19. Mai 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Krugenofen, Verkehrsflächen

FB 61/0414/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr U. Müller hält einen Power Point gestützten Vortrag, der als Anlage im Ratsinformationssystem eingestellt ist. Außerdem stellt er den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vor; hierzu liegt eine schriftliche Mitteilung der Verwaltung vor, die auch als Anlage einsehbar ist. Er stellt klar, dass es noch einer Umsetzung des Beschlusses bedarf. Dies sollte zum Anlass genommen werden, schnellstmöglich über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Die Koalition legt einen geänderten Beschlussentwurfvor.

Frau Breuer dankt für die Vorstellung,auch des gesamten Werdeganges. Ziel der Koalition sei es, möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Sie kritisiert die Aktion des Herrn Fischer am Krugenofen, die zeige, wie man es nicht machen sollte. Der richtige Weg sei der über die Experimentierklausel. Die Koalition habe einen Beschlussvorschlag formuliert mit dem Ziel, bei der Bezirksregierung einen Antrag zu stellen, im Rahmen einer Experimentierklausel eine Tempo-30-Streckenregelung erproben zu dürfen.

Frau Rhie betont, sowohl die Verwaltung als auch die Politik hätten sich gemeinsam auf allen Ebenen – Bund, Land und Bezirksregierung – dafür eingesetzt, dass die Tempo-30-Regelung verwirklicht werden kann. Hierzu seien alle Fraktionen erwünscht gewesen. In diesem Zusammenhang kritisiert auch sie die Aktion des Herrn Fischer, die für die Sache kontraproduktiv gewesen sei.

Herr A. Müller gibt seiner Vorrednerin im Prinzip Recht, möchte das Gespräch aber lieber auf die Sache, nämlich die Tempo-30-Regelung gelenkt sehen, um einen Beschlusszugunsten der Bürger zu fassen.

Herr Fischer verteidigt seine Aktion und legt die Beweggründe dar. Er teilt mit, seine Fraktion werde den Beschlussentwurf der Koalition mittragen; jedoch gefalle ihm der Tenor nicht.

Herr Blum schließt sich der Aussage an, gemeinsames Ziel sei die Erhaltung der Parkplätze. Natürlich dürften die Radfahrer nicht außen vor bleiben. Deshalb sei die Tempo-30-Regelung die favorisierte Lösung. Er habe durchaus Verständnis für „zivilen Ungehorsam“, die Aktion des Herrn Fischer gehe aber zu weit. Auf jeden Fall dürfe man die Bezirksregierung nicht unter Druck setzen. Wichtig sei es nun, einen Beschluss zu fassen.

Herr Achilles sieht die Aufgabe des Ausschusses darin, hier über den Erhalt der Parkplätze und die Einführung der Tempo-30-Regelung als Optimum zu beraten und zu entscheiden, nicht aber über Aktionen einzelner Personen in ihrer privaten Freizeit zu richten.

Herr Höfken schließt sich der Kritik seiner Vorredner an und äußert rechtliche Bedenken.

Nach weiteren Wortmeldungen des Herrn Wingenfeld, des Herrn Schaffert, der Frau Rhie, der Frau Breuer, des Herrn Lindemann und des Herrn Brantin schlägt Herr Ferrari vor, über den Beschluss abzustimmen und zwar zunächst über den Entwurf der Koalition.

Herr Fischer beantragt, über den Beschlussvorschlag zu den beiden Absätzen getrennt abzustimmen, d. h. zunächst über die Erhaltung der Parkplätze, dann über die „Experimentierklausel“.

Der Antrag wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen abgelehnt.

Sodann erfolgt die Abstimmung über den gesamten Beschlussvorschlag der Koalition.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss verfolgt das Ziel, auf dem Krugenofen Tempo 30 auszuweisen und alle ausgewiesenen Parkplätze zu erhalten. Dazu fasst der Ausschuss den folgenden Beschluss: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, sich bei der Bezirksregierung Köln bzw. beim Landesverkehrsministerium für die Genehmigung einzusetzen, eine Tempo 30-Streckenregelung erproben zu dürfen – nachdem in der Straßenverkehrsordnung die Voraussetzungen für einen solchen Verkehrsversuch im Wege einer „Experimentierklausel“ geschaffen wurden!

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung einer Tempo 30 - Streckenregelung nach einem positiven Beratungs-ergebnis der Verkehrsministerkonferenz. Sollte dieses ausbleiben wird die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf den vorhandenen Längsparkstreifen empfohlen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Umsetzung einer Tempo 30 - Streckenregelung nach einem positiven Beratungsergebnis der Verkehrsministerkonfe-renz. Sollte dieses ausbleiben wird die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf den vorhandenen Längsparkstreifen beschlossen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Wiederherstellung des Krugenofen zwischen Sebastianstraße und Hauptstraße ist weit fortgeschritten. Über die Maßnahme wurde in verschiedenen Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, zuletzt am 10.06.2015, sowie des Mobilitätsausschusses, zuletzt am 18.06.2015 beraten und beschlossen.

Bei der Wiederherstellung wurden erhebliche funktionale Mängel des Straßenraums soweit wie möglich beseitigt. Die Rahmenbedingungen und Planungsgrundsätze wurden in den verschiedenen Beratungen eingehend erläutert.

Umsetzung

Letztlich wurde ein Straßenraum hergestellt, der – neben beidseitigen Gehwegen und einem einseitig baulich angelegten Parkstreifen - mit einer Fahrbahnbreite von i.d.R. 8,50 m verschiedene Optionen der Fahrbahnaufteilung bietet. Umgesetzt ist derzeit eine 6,50m breite Fahrbahn mit zuzüglichem Fahrbahnrandparken. Separate Radverkehrsanlagen sind momentan nicht vorhanden. Die endgültige Markierung steht nun an.

Politisch und verwaltungsseitig gewünscht war eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, um eine weitgehende Reduktion der Lärmemissionen zu erreichen. Gleichzeitig könnte damit auf dem ca. 400 m langen Straßenabschnitt Gefährdungsminderung für den Radverkehr, wie auch für querende Fußgänger betrieben werden.

Zum Thema Lärm hatte der Mobilitätsausschuss am 18.06.2015 ebenfalls beschlossen, nach

Fertigstellung der Straße erneut (Lärm-)Messungen durch zu führen.

Dazu ist zu bemerken, dass der Krugenofen im Rahmen der gesamtstädtischen LärmaktionsplanungalsLärmbelastungsschwerpunkteidentifiziert wurde und die Stadt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet ist, eine Strategie für derartigeBelastungsschwerpunkte zu entwickeln, um die Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner zu reduzieren. Im Kontext der Straßenneuplanungwurdenseitens des FB UmweltdetaillierteBerechnungen zur Lärmbelastung durchgeführt; diese zeigten, dassam Krugenofen sowohl tags als auch nachts Grenzwertüberschreitungen auftreten.

Lärmmessungen wurdenfür den Krugenofenbis dato nichtdurchgeführt.Eine Lärmmessung eignet sichnicht, daderartige Messungen immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängen (beispielsweise Witterungseinflüsse oder auch schwer erfassbarezeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen zulassen. Eine Lärmberechnung wirddaherauch vom Gesetzgeberausdrücklich gefordert.

Durch das Aufbringen von "Flüsterasphalt" wurde eine erste geeignete Lärmminderungsmaßnahme umgesetzt. Eine messtechnische Überprüfung derLärmminderung nach Fertigstellen der Strasse ist mit Blick auf die o.g. Aspekte und den fehlenden Vergleich zum Ausgangszustandnicht sinnvoll. Die lärmmindernde Wirkungdes Flüsterasphalts (Größenordnung etwa3 -5 dB(A))ist wissenschaftlich nachgewiesen und auch für den Krugenofen als gesichert anzunehmen.

Tempo 30

Da der Krugenofen als Bundesstraße klassifiziert ist, bedarf die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h der Zustimmung der Bezirksregierung Köln bzw. des Landesverkehrsministeriums. Neben den Lärmgründen existiert derzeit nur eine eingeschränkte Anordnungsfähigkeit aus Sicherheitsgründen, nämlich wenn die Anordnung aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse geboten ist (§ 45 (9) Straßenverkehrsordnung StVO). Darüber hinaus darf eine Beschränkung des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage besteht.

Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Den Regelvorgaben folgend wurde bei der Erneuerung des Krugenofens ein lärmoptimierter Asphalt verwendet, der zu einer Reduktion der starken Grenzwertüberschreitungen beiträgt. Dennoch sind auch nach Umsetzung Grenzwertüberschreitungen fest zu stellen. Diese wurden vom zuständigen Fachamt berechnet und von der Bezirksregierung als oberer Straßenverkehrsbehörde bewertet. Im Ergebnis kommt diese zu dem Schluss, dass Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h für den Bereich der Hausnummern 1 -18 ganztags sowie für den Abschnitt zwischen Eynattener Straße und Sebastianstraße nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus Lärmschutzgründen zustimmungsfähig wären. Eine weitergehende Ausweisung von T 30 auf dem gesamten Abschnitt ist aus Lärmschutzgründen nicht möglich.

Tempo 30 aus Sicherheitsgründen

Nach Auffassung des Bundes- und der Landesverkehrsminister geben die bisher geregelten Sachverhalte nicht den tatsächlich notwendigen Bedarf einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 aus Schutzzwecken wieder (Verkehrsministerkonferenz [VMK] vom 16./17.4.2015). Unter dem Titel „Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr“ wurde eine Arbeitsgruppe leitender Ministerialbeamter eingesetzt, die Vorschläge zum Anpassungsbedarf zur Anordnung von Tempo 30 erarbeitet hat, um Städten mehr Spielräume für die Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen einzuräumen. Bereits zur Sitzung der VMK am 8./9.10.2015 wurden Vorschläge der Änderung des Regelwerks unterbreitet und beschlossen, darunter folgende Sachverhalte:

  1. eine grundsätzliche besondere Gefahrenlage vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern anzunehmen,
  2. bei kurzen Streckenabschnitten zwischen zwei bereits beschränkten Abschnitten zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen,
  3. die Anpassung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen sowie
  4. die Anpassung der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und
  5. die weitere Prüfung, inwieweit die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb geschlossener Ortschaften auf 30 km/h auf Strecken mit einer hohen Fußgänger- und/oder Radverkehrsdichte ohne entsprechende Fuß- oder Radverkehrsanlagen bei gleichzeitig erhöhtem Querungsbedarf erleichtert werden kann.

Von Seiten des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) wurde ein Vorschlag für die Änderung der StVO veröffentlicht, der den Schutz vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen erhöht und wonach zukünftig ohne separaten Gefahrennachweis Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h möglich werden sollen. Der kommenden VMK am 14./15.4.2016 liegt ein weitergehender Beschlussvorschlag der Länderministerien vor.

Die Einrichtung von Tempo 30 auf dem Krugenofen wäre demnach nur sinnvoll, wenn die angedeuteten weitergehenden Regelungen Aussicht auf Rechtskraft hätten. Eine alleinige Umsetzung zweier punktueller Tempo 30 Abschnitte für den Bereich der Hausnummern 1 -18 ganztags sowie für den Abschnitt zwischen Eynattener Straße und Sebastianstraße nachts zwischen 22 und 6 Uhr ergeben hingegen aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn. Die daraus resultierenden Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge würden sich kontraproduktiv auf die begründende Lärmreduzierung auswirken und die kurzen Abschnitte nur bedingt zu niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einer sicheren Abwicklung der Verkehre beitragen.

Endgültige Markierung

Die nun anstehende Markierung des Straßenraums ist zu entscheiden. Sollte eine weitergehende Anordnung von Tempo 30 ausbleiben ist aus Sicht der Straßenverkehrsordnung dem Grundsatz „Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit und Komfort“ zu folgen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO). In der Abwägung der bereits früher diskutierten Markierungsvarianten bedeutet dies die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen mit Aufgabe des einseitigen Fahrbahnrandparkens. Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 50 und der gegebenen Fahrbahnbreite von 6,50 m ist unter Beachtung der bestehenden Verkehrsbelastungen und der Lage im Radverkehrsnetz mit den vorhandenen schulischen und universitären Zielen (Rhein-Maas-Gymnasium, Pius-Gymnasium, GHS Burtscheid, FH Aachen) einerseits und der Innenstadt andererseits nicht mit den vorhandenen Regelwerken in Einklang zu bringen. Die vorhandenen einseitigen Fahrbahnrandparkplätze stellen demgegenüber zwar ein wünschenswertes Angebot für die Anlieger, nicht jedoch eine sicherheitsrelevantes Infrastrukturelement dar. Dies ist für eine politisch einstimmig anerkannt notwendige Radwegeverbindung, der es aufgrund der Topographie und der Lage im Raum auch an Alternativen ermangelt, anders zu bewerten.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (2)

16-05-19-Krugenofen
2.2 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-03-14 FB 61_0414_WP17 Krugenofen_ Verkehrs SAO.pdf

18.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 19.05.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:45

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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