diese Investition würde von beiden Gesellschaftern (AWA und EGN) gemeinsam getragen werden. Eine Entscheidung über diese Investition ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da die Verhandlungen und Planungen noch abgewartet werden müssen. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020 sind ausreichende Zeiten und Alternativen für den ZEW und die AWA gegeben.
Es ist seitens AWA vorgesehen, die Entscheidung über den Umbau der MVA Weisweiler zu einem MHKW im dritten Quartal dieses Jahres zu fällen, um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für mögliche Handlungsalternativen zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings alleine ein Beschluss über die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Anpassung der Zusammenarbeitsvereinbarung und der weiteren Verträge zu fassen.
Zur Beschlussfassung über die einzelnen Verträge wird auf die nichtöffentliche Vorlage verwiesen.
Technische Details
ID: 74036
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=74036
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-02-24 B 06_0044_WP17 Weiterbetrieb der Mue SAO.pdf
17.11.2024
85.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 02.03.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Beteiligungscontrolling
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:14