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Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 4 der Verpackungsverordnung (VerpackV) zwischen dem Dualen System Reclay Systems GmbH und der Stadt Aachen zur Ausgestaltung des Erfassungssystems für Verpackungen im Gebiet der Stadt Aachen.

E 18/0051/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt äußert sich Ratsherr Blum dahingehend, dass die Diskussion um die gelben Säcke bereits seit Jahren laufe.

Diese seien ein Ärgernis, vor allem, wenn sie durch Sturm oder Tiere zerstört würden und sich somit der gesamte Inhalt über die Straße ergieße. Auch sei das Material der Säcke sehr dünn und damit natürlich auch sehr anfällig dafür, zu zerreißen.

Die Tonnen von Dreck, die z.B. im Rahmen des am letzten Wochenende anstehenden Frühjahrsputzes weggemacht worden seien, seien zum Teil auch dem gelben Sack geschuldet. Ratsherr Blum regt weiterhin an, die Mehrkosten, die der Stadt durch die Beseitigung des Drecks in Zusammenhang mit dem gelben Sack entstünden, dem Dualen System Deutschland in Rechnung zu stellen.

Der für die Abfallwirtschaft zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz, bestätigt die Aussage des Ratsherrn Blum dahingehend, dass vor allem bei schlechtem Wetter und bei Sturm die geschilderten negativen Auswirkungen vorhanden seien.

Die Reinigungskosten gingen zu Lasten der Stadt, mit Ausnahme derjenigen Reinigungskosten, die direkt durch die Entsorgung verursacht würden. Aber Kosten, die durch Tiere oder schlechtes Wetter etc. entstünden, könnten dem Entsorger nicht in Rechnung gestellt werden.

Hinsichtlich der Stärke der gelben Säcke wurden seitens der Systembetreiber verschiedene Alternativen aufgezeigt.

Eine aus Sicht des Stadtbetriebes deutlich bessere Qualität hätte Mehrkosten in Höhe von 60.000 Euro/Jahr verursacht. Leider habe man seinerzeit von den befragten Fraktionen kein Meinungsbild erhalten, so dass es bei der Verwendung der Säcke in Standardqualität geblieben sei.

Eine höhere Sackdicke führe bei Sturm oder bei Überfahrung durch Kraftfahrzeuge jedoch ebenfalls nicht zur Vermeidung des Aufplatzens und der damit einhergehenden Verunreinigungen.

Ratsherr Krenkel bekräftigt die Aussage von Ratsherrn Blum und merkt ergänzend an, dass er sehr wohl das Unternehmen in der Pflicht sehe, die Verunreinigungskosten zu zahlen, da dessen Mitarbeiter z.B. die gelben Säcke in Baumscheiben mit Dornengewächsen werfen und diese dann zerreißen.

Herr Lennartz antwortet hierzu direkt, dass er es in diesem konkreten Beispiel genauso sehe und hier die Entsorgerfirma in der Pflicht sei.

Es sei, so bezieht er sich auf eine Frage von Ratsfrau Lucke, zwar schwierig, aber durchaus möglich, die Reinigungskosten, die durch „normale“ Verunreinigung entstünden von denen, die der Entsorgung des gelben Sackes Zugrunde lägen, auseinanderzuhalten. Somit können diese dann der Entsorgerfirma in Rechnung gestellt werden.

Ratsherr Ludwig regt an, sich mit der Frage der Materialstärke nochmals zu beschäftigen.

Hierzu merkt der Operative Betriebsleiter Herr Maier an, dass die vom Material her stärkeren Säcke jedoch ebenfalls irgendwann reißen würden und eben Tieren oder anderen Einflüssen auch nicht standhalten würden.

Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, ergänzt, dass im Gegensatz zum Beginn des Jahres 2014 sich die Materialstärke wieder verbessert habe, es jedoch in der Tat fraglich ist, ob durch den Aufpreis von 60.000 EUR die gewünschte Verbesserung eintrete.

Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass die jetzt im Umlauf befindlichen Säcke zunächst aufgebraucht werden müssen und daher nach Auskunft der Systembetreiber eine dickere Sackstärke erst nach ca. einem Jahr beim Verbraucher verfügbar sei. .

Ratsherr Corsten sieht noch ein weiteres Problem, welches es zu lösen gelte.

In Haaren erfolge die Abfuhr der gelben Säcke montags. Dies habe zur Folge, dass oftmals bereits freitags abends, z.B. von Geschäftsleuten, die samstags nicht vor Ort seien, die gelben Säcke an die Straße gestellt würden und somit das ganze Wochenende draußen stünden.

Laut Satzung dürfe das Herausstellen aber erst am Sonntagabend, ab 18.00 Uhr erfolgen.

Hier sei es notwendig, die Bürgerinnen und Bürger nochmals über den richtigen Umgang mit dem gelben Sack zu informieren. Diese dürfen den gelben Sack nicht frühzeitig herausstellen und er müsse gut zugebunden und z.B. vor starken Windböen gesichert abgestellt werden.

Hierzu merkt der zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz, an, dass mittlerweile zu früh rausgestellte gelbe Säcke durch die Stadtreinigung eingesammelt würden, damit sie eben nicht vier oder mehr Tage draußen lägen und Umwelteinflüssen ausgesetzt seien. Diese werden dann zum Recyclinghof gebracht und dort vom beauftragten Entsorger der Systemträger abgeholt.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos sieht die Einführung einer gelben Tonne statt des Sackes insbesondere in der Innenstadt aufgrund von Platzmangel als problematisch an.

Herr Lennartz bekräftigt diesen Eindruck, auch wenn noch nicht konkret abgefragt worden sei, wie die Platzverhältnisse im Einzelnen seien. Er wisse jedoch, dass viele Eigentümer und Eigentümerinnen bereits mit den jetzt vorhandenen Tonnen vor Platzproblemen stünden.

Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier, sieht der Anschaffung einer 240l gelben Tonne, welche alle vier Wochen gelehrt würde ebenfalls kritisch entgegen, da dies die Kapazitäten der Müllabfuhr an die Grenzen bringen würde. Dann müsste der Vollservice für diese gelbe Tonne abgeschafft werden.

Auf Nachfrage von Herrn Hofmann stellt Herr Lennartz klar, dass für die Haushalte, deren Abfallgefäße im Vollservice geholt würden, auch für die gelben Säcke Vollservice gelte.

Die Einführung eines für Aachen durchaus sinnvollen Mischsystems aus gelber Tonne und gelbem Sack werde von den Systemträgern aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt, so der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, da die Abfallsammelfahrzeuge unterschiedlich ausgestattet sein müssten und dies viel zu kostenintensiv sei. Weiterhin stellt er klar, dass die privat angeschafften gelben Tonnen, die man am Straßenrand sehe, keine offizielle Entsorgungsmöglichkeit seien und somit von der Entsorgungsfirma aus vertraglicher Sicht zu Recht nicht abgeholt würden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt einstimmig die Verlängerung der bestehenden Abstimmungsvereinbarung für das duale System im Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2019

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt die Verlängerung der bestehenden Abstimmungsvereinbarung für das duale System im Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2019

Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit betreiben deutschlandweit inzwischen 10 Systembetreiber die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen gemäß Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 21. August 1998, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.7.2014.

Dieses Erfassungssystem ist gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV auf die vorhandenen Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen.

Zur Erfassung der sogenannten Leichtverpackungen, bestehend aus allen Materialien außer Glas und Papier, ist für die Stadt Aachen in der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen flächendeckend der „Gelbe Sack“ mit 14-täglicher Leerung einschl. Vollservice in den Vollservicerevieren der Innenstadt festgelegt. Diese Abstimmungsvereinbarung ist Grundlage für die alle drei Jahre neu von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Systemänderungen, die Auswirkungen auf die Entsorgungsleistung haben, sind daher rechtzeitig zwischen der Stadt Aachen und den Dualen Systemen in die Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen. Die Laufzeit der Abstimmungsvereinbarung beträgt ebenfalls jeweils drei Jahre.

Seit dem 1.1.2014 ist die Reclay Systems GmbH Verhandlungsführer der Dualen Systeme für das Entsorgungsgebiet der Stadt Aachen. 2014 wurde die Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Reclay Systems GmbH bis zum 31.12.2016 verlängert. Der aktuelle Entsorgungsvertrag für LVP ging für den gleichen Zeitraum an die ARGE Wertstofferfassung Eifel GmbH und endet ebenfalls zum 31.12.2016.

In Vorbereitung auf das in Kürze anstehende Ausschreibungsverfahren haben mit der Reclay Systems GmbH Gespräche zu einer möglichen Systemänderung b 2017 stattgefunden.

Generell gilt im Falle eines Änderungsvorschlags, dass beide Seiten damit einverstanden sein müssen. Andernfalls gilt der Grundsatz, dass das bestehende, abgestimmte System durch Verlängerung der bestehenden Abstimmungsvereinbarung weiter fortgeführt wird.

Während in der Innenstadt aufgrund von Platzmangel die Sacksammlung das favorisierte System darstellt, favorisieren einige Bürger vor allem in den Außenbezirken eine Tonne für die LVP Sammlung. Von daher wurde von Seiten des Aachener Stadtbetriebes die Überlegung geäußert für Aachen zusätzlich zum gelben Sack auch die Möglichkeit einer Tonne für LVP einzuführen.

Der Systembetreiber lehnt jedoch zwei parallele Systeme (Sack und Tonne), da dies zwangsläufig mit Mehrkosten verbunden wäre, ab. Auch sei aus seiner Sicht die Sacksammlung im Hinblick auf Fehlmengen deutlich besser, als eine Tonnensammlung.

Das aktuelle Sammelsystem in der Stadt Aachen ist wie von Beginn an für Aachen vereinbart die

14-tägliche Gelbe Wertstoffsack Entsorgung mit teilweisem Vollservice in der B0 ergänzt durch gelbe Wertstoffcontainer ab 1.100 l in Großanlagen

Unabhängig davon ist für die Dualen Systeme eine Umstellung auf Sammelbehälter zwar durchaus möglich, aber dies nur wenn die Sammlung ausschließlich über Behälter erfolgt und diese als

4-wöchentliche 240-Liter-Behältersammlung mit gleichzeitiger Einführung als Wertstofftonne

durchgeführt wird.

Die Entsorgungskosten für die stoffgleichen Nichtverpackungen, die über diese Wertstofftonne miterfasst würden, gingen dann ausschließlich zu Lasten der Stadt Aachen. Genauere Angaben zu den Kosten würden sich nach Mengenanalyse und Aufwand ergeben. Seitens der Dualen Systeme geht man hier von einem Kostenumfang in Höhe von ca. 1,50 bis 2,00 Euro je Einwohner im Jahr aus. Das würde für den Gebührenhaushalt der Stadt Aachen eine zusätzliche Belastung in Höhe von 375.000 bis 500.000 Euro pro Jahr bedeutet.

Abweichungen von dem Standardbehältersystem, wie z.B. kleinere Gefäße mit 120 l passend zu den bisher in der Stadt Aachen üblichen Abfallgefäßen, Beibehaltung des 14-täglichen Abholrhythmus und/oder eine fakultative Sacksammlung, wären, wenn die Stadt Aachen das ausdrücklich wünscht, von Seiten der Dualen Systeme zwar denkbar, allerdings unter der Bedingung dass alle sich daraus ergebenen Zusatzkosten von der Stadt Aachen übernommen werden. Über den Gebührenhaushalt könnte für diese Zusatzkosten jedoch gesichert nur der Anteil von ca. 25 %, der auf die Wertstofftonne entfällt, abgedeckt werden. Die restlichen 75% müssten aus anderen Mitteln bestritten werden, da der Bürger für Leistungen des privaten Entsorgungssystems der Verpackungen bereits beim Kauf bezahlt hat und nicht noch zusätzlich hierfür über die Abfallgebühren zur Kasse gebeten werden darf. Dies zumindest solange, bis der Gesetzgeber im noch immer ausstehenden Wertstoffgesetz keine anderslautenden Regelungen erlassen hat.

An dieser Stelle sei kurz auf den laufenden Streit um das Wertstoffgesetz verwiesen. Die Bundesländer haben jüngst gegen den aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für ein Wertstoffgesetz, das die Verantwortung für Sammlung und Verwertung von Verpackungen und künftig stoffgleichen Nichtverpackungen weiter den dualen Systemen überlassen will, votiert. Demgegenüber ist es die zentrale Forderung der Länder die Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommune zu übertragen.

Das Bundesministerium hat daraufhin erste Änderungen am Arbeitsentwurf für das umstrittene Wertstoffgesetz präsentiert. Die Grundausrichtung einer erweiterten Wertstofferfassung und –verwertung über duale Systeme sind hierin derzeit noch unverändert. Allerdings wird den Kommunen bei der Sammlung vor Ort größere Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt. So wird u.a. klargestellt, dass einseitige Vorgaben der Kommunen im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung verbindlich sind und die Kommunen ohne weitere Rechtfertigungsgründe eigene Standards für die Wertstofferfassung festlegen dürfen. Auch ist seitens des Ministeriums angedacht, dass die Gefäße durch die Kommunen gestellt werden können. Ob sich demgegenüber die Länder mit ihrer Maximalposition weiter durchsetzen können bleibt abzuwarten.

In jedem Fall darf man aber davon ausgehen, dass das Wertstoffgesetz nicht mehr vor den Bundestagswahlen im Herbst 2017 verabschiedet wird.

In dieser Situation wird empfohlen, die endgültigen Regelungen des Wertstoffgesetztes weiter abzuwarten und die bestehende Abstimmungsvereinbarung unverändert zunächst weiter für drei Jahre fortzuschreiben. Bei Änderung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen sind gemäß § 11 der Abstimmungsvereinbarung ohnehin beide Parteien verpflichtet, Verhandlungen über notwendige Vertragsanpassungen zu führen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-02-23 E 18_0051_WP17 Abstimmungsvereinbar SAO.pdf

3.12.2024

93.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Mi., 13.04.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:27

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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