Neuausrichtung der Abfallwirtschaft
E 18/0052/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zunächst erläutert der für die Abfallwirtschaft zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz, anhand einer umfassenden PowerPoint Präsentation, die sich zurzeit darstellende Problematik im Bereich der Abfalllogistik sowie der Abfallgebühren.
Durch das stete Abschmelzen der Rücklage konnte für das Jahr 2016 letztmalig eine Entnahme aus dem Sonderposten vorgenommen werden. Zur Deckung der gegenwärtigen Kosten werde eine Anpassung der Gebührenhöhe für das Jahr 2017 unumgänglich sein.
Gründe für diese Kosten- und Gebührenentwicklung seien einhergehend mit dem demografischen Wandel, die gestiegenen spezifischen Logistik- und Behandlungskosten, geringere Fahrzeugauslastungen, sinkendes Restabfallbehältervolumen bei steigenden Behälterzahlen sowie eine anforderungsbezogene Steigerung der Personalkosten. Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich, sinnvolle und zielführende Veränderungen in den Bereichen Logistik und Gebühren herbeizuführen.
Im Bereich der Logistik sollen vor allem mögliche Optimierungspotenziale beim Behälterbestand, den Abfuhrrhytmen sowie des Sperrgutsystems untersucht werden. Ziel der Maßnahmen müsse eine Reduzierung des derzeitigen Logistikaufwandes und damit einhergehend eine Senkung der spezifischen Logistikkosten sein. Zur Gewährleistung einer geordneten Entsorgung solle zudem eine aufwandsgerechte Kostenverteilung sowie eine zumindest mittelfristige Gebührenstabilität erreicht werden.
Durch die aktuelle und weitergehende Entwicklung in Aachen sei es erforderlich, eine zielgerichtete Neuausrichtung der Aachener Abfallwirtschaft intensiv zu verfolgen, um eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen zu gewährleisten und gleichzeitig einer weiteren Kosten- und Gebührensteigerung entgegen zu wirken.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos bedankt sich bei Herrn Lennartz für den Vortrag, der eine sehr solide Vorarbeit darstelle.
Er schlägt vor, dies nunmehr in die Fraktionen mitzunehmen und dann in Arbeitsgruppen beim Aachener Stadtbetrieb zu diskutieren.
Auch der sachkundige Bürger, Herr Schmitz-Reiber bedankt sich für den sehr informativen Vortrag, so habe er bislang nicht gewusst, dass es die Möglichkeit einer Nachbarschaftstonne gebe.
Er fragt an, ob es bereits Modellrechnungen in Bezug auf die Kosten und Gebührenhöhe gebe.
Hierzu antwortet Herr Lennartz direkt, dass die Kolleginnen und Kollegen noch nicht so weit seien, weil es dazu noch zu viele unbekannte Rechengrößen gebe. Der Ausschuss solle den Betrieb „auf Spur setzen“, dann werde zügig mit den Berechnungen begonnen.
Auf Nachfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Hofmann antwortet Herr Lennartz direkt, dass bei einer größeren Restabfalltonne die Wahrscheinlichkeit der Störbefüllungen z.B. in der Biotonne abnehme.
Ratsherr Corsten merkt an, dass nunmehr zeitnah in interfraktionellen Arbeitsgruppen beraten werden müsse.
Es habe ja nun eine hervorragende Vorarbeit gegeben, jetzt müsse daran hart gearbeitet gegeben.
Es müssen Systeme entwickelt werden, die ein gerechtes Verhältnis bei der Gebührenverteilung ergeben.
Auch Ratsherr Blum bedankt sich bei Herrn Lennartz für den interessanten Vortrag, durch den er nochmals an das vor einigen Jahren durchgeführte Bürgergutachten erinnert worden sei. Auch er plädiert dafür, hier und heute nicht weiter zu diskutieren, sondern in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zu beraten.
Ratsfrau Lucke bedankt sich ebenfalls für die gute Grundlage zur weiteren Beratung in der Arbeitsgruppe.
Der sachkundige Bürger Helmut Ludwig bittet darum, entsprechende Modellberechnungen für Haushalte zu machen und fragt an, was denn die Einführung einer Grundgebühr in Bezug auf die Gebührenhöhe bedeute.
Ratsherr Corsten gibt zu bedenken, dass z.B. Vorhaltekosten für die Abfallsammelgefäße berücksichtigt werden müssen.
Er tendiere zu einer degressiven Gebührenerhöhung, ob diese jedoch den Bürgerinnen und Bürgern auf einen Schlag zumutbar seien, wisse er nicht. Dies müsse ebenfalls diskutiert werden.
Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau merkt an, dass es Ziel des Vortrages gewesen sei, die Ausschussmitglieder offen, umfassend und vorbehaltslos zu informieren.
Es sei im Vorfeld versucht worden, eine Gebührenberechnung zu erstellen, aber eine Kalkulation sei wegen zu vieler unbekannter Variablen nicht möglich gewesen. Neben den Belangen der Bürgerinnen und Bürger müssen auch die eigenen Mitarbeiter dahingehend berücksichtigt werden, was ihnen körperlich zuzumuten sei, gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Die Berücksichtigung aller wesentlichen Faktoren und Zielsetzungen für Büger, Mitarbeiter sowie der Wirtschaftlichkeit gehe nur Schritt für Schritt in gemeinsamer Abstimmung.
Herr Thalau erinnert aber nochmals daran, dass es sich bei den Müllgebühren um eine Jahresgebühr handele, also zum 01.01.2017 zwingendeine Abfallgebühr beschlossen werden müsse, ob nach bisherigem Modell oder in Form einer Neuausrichtung. Insofern ist die Aufgabe zwar sehr ambitioniert, doch ebenso notwendig.
Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier merkt in diesem Zusammenhang an, dass eine externe Beratung zwingend notwendig sei.
Ratsherr Corsten weist auf die Möglichkeit der Änderungen der Abholintervalle und der Tonnengröße hin. Diese Entscheidungen seien wichtig für die Gebührenberechnungen
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Servos gibt zu bedenken, dass die kommenden Änderungen weit in die Mitarbeiterschaft des Aachener Stadtbetriebs rein wirken.
Er stellt klar, dass des dadurch nicht zu Entlassungen von Mitarbeitern kommen werde und regt an, den Personalrat des Aachener Stadtbetriebs frühzeitig in die Planungen mit einzubinden.
Hierzu antwortet der Operative Betriebsleiter Herr Maier direkt, dass der Personalrat bereits im Wesentlichen informiert sei, die Politik aber zunächst die Vorgaben geben müsse.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos merkt abschließend an, dass über die Geschäftsführung des Betriebsausschusses zu den interfraktionellen Runden eingeladen werden solle.
Je Fraktion solle ein Fraktionsmitglied teilnehmen, dazu der zuständige Dezernent, Herr Dr. Kremer,
die Betriebsleitung und die verantwortlichen Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst.
Der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau regt an, zunächst die logistischen Parameter wie Behältergröße, Leerungsrhythmus etc. zu bestimmen und sich dann um die Gebührenart zu kümmern.
Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier, erläutert den Ausschussmitgliedern abschließend, dass beide Gebührenarten gemäß aktueller und ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zulässig seien.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zu Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb, bei Bedarf unter Hinzuziehung externer Experten, zeitnah ein detailliertes, beschlussfähiges und rechtssicheres Konzept zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu entwickeln und dies in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses vorzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit dem Jahr 2008 bewegen sich die Abfallgebühren der Stadt Aachen auf einem konstanten Niveau und wurden der Höhe nach nicht angepasst. Gleichzeitig sind die Kosten der Abfallentsorgung in den letzten Jahren stetig gestiegen. Durch Entnahmen aus dem Sonderposten der Abfallwirtschaft konnten die Unterdeckungen der vergangenen Jahre ausgeglichen und auf eine Anhebung der Gebühren verzichtet werden, um eine Belastung des Gebührenzahlers zu vermeiden.
Durch das stetige Abschmelzen der Rücklage konnte für das Jahr 2016 letztmalig eine Entnahme aus dem Sonderposten vorgenommen werden, sodass diese Möglichkeit für das kommende Wirtschaftsjahr nicht mehr gegeben ist. Zur Deckung der gegenwärtigen Kosten wird eine Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2017 notwendig sein. Die durch den Sonderposten aufgefangene Unterdeckung des Jahres 2016 liegt bei ca. 12% und kann sich unter Berücksichtigung aktueller und künftig absehbarer Entwicklungen durchaus weiter erhöhen.
Gründe für diese Kosten- und Gebührenentwicklung sind einhergehend mit dem demografischen Wandel, die gestiegenen spezifischen Logistik- und Behandlungskosten, geringere Fahrzeugauslastungen, sinkendes Restabfallbehältervolumen bei steigenden Behälterzahlen sowie eine anforderungsbezogene Steigerung der Personalkosten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, sinnvolle und zielführende Veränderungen in den Bereichen Logistik und Gebühren herbeizuführen.
Im Bereich der Logistik sollten vor allem mögliche Optimierungspotenziale beim Behälterbestand, den Abfuhrryhtmen sowie des Sperrgutsystems untersucht werden. Ziel der Maßnahmen muss eine Reduzierung des derzeitigen Logistikaufwandes und damit einhergehend eine Senkung der spezifischen Logistikkosten sein. Zur Gewährleistung einer geordneten Entsorgung sollte zudem eine aufwandsgerechte Kostenverteilung sowie eine zumindest mittelfristige Gebührenstabilität erreicht werden.
Durch die aktuelle und weitergehende Entwicklung in Aachen ist es erforderlich, eine zielgerichtete Neuausrichtung der Aachener Abfallwirtschaft intensiv zu verfolgen, um eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen zu gewährleisten und gleichzeitig einer weiteren Kosten- und Gebührensteigerung entgegen zu wirken.
Detaillierte Ausführungen zur vorgenannten Ausgangslage werden den Ausschussmitgliedern im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Technische Details
ID: 74581
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=74581
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-03-03 E 18_0052_WP17 Neuausrichtung der A SAO.pdf
3.12.2024
73.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Mi., 13.04.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:27
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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