Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Produkt im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen
FB 50/0152/WP17 · Entscheidungsvorlage
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen
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Ratsfrau Plum macht deutlich, dass sie über den Inhalt der Vorlage wenig erfreut sei. Sie interessiere der Kommunikationsablauf innerhalb der Verwaltung, um beispielsweisenachvollziehen zu können, wie es zu der Entscheidung kam, dass bei dem Gebäude Tempelhofer Straße mehr Räumlichkeiten eingerichtet worden seien.
Für sie sei unklar, auf welcher Basis die Kostenschätzung in Höhe von 845.000 Euro bei der Beschlussfassung im Dezember 2015 basiert habe. Sie stellt heraus, dass die Flüchtlingsangelegenheit sehr wichtig sei und dass erhöhte Kosten zum damaligen Zeitpunkt an der Beschlussfassung nichts geändert hätten.
Frau Ferber stellt heraus, dass das Gebäudemanagement in den politischen Gremien nur sehr selten vertreten sei, da es bislang Abweichungen in dieser Form nicht gegeben habe. Sie erläutert, dass der Zeit- und Termindruck hier sehr hoch sei, höher als bei planbaren Maßnahmen, für welche eine intensivere Kostenschätzung entsprechend ausgearbeitet werden könne.
Es habe keine vergleichbaren Gebäude gegeben, die als Alternative in Vergleich gesetzt hätten werden können.
Sie erklärt die Kostenabweichung unter anderem damit, dass die einmalige Begehung in dem Gebäude auf der Tempelhofer Straße erfolgte als noch Mieter in dem Objekt wohnhaft waren. Weiterhin verfüge der Eigenbetrieb über keine eigenen Planer und sei daher stets auf Fremdleistungen angewiesen. Bei der groben Kostenschätzung müsse daher mit einer Kostenvarianz von bis zu 80 % gerechnet werden.
Die Begehung sei damals nach besten Wissen und Gewissen erfolgt. Nach der im Anschluss beauftragten Kostenschätzung durch ein externes Planungsunternehmen habe E 26 die Information an die Fachverwaltung weitergeleitet.
Bei der Schätzung der Herrichtungskosten sei der Informationsaustausch suboptimal gewesen.Hier verspreche sie Besserung.
Der Ausschussvorsitzende Claßen bekundet seinen Unmut darüber, dass eine Kostensteigerung von rund 60 % nicht nachvollziehbar und inakzeptabel sei. Er sei der Meinung, dass es geeignetere Mittel gebe, um die Kostenschätzung präzise vornehmen zu können. Es sei jetzt Aufgabe der Politik, diese Kostensteigerung nach Außen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten bzw. zu erklären. Für ihn sei der Eigenbetrieb in der Bringschuld. Der Politik bleibe nichts anders übrig, als auf die Auskunft der Fachabteilungen zu vertrauen und sich darauf zu verlassen.
Ratsfrau Plum sei es ein Rätsel wie die Umsetzung, ohne eine detaillierte Aufstellung der Politik zur Kenntnisnahme vorgelegt zu haben, erfolgen konnte. Sie macht deutlich, dass zur Beratung im Sozialausschuss diese vorliegen müsse. Sie teilt die Auffassung ihres Vorredners, Ratsherrn Claßen, dass der Politik jetzt nichts anderes übrig bliebe, als die Vorlage zu beschließen, obwohl noch Klärungsbedarf bestünde. Sie sei der Meinung, dass eine„Wasserstandsmeldung“ über die Kostenschätzung aus Februar 2016 zeitnah hätte erfolgen müssen und nicht erst im April 2016. Das Versprechen zur Besserung seitens E 26 in Sachen Grundstück Adenauerallee sei für sie sehr dürftig. Abweichungen dieser Größenordnung von rund 1,2 Mio. Euro setzten eine unmittelbare Unterrichtung der Politik voraus. Für sie sei jedoch die Frage, wer die Entscheidung getroffen hat, noch nicht beantwortet.
Ratsherr Pilgram stellt klar, dass im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte die Verwaltung einen sehr guten Job mache. Dies unterstreicht auch Ratsfrau Plum nochmal deutlich. Ratsherr Pilgram führt weiterhin aus, dass wenig Alternativen möglich seien. Auch sei bekannt, dass erst nach dem HOAI Verfahren verlässliche Zahlen vorlägen und alles andere grobe Schätzungen seien. Die Erhöhung der Kosten sei in der vorliegenden Vorlage keine Erhöhung aufgrund von Kostensteigerungen, sondern aufgrund von modifizierten Planungsabweichungen.Erst eine seriöse Planung ergebe auch eine seriöse Kostenschätzung, die ein „Stochern im Nebel“ verhindere.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg weist Ratsherrn Pilgram darauf hin, dass demAusschuss durchaus bekannt sei, dass Kostensteigerungen/-abweichungen entstehen können. Er führt als Beispiel das Bahnfahren an. Die Bahn gebe auch eine Ankunftszeit an, die sich allerdings verändern kann, meist eher negativ. Dies sei den Bahnfahrern durchaus bekannt.Jedoch sollte auch unter Zeitdruck eine bessere Kommunikation möglich sein, um eine optimale Planung zu erreichen. Für ihn sei die Vorlage ebenfalls nicht ausreichend detailliert, um einen Beschluss zu fassen. Er stellt die Frage, wie eine Besichtigung vor Ort aussehe und ob an dieser Besichtigung auch Architekten teilnähmen. Weiterhin möchte er wissen, um was für eine „sinnvolle Optimierung“seitens FB 50 es sich handle. Letztlich fragt er, ob die Vorlage lediglich als Wasserstandsmeldung zu werten sei, oder ob es sich um endgültige Zahlen handle.
Frau Ferber erläutert, dass die Optimierung im Untergeschoss vorgenommen worden sei. Nachdem das Objekt geräumt wurde, sei festgestellt worden, dass sich dort Wände befanden, die nicht tragfähig und belastbar seien. Diese Optimierung mache jedoch nur einen kleinen Teil der Kostenveränderung aus. Die Entscheidung, dass die Wände abgerissen werden sollten, hätten der Eigenbetrieb und die Fachabteilung gemeinsam getroffen.
An der Besichtigung nehmen in der Regel Mitarbeiter der Bauaufsicht, der Feuerwehr für die brandschutzrechtlichen Vorschriften, Mitarbeiter von E 26 und Mitarbeiter der Fachabteilung teil. Dies reiche für eine erste Einschätzung in der Regel auch aus.
In dem Objekt Tempelhofer Straße sei unter anderem die externe Beauftragung eines Brandgutachters für die Beurteilung der brandschutzrechtlichen Notwendigkeiten, die mit deutlich höheren Kosten als ursprünglich geplant zu Buche schlagen, für die Kostensteigerung verantwortlich.
Die aktuelle Kostenschätzung sei keine Wasserstandsmeldung, sondern eine abschließende Kostenaufstellung. Es sei hier höchstens mit der im Regelfall zehn prozentigen Abweichung zu rechnen.
Ratsfrau Plum erkundigt sich, ob die Fachabteilungen Rechnungsprüfung und Finanzsteuerung über die Kosten informiert worden seien.
Frau Ferber betont, dass die Tempelhofer Straße einen Ausnahmefall darstelle. Um die Zielvorgabe Juli einzuhalten,sei ausnahmeweise schon frühzeitig mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen worden. Die Rechnungsprüfung sei im Rahmen des Vergabeverfahrens beteiligt worden.
Ratsherr Teuku hinterfragt die Konsequenzen seitens des Eigenbetriebes Gebäudemanagement aufgrund der aktuellen Geschehnisse.
Frau Ferber stellt heraus, dass es sich bei den aktuellen Geschehnissen um Ausnahmefälle handle. Im Regelfall liefe das Verfahren anders ab. Wann die Politik zukünftig einzubeziehen sei, müsse intern nochmal abgestimmt werden.
Frau Braxeininformiert die Ausschussmitglieder, dass nach der Kenntnisnahme seitens FB 50 auch die Finanzsteuerung informiert worden sei. Sie nehme aus der Sitzung mit, dass zukünftig eine Information nicht mehr erst in der nächsten Ausschusssitzung zu erfolgen habe, sondern bereits frühzeitig mit der Kenntnisnahme der Fachabteilung.
Frau Grehling bedankt sich bei dem Ausschuss für die Differenzierung der beiden Themenkomplexe Kosten der Unterkünfte und Flüchtlinge. Künftig werde der Fachbereich Finanzsteuerung in jedem Fall über die Arbeitskreise und Gesprächsrundeneinbezogen. Damit solle nicht nur die Risikoschwelle minimiert werden, sondern auch der Informationsfluss sichergestellt werden.
Die Alternativmöglichkeiten sollten dadurch transparenter sein. Sie weist den Ausschuss darauf hin, dass es sich nicht um eine Kostenexplosion handle, sondern die notwendigen Mehrkosten auf einer Kostenermittlung nach detaillierten und fundierten Kenntnissen basieren. Auch sie nehme aus der Diskussion mit, dass die Mitnahme und Begleitung der Gremien außerordentlich wichtig sei.
Ratsfrau Plum bedankt sich für die Einsicht seitens der Verwaltung. Der mangelnde Kommunikationsfluss habe sie sehr verärgert. Sie stellt nochmals heraus, dass die Tempelhofer Straße seitens der Politik immer beschlossen worden wäre. Daher sollte auch mit Zeitdruck eine bessere Planung möglich sein. Weiterhin erwarte sie für die nächste Sitzung eine Vorlage, in der die Abläufe der Bauverfahren aufzuzeigen und die beschriebenen Kostensteigerungen hinterlegt sind. Sie empfiehlt bei Bauvorhaben solcher Größenordnungen eine frühzeitige Beteiligung externer Planer, da gerade bei großen Projekten solche Abweichungen entstehen könnten. Die Stadt Aachen stehe sehr gut dar, was die Flüchtlingsunterkünfte betreffe, wofür sie sich auch nochmal bedanken möchte.
Ratsherr Deumens bestätigt, dass die Verwaltung gerade im Flüchtlingsbereich unter enormen Zeitdruck stehe. Hinzu komme, dass seitens der Politik auch zügig Vorschläge erwartet werden würden, weshalb die Verwaltung nicht immer mit der benötigten Genauigkeiten hinsehen könne. Er bittet den Ausschuss daher, die Situation der Verwaltung zu berücksichtigen. Was die Kommunikationsprobleme angehe, gehe er davon aus, dass sich dies zukünftig ändere.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bittet letztlich noch einmal um eine detaillierte Kostenzusammenstellung im Sozialausschuss, auch wenn die Gründe für die Kostenänderung aufgrund der Diskussion schon deutlicher geworden seien, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt auch Rede und Antwort stehen zu können.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tempelhoferstraße 4 – 6: zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen 519.000 Euro
Das Gebäude wurde durch die Stadt angekauft, um es für die Unterbringung von Flüchtlingen zu ertüchtigen. Ein erster grober Kostenrahmen, um den E 26 im Zusammenhang mit dem Ankauf gebeten wurde, basierte auf der Grundlage einer einmaligen Vor-Ort-Besichtigung und wurde mit 845.000 Euro eingeschätzt.
Auf der Basis der nunmehr vorliegenden extern beauftragten Entwurfsplanung (Lph 3 HOAI) liegt die Kostenberechnung bei 1.364.000 Euro (mögliche durchschnittliche Kostenvarianz: 20%, eingestellt Risikokosten: nur 10%).
Der um 519.000 Euro höhere Finanzmittelbedarf ergibt sich im Wesentlichen bei den technischen Gewerken und ist zwingend zur Erlangung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung erforderlich. So konnten z.B. der Umfang notwendiger Brandmeldeanlagen und der Notbeleuchtung erst auf der Grundlage des externen Brandschutzgutachtens in die Entwurfsplanung integriert werden. Im ersten Kostenrahmen waren diese mit ca. 200.000,- € für die Technischen Gewerke geschätzt worden. Die nach Planungsstand tatsächlich notwendigen technischen Erfordernisse sind jedoch derzeit mit insgesamt 541.331,- €anzusetzen.
Dazu kamen Erkenntnisse, die erst nach der konkreten Übernahme des Objekts gewonnen wurden. So waren die Wände im bei der Besichtigung zugestellten und unübersichtlichen Untergeschoss minderwertig und vom Zuschnitt der Räumlichkeiten für den vorgesehenen Zweck nicht geeignet. Diese mussten entfernt werden und in diesem Rahmen wurde auf Wunsch von FB 50 eine sinnvolle Optimierung im Sinne der künftigen Nutzung vorgenommen (Bedarfsänderung: vorher 15, künftig 27 Räume).
Kaiserstraße: Fertiggestellt, zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenberechnung 50.000 Euro
Die Kostenberechnung (interne Berechnung) lag bei 250.000 Euro. Erforderlich wurden jedoch insgesamt 300.000 Euro. Zum einen wurde auf Wunsch der Schulleitung nachträglich ein weiterer Ausgang zur Straßenseite eingerichtet, um Nutzungskonflikte mit der Grundschule zu verhindern (=Planungsänderung), zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 23.000 Euro. Die weiteren 27.000 Euro wurden erforderlich, um einen Feuchtigkeitsschaden im Untergeschoss zur Ermöglichung der vorgesehenen Nutzung nachhaltig zu sanieren. Weiterhin verteuerten sich die Trockenbauarbeiten und die damit verbundenen Folgegewerke wegen der Brandschutzanforderungen, wie z.B. der teilweisen Demontage der Abhangdecken zur Ertüchtigung der Wandanschlüsse sowie der Aus- und Einbau von Deckenleuchten.
Herrichtungskosten Grundstück Adenauerallee: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen/Anteile Kostenschätzung 171.000 Euro
Auf dem Areal werden Unterbringungskapazitäten für maximal 208 Menschen (laut Baugenehmigung) geschaffen.
Die Herrichtungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand auf 704.000 Euro (inkl. 10% Risikoaufschlag). Sie liegen somit voraussichtlich um 171.000 Euro über den bislang geschätzten Kosten in Höhe von 533.000 €, u.a. aufgrund der nunmehr erstmals einbezogenen Kosten für die Teilherrichtung des Bestandsgebäudes in Höhe von rd. 40.000 Euro. Zudem wurde erheblich mehr Ausgleichsmaterial benötigt, da die vorliegenden Vermessungspläne nicht mit der Realität übereinstimmten. Sportplatzeinrichtungen mussten bei der Ertüchtigung sinnvollerweise entfernt werden (z.B. die Flutlichtmasten, die nicht als Außenbeleuchtung geeignet waren und durch eine geeignete Außenbeleuchtung ersetzt werden) und Maßnahmen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der Anwohnerschaft (z.B. Zaun) umgesetzt werden.
Herrichtungsfläche: ca. 11.215 m²
Herrichtungskosten: 62,77 € / m²
Herrichtungskosten Dr. Leo Löwenstein Kaserne / Parkplatz: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen/Anteile Kostenschätzung 333.000 Euro
Auf dem Areal werden Unterbringungskapazitäten für 80 Menschen (Spaceboxen) und weitere 220 Menschen (Baugenehmigung Fulda-Anlagen steht noch aus) geschaffen.
Die Herrichtungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand auf 980.000 Euro (inkl. 10 % Risikoaufschlag) und liegen somit um 333.000 Euro über den bislang geschätzten Kosten in Höhe von 647.000 Euro. Ursächlich dafür sind u.a. aufwändige Erdarbeiten(u.a. Wasserpumpen, Fernwärmeleitungen mussten mehrfach gekreuzt werden, Kernbohrungen erforderlich). Die vorhandene Drainage war nicht ausreichend, sodasseine zusätzliche Entwässerung erforderlichwurde. Die vorhandene Fernwärme konnte aufgrund nicht ausreichender Dimensionierung nicht genutzt werden.
Herrichtungsfläche:
BGF Spaceboxen ca. 1.374 m² + BGF Bauwerke Fulda ca. 2.970 m² + Bestandsgebäude: 982 m² = BGF Summe 5.326 m²
Herrichtungskosten: 184,00 € / m²
(BGF Grundlage aufgrund der 2-geschossigen- und aufgeständerten Anlagen).
Die entstehenden Ausgaben sind unabweisbar und wurden – trotz bekanntlich großer Zeitnot – über Vergabeverfahren und somit im Wettbewerb ermittelt.
Die Kostenhochrechnungen ändern sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn bei fortschreitendem Planungsprozess beinah wöchentlich, so dass bei allen noch laufenden Maßnahmen ein Risikoaufschlag von 10 % eingearbeitet wurde, um erneute Beschlussfassungen zu vermeiden.
Zur Herrichtung der Aufstellflächen für Interimsbauten an den Standorten "Dr.-Leo-Löwenstein-Kaserne" und "Sportplatz Adenauerallee" wurden im Rahmen der Regelungen des § 26 der Hauptsatzung (Deckung durch zweckgebundene Einzahlung) Mittel in Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgte aus den im Jahr 2015 überplanmäßigen erhaltenen Flüchtlingspauschalen aufgrund der angepassten Stichtagsregelung des Landes. Mit der Bereitstellung der Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro wurden die verbliebenen überplanmäßigen Kostenerstattungen im Flüchtlingsbereich (rund 4,2 Mio. Euro aufgrund der angepassten Stichtagsregelung und zusätzliche 2,8 Mio. Euro Bundeshilfe) vollständig verbraucht.
Der Finanzierungsbedarf für die Herrichtung der beiden og. Grundstücke in Höhe von insgesamt 1.684.000 € liegt damit 679.372,36 € über den bisher bereitgestellten Mitteln in Höhe von 1.004.627,64 €
Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt besteht für die Herrichtung der og. Objekte ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 1.248.372,36 €. (s. Aufstellung Anlage 1) BeiPSP-Element 5-100803-900-00200-990-8/78650000 – Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge – stehen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro für noch nicht konkretisierte Maßnahmen zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zur Verfügung. 1.248.372,36 € dieser Mittel können zur Deckung des konkreten Bedarfs zur Verfügung gestellt werden, so dass weiterhin ein Betrag in Höhe von 1.751.627,64 € für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2.099.627,64* | 3.348.000,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 1.248.372,36 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
*Die Mittel wurden teilweise im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt.
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1.248.372,36 € werden in dieser Höhe Mittel vom PSP-Element 5-100803-900-00200-990-8/78650000- Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge- wie folgt verlagert:
5-100803-900-00200-990-7/78530000 (Herrichtung Tempelhofer Str.) 519.000,00 €
5-100803-900-00200-990-5/78650000 (Herrichtung Kaiserstr.) 50.000,00 €
5-100803-900-00400-900-3/78650000 (Herrichtung von Grundstücken) 679.372,36 €
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 74795
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=74795
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-04-07 FB 50_0152_WP17 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf
18.11.2024
299.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 19.04.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:31