21. April 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Störfallbetriebe in Aachenhier: Sachstandsbericht

FB 61/0419/WP17 · Kenntnisnahme

Störfallbetriebe in Aachenhier: Sachstandsbericht

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und berichtet, dass zwischenzeitlich ein Schreiben der Bezirksregierung vorläge, in dem die zu den in Aachen befindlichen Störfallbetrieben einzuhaltenden Achtungsabstände mitgeteilt würden.Demnach ist zu dem Betrieb im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd kein Abstand einzuhalten. Der Abstand zum Flüssiggaslager am Grünen Weg war bereits mit 350 m bekannt, dem Schreiben ist nun zu entnehmen, dass der Achtungsabstand nach Störfallrecht lediglich 200 m beträgt. Aufgrund des möglichen Trümmerflugs im Fall einer Explosion empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz dennoch ergänzend die Einhaltung eines Achtungsabstandes von 350 m. Da bei den Gasballons nicht mit einem Trümmerflug zu rechnen ist, gilt hier lediglich der Abstand von 200 m. Die Bezirksregierung hat auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass sie bei Bestandsanlagen keine Untersuchungen beauftragt oder durchführt, um den angemessenen Abstand zu ermitteln. Sollte dies politisch gewünscht werden, müsste die Verwaltung dies für die Anlage am Grünen Weg sowie die Gasballons auf den Weg bringen.

Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für diese Ausführungen. Nachdem sich nunmehr herausgestellt habe, dass es letztlich zu zwei Störfallbetrieben am Grünen Weg und am Prager Ringnoch Klärungsbedarf hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände gebe, plädiere seine Fraktion dafür, diese Fragestellung durch die Beauftragung eines Gutachtens beantworten zu lassen. Beim Grünen Weg handele es sich um ein nutzungsintensives und dichtes Gebiet, so dass neben dem Interesse der privaten Eigentümer auch ein öffentliches Interesse an einer konkreten Aussage bestehe. Aus diesem Grund beantrage er, den Beschluss um einen Auftrag an die Verwaltung zur Einholung eines entsprechenden Gutachtens zu ergänzen.

Für die CDU-Fraktion legt Herr Gilson dar, dass man sich mit der von Herrn Beus beantragten Beschlussfassung schwer tue. Zwar sehe man durchaus einen Klärungsbedarf, fraglich sei jedoch, ob dies eine städtische Aufgabe sei. Zudem habe man die konkrete Auskunft der Bezirksregierung erst heute erhalten und könne die genauen Auswirkungen auch in finanzieller Hinsicht nicht abschätzen. Heute schon die Beauftragung eines Gutachtens zu beschließen, halte man daher für verfrüht.

Für die SPD-Fraktion äußert auch Herr Plum Zweifel daran, dass die gutachterliche Konkretisierung der Achtungsabstände ausschließlich in städtischer Verantwortung liege. Wenn ein konkretes Bauvorhaben anstünde, müsse diese Frage natürlich geklärt werden, dann liege dies jedoch in der Regel im privaten Interesse des Bauherrn.

Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Rau den Ausführungen von Herrn Beus zu. Neben den Interessen der Eigentümer gebe es auch ein starkes öffentliches Interesse daran, für diesen Bereich Planungssicherheit herzustellen, man sehe daher die Stadt durchaus in der Pflicht, eine gutachterliche Betrachtung zu veranlassen. Ob dies durch einen externen Sachverständigen erfolgen müsse, sei aus seiner Sicht nicht zwingend, schließlich habe die städtische Feuerwehr ebenfalls Fachleute, die für die Beurteilung von Gefährdungssituationen ausgebildet seien.

Frau Ohlmann erläutert, dass man im Zusammenhang mit dem Gutachten zu dem Störfallbetrieb auf AVANTIS festgestellt habe, dass für solche Untersuchungen nur speziell ausgebildete Sachverständige in Frage kämen. Was die finanzielle Größenordnung angehe, so müsse man davon ausgehen, dass die Kosten für ein Gutachten zu den zwei Betrieben nicht aus dem laufenden Haushalt bestritten werden könnten. Die Verwaltung könne aber einen entsprechenden Ansatz in den kommenden Haushalt einstellen, so dass eine Beauftragung dann nach Rechtskraft, voraussichtlich im Frühjahr 2017 möglich werde.

Herr Beus modifiziert seinen Beschlussantrag dahin gehend, dass die Verwaltung zunächst Angebote für die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für die beiden Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring einholen und die Ergebnisse dieser Angebotsabfrage im Planungsausschuss vorstellen solle. Die erforderlichen Mittel könnten dann in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

Auf der Grundlage dieses Antrags fasst der Ausschuss nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Beus, Gilson, Plum und Rau sowie seitens der Verwaltung Frau Ohlmann beteiligen, den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Angebote für die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Achtungsabstände für zwei Störfallbetriebe am Grünen Weg und am Prager Ring einzuholen, die Ergebnisse dieser Angebotsabfrage im Planungsausschuss vorzustellen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2017 einzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund eines Tagesordnungsantrags der Fraktion Die Linke wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.10.2015 die aktuelle Situation zum Thema „Störfallbetriebe in Aachen“ dargestellt. Als problematisch für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Umfeld der vorhandenen Störfallbetriebe stellt sich die mangelnde Kenntnis über die nach Störfallrecht einzuhaltenden Abstände zwischen dem Betrieb und den als schützenswert einzustufenden Nutzungen bei zweien der vier Anlagen dar. Für die beiden anderen Anlagen ist der einzuhaltende Achtungsabstand bekannt, bei der vierten Anlagen wurde durch ein Gutachten der (niedri­gere) angemessene Abstand ermittelt.

Der Planungsausschuss hatte daraufhin die Verwaltung beauftragt, die fehlenden Informationen bei der zustän­digen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln (BR), einzuholen und dem Ausschuss spätestens im April 2016 über das Ergebnis zu berichten.

Die Verwaltung hat die BR Köln entsprechend mit der Bitte um Mitteilung der einzuhaltenden Achtungsabstände bei der im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd ansässigen Firma für Schneidewerkzeuge, einer Firma mit Flüssiggas­lager am Grünen Weg sowie den Gaskugelbehältern am Prager Ring angeschrieben. Nachdem eine Reaktion der Behörde ausblieb, richtete die Bauaufsicht eine Nachfrage an diese. Daraufhin wurde Anfang März eine Beantwortung der städtischen Anfrage in Aussicht gestellt. Diese liegt jedoch bis heute nicht vor.

Unabhängig davon hat die Bauaufsicht Anfang des Jahres im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages für ein Büro- und Verwaltungsgebäude in ein Flüchtlingswohnheim im Bereich Eilendorf-Süd die BR beteiligt, da sich der Standort in der Nähe des oben genannten Betriebes befindet. Darauf wurde seitens der BR mitgeteilt, dass diese Ansiedlung im Hinblick auf das Störfallrecht unkritisch ist. Allerdings wurde im Antwortschreiben le­diglich ausgeführt, dass der Abstand des Wohnheims von der Firma (80 m vom Betrieb bzw. 180 m von den Lager- und Produktionsanlagen, in denen die gefährlichen Stoffe verarbeitet werden) unkritisch ist und daher einer Genehmigung nichts im Wege steht. Nicht mitgeteilt wurde der einzuhaltende Mindestabstand.

Sofern die Bezirksregierung der Verwaltung auch in den nächsten Monaten nicht mitteilt, welche Achtungsab­stände zu den Anlagen in Eilendorf-Süd und am Prager Ring einzuhalten sind, kann die Verwaltung zwar nach wie vor im Falle einzelner Genehmigungsverfahren die BR beteiligen, wie es auch bisher immer gängige Praxis war. Dies wird jedoch nach den bisherigen Erfahrungen nicht unbedingt dazu führen, dass die Stadt die ge­wünschten Kenntnisse über die Betriebe erhält. Neben den Achtungsabständen für die beiden Anlagen wäre es darüber hinaus auch wünschenswert, die so genannten angemessenen Abstände zu erfahren, da diese in der Regel (zum Teil sogar sehr deutlich) unter den Werten für die Achtungsabstände liegen.

Die Ermittlung der angemessenen Abstände ist ausschließlich durch ein Gutachten eines entsprechend qualifi­zierten Büros möglich. Als Grundlage sind Detailkenntnisse über den jeweiligen Betrieb erforderlich wie z.B. Betriebsabläufe, Lagereinrichtungen oder spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Sollte die Bezirksregierung nicht dazu bereit sein, diese gutachterliche Ermittlung für den Betrieb in Eilendorf-Süd, die Gasballons sowie das Flüssiggaslager am Grünen Weg auf den Weg zu bringen, bliebe als Lösung lediglich die Beauftragung eines Gutachtens für alle drei Betriebe durch die Stadt Aachen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bezirksregierung dem Gutachter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus müsste im Rahmen der an­stehenden Haushaltsanmeldung eine entsprechende Summe in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-03-14 FB 61_0419_WP17 Stoerfallbetriebe in SAO.pdf

18.11.2024

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 21.04.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:34