5. April 2016 um 17:10, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Förderung des energiesparenden Bauens beim Verkauf städtischer Baugrundstücke

FB 23/0179/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn der Beratung wurde ein gemeinsamer Beschlussvorschlag der CDU- und SPD-Fraktion verteilt. Der Beschlussvorschlag lautet:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Anwendung der in der Vorlage genannten Kriterien zur Förderung des energiesparenden Bauens beim Verkauf städtischer Baugrundstücke. Hiervon ausgenommen sind Baugrundstücke zur Verwirklichung öffentlich geförderten Wohnraums.

Herr Kuckelkorn teilte diesbezüglich mit, dass das Thema bereits häufiger im Ausschuss beraten wurde. Die SPD-Fraktion folge den Inhalten der Vorlage weitestgehend und schlägt dem Gremium vor, dem verteilten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Herr Moselage gab zu bedenken, dass mit dem Beschlussvorschlag im öffentlich geförderten Wohnungsbau ein höherer Energieverbrauch zu erwarten sei und dieser letztendlich wiederum teilweise von der Stadt im Rahmen von sozialen Leistungen gezahlt werden müsse.

Frau Hörmann schloss sich den Ausführungen von Herrn Moselage an und bekräftigte, dass es aus Sicht ihrer Fraktion keinen Sinn machen würde, im öffentlich geförderten Wohnungsbau einen schlechteren Standard bauen zu dürfen und die dann höheren Energiekosten auf die Mieter umzulegen. Außerdem seien die Förderbedingungen besser, wenn ein höherer KFW-Standard (KFW 55) umgesetzt würde. Die entstehenden Mehrkosten für einen höheren Standard seien für die Investoren vertretbar. Aus diesem Grunde würde ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Baal sagte, dass der Beschlussvorschlag nicht weit vom Vorschlag der Verwaltung entfernt sei. Dem jeweiligen Bauherrn stünde es frei, einen höheren EnEV-Standard umzusetzen. Man müsse an dieser Stelle abwägen, was für die Stadt derzeit wichtiger wäre. Sollen die Energiekosten gesenkt werden oder ist es wichtiger, den geförderten Wohnungsbau weiter zu stärken? Die Ratsmehrheit sieht an dieser Stelle die Priorität ganz klar darin, den geförderten Wohnungsbau zu stärken.

Nach einer längeren Diskussion, an denen sich auch Herr Pütz, Herr Bürgermeister Plum und Herr Körfer beteiligten, wurde der folgende Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Anwendung der in der Vorlage genannten Kriterien zur Förderung des energiesparenden Bauens beim Verkauf städtischer Baugrundstücke. Hiervon ausgenommen sind Baugrundstücke zur Verwirklichung öffentlich geförderten Wohnraums.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Förderung des energiesparenden Bauens beim Verkauf städtischer Baugrundstücke zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 08.06.2010 hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss folgenden Beschluss gefasst:

„Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig, auch in Zukunft energetische Standards für den Bau der Gebäude vorzugeben, die jeweils besser als die gesetzliche Auflage sind, dies wäre derzeit das KfW-Effizienzhaus 70 bezogen auf die gültige EnEV. Diese Anpassung erfolgt zukünftig automatisch bei Änderung der gesetzlichen Auflagen.“

Betrachtet wurden Verkäufe von Wohnbaugrundstücken und Gewerbegrundstücken, die Büro-, Hotel- und/oder Einzelhandelsbauten dienen.

Seit dem 01.05.2014 gilt für Gebäude die Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Für Bauvorhaben, für die ab dem 01.01.2016 ein Bauantrag eingereicht wird, erhöht diese Verordnung den energetischen Standard für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Die KfW stellt ihre Förderung in Folge dessen ab dem 01.04.2016 auf den Standard “Energieeffizienzhaus 55“ um. Die Förderung für Energieeffizienzhäuser 70 entfällt.

Nach geltender Beschlusslage sind die Auflagen in den Grundstückskaufverträgen hinsichtlich des energetischen Standardsden jeweiligen Änderungen der EnEV anzupassen. Demnach ist nun der KfW Energieeffizienzhaus 55 Standard bezogen auf die EnEV 2014 einzuhalten.

Unabhängig voneinander haben verschiedene Architekten mitgeteilt, dass dieser verschärfte energetische Standard bei der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist.Im Vorlauf zu dieser Vorlage haben verschiedene verwaltungsinterne Abstimmungen zu diesem Thema stattgefunden. Es wurde Einigung erzielt, dass bei Verkäufen von städtischen Grundstücken, bei denen mehr als 40 % der zu errichtenden Wohneinheiten öffentlich gefördert werden, die Einhaltung des KfW Energieeffizienzhaus 70 Standards bezogen auf die EnEV 2009 beibehalten werden soll.Das ist möglich, weil die energetischen Anforderungen an ein KfW Energieeffizienzhaus 70 (EnEV 2009) höher als der gesetzliche Mindeststandard nach EnEV 2014sind (s. Anlage).

Gleiches gilt für die Verkäufe, diederzeit beurkundet bzw. genehmigt werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 11Ablehnung: 5Enthaltung: 1

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EnEV Gesamtübersicht
221.7 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-01-25 FB 23_0179_WP17 Foerderung des energi SAO.pdf

8.8.2025

316.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 05.04.2016
Uhrzeit
17:10
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:24