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Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates

FB 50/0145/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Emonts erläutert, dass es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt.

Herr Georgiadis erkundigt sich, warum in der Geschäftsordnung festgelegt ist, dass mindestens 20 % der Mitglieder des Gremiums zustimmen müssen, damit ein Antrag zur Tagesordnung in diese aufgenommen werden muss.

Herr Emonts erläutert, dass es sich hierbei um eine formale Vorgabe handelt, die ebenso in anderen Gremien gilt. Es ist zu berücksichtigen, dass zwar mindestens 20 % der Mitglieder des Gremiums zustimmen müssen, damit ein Antrag zur Tagesordnung definitiv in diese aufgenommen werden muss. Unabhängig davon kann aber auch ein Antrag, der nur von einem einzelnen Mitglied vorgetragen wird, in die Tagesordnung aufgenommen werden. Dies wird im Integrationsrat auch so praktiziert, soweit die Verwaltung und die Vorsitzenden einen gestellten Antrag für sinnvoll erachten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Integrationsrat gibt sich die geänderte Geschäftsordnung und empfiehlt dem Rat der Aachen, diese zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat gibt sich die geänderte Geschäftsordnung und empfiehlt dem Rat der Aachen, diese zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die geänderte Geschäftsordnung des Integrationsrates.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die Neufassung des § 27 GO NRW vom 19. Dezember 2013 wurde es möglich, dass sowohl für die gewählten Listenmitglieder als auch für EinzelbewerberInnen und Ratsmitglieder StellvertreterInnenin den Integrationsrat bestellt werden können. Der Rat der Stadt Aachen und der Integrationsrat haben sich in ihren Sitzungen am 29.01.2014 und am 05.02.2014 für die Vertretungsregelung ausgesprochen. Die Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates wurde entsprechend angepasst und vom Rat der Stadt Aachen am 26.02.2014 verabschiedet.

Aufgrund dieser Änderung muss die Geschäftsordnung des Integrationsrates angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen der Geschäftsordnung des Integrationsrates wurden aus der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und den Ratsausschüssen, insbesondere aus § 26 übernommen.

Des Weiteren wurden einige Bezüge auf andere Vorschriften in der Geschäftsordnung angepasst.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-03-24 FB 50_0145_WP17 Aenderung der Geschaef SAO.pdf

22.11.2024

291.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 13.04.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:27