Verlegung eines Stolpersteins Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnigvon Volkshochschule Aachen
E 42/0036/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Ratsherr Bruynswyck, CDU-Fraktion, teilt mit, dass der Betriebsausschuss Theater und VHS in seiner Sitzung am 03.03.2016 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt sei und dass die Verlegung des Stolpersteins für den 15.06.2016 geplant sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Caroline (Lina) Holländer, Roonstr. 23, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
- Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Caroline (Lina) Holländer, Roonstr. 23, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.
Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 22.11.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Caroline (Lina) Holländer, Roonstr. 23, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“
-ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;
-Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;
-„Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;
-Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;
vorliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Die Kosten von 120 € für einen „Stolperstein“ trägt der Antragsteller.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 74130
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=74130
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-02-10 E 42_0036_WP17 Verlegung eines Stol SAO.pdf
22.11.2024
2.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 06.04.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:25