3. Mai 2016 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Beratung

  1. Herr Formen spricht einen Ortstermin an der „Lindenallee“ im Bereich des Müschparks an, an welchem Herr Kirchübel und Herr Moormann vom BUND, Herr Dr. Engels vom Fachbereich Umwelt sowie Herr Römer, Hausverwalter des Klosters St. Raphael, teilnahmen und bei welchem es u.a. um die Pflasterung eines Teils der „Lindenallee“ gegangen sei.

Seine Frage richtet sich an Herrn von Frantzius als Vorsitzenden des Landschaftsbeirates, ob in dieser Sache ein Beteiligungsfall vorgelegen habe. Herr von Frantzius erwidert, dass ihm diese Maßnahme nicht bekannt sei und kein Beteiligungsfall vorgelegen habe.

Herr von Frantzius bittet darum, die Maßnahme bei der nächsten Sitzung des Landschaftsbeirates auf die Tagesordnung zu setzen.

Anmerkung der Verwaltung:

Ein Antrag auf landschaftsrechtliche Befreiung ist bisher nicht bei der Unteren Landschaftsbehörde eingegangen.

Eine Recherche seitens der Unteren Landschaftsbehörde hat ergeben, dass die Pflasterung der „Lindenallee“ auf einem Teilstück tatsächlich geplant ist.

Bauherren sind das Kloster St. Raphael, vertreten durch den Objektverwalter Herrn Römer, sowie Herr Feige, Lebensgefährte der Eigentümerin der „Lindenallee“, Frau Peters.

Herr Feige wurde seitens der Unteren Landschaftsbehörde darüber informiert, dass für die Pflasterung der Straße eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich ist, da sich diese im Landschaftsschutzgebiet befindet. Er sagte zu, vor Beginn der Baumaßnahme einen entsprechenden Antrag zu stellen.

  1. Herr Helmig wünscht weitere Informationen zu der geplanten Gasverteilerstation in Verlautenheide und erkundigt sich konkret danach, ob diese tatsächlich 11 ha in Anspruch nehme.

Herr Wiezorek nimmt in der Sache wie folgt Stellung:

Zunächst bestätigt er, dass die geplante Gasverteilerstation eine Fläche in Höhe von ca. 10 ha in Anspruch nehmen werde. Weiterhin gibt er bekannt, dass derzeit erste Planungsüberlegungen bestehen und das Genehmigungsverfahren im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens entschieden werde, bei welchem die Stadt Aachen keine Entscheidungsbefugnis habe. Durchgeführt werde dieses Planungsfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Köln. Konkret werde derzeit der Standort im Aachener Norden, Verlautenheide, in Augenschein genommen. Intern werde derzeit jedoch seitens der Verwaltung auch der Standort Camp Hitfeld aus umweltrechtlicher Sicht überprüft. Ergebnisse lägen derzeit jedoch noch nicht vor.

Herr Wiezorek teilt weiterhin mit, dass, falls der Betreiber der Anlage bei der Bezirksregierung Köln Zustimmung findet, seitens der Stadt Aachen nichts unternommen werden könne. Es könne sogar bis zur Enteignung von Grundstücken kommen, falls man nicht dazu bereit wäre, Grundstücke abzugeben.

Er selber sehe beim Standort Verlautenheide enorme Eingriffe, da überwiegend Ackerland tangiert würde; den Eingriff bei Camp Hitfeld sehe auf den 1. Blick nicht so kritisch, wobei auch hier im Moment nicht abschätzbar sei, was sich dort bisher entwickelt habe.

Frau Jonczyk-Stoll ist der Meinung, dass man den Standort der Verteilerstation davon abhängig machen müsse, von wo die Leitung komme.

Herr von Frantzius bittet darum zu erklären, was technisch bei der Errichtung der Verteilerstation geschehe. Dazu kann Herr Wiezorek jedoch keine konkrete Aussage treffen.

Herr Helmig bittet darum, den Landschaftsbeirat zeitnah über die Entscheidung den Standort betreffend zu informieren. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt.

Um sich ein ungefähres Bild von der Gasverteilerstation machen zu können, weist Frau Jonczyk-Stoll darauf hin, dass in Vetschau ein ähnlich dimensioniertes Gasumspannwerk existiere.

Herr Wiezorek weist darauf hin, dass, wenn man sich für den Standort in Camp Hitfeld entscheide, die Errichtung der Gasverteilerstation nicht auf der für Waldflächen vorgesehenen Flächen erfolge.

Herr von Frantzius erkundigt sich nach der Aufstellung des Bebauungsplanes in Camp Hitlfeld, in welchem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden sollten.

Herr Wiezorek erwidert, dass sich dieses Verfahren derzeit in der Schwebe befinde.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 03.05.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt