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Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße / Brander WallInterfraktioneller Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 01.12.2015hier: Sachstandbericht

FB 23/0210/WP17 · Kenntnisnahme

Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße / Brander WallInterfraktioneller Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 01.12.2015hier: Sachstandbericht

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Frankenberger vom Fachbereich Immobilienmanagement und teilt mit, dass an der Verwaltungsvorlage mehrere Fachbereiche beteiligt gewesen seien und Herr Frankenberger deshalb möglicherweise nicht alle Fragen beantworten könne.

Herr Müller von der SPD-BF berichtet, dass der Bezirksvertretung Brand die Thematik seit vielen Jahren bekannt sei. Der Sportverein Borussia Brand müsse den Spielort in der Karl-Kuck-Straße verlassen, da der Nutzungsvertrag nur bis zum Jahre 2020 gültig sei und dann nicht mehr verlängert werde. Borussia solle daher an den Brander Wall auf die Sportanlage an der Rombachstraße umsiedeln. Die Kosten seien seinerzeit mit 2,2 bzw. 2,3 Mio € errechnet worden. Zurzeit stünden im Haushalt 1.060.000,00 € bereit, es fehlten daher noch 1,2 Mio. € zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Aktuell könne nicht gesagt werden, woher die fehlenden Gelder kommen und wie der Umzug durchgeführt werden solle. Am 01.12.2015 sei ein interfraktioneller Antrag gestellt worden, der wie folgt zusammengefasst lautet: „Die Bezirksvertretung erwartet von der Verwaltung Vorschläge, wie die fehlenden 1,2 Mio € in den Haushalt 2016/2017 im Vorgriff auf die Vermarktung des Sportplatzes eingestellt werden können“. Die Verwaltung habe ursprünglich angedacht, das Gelände an der Karl-Kuck-Straße möglicherweise an einen Vorhabenträger zu verkaufen, um so die 1,2 Mio € zu finanzieren. Sollte jedoch eine Planungsvariante angestrebt werden, die eine Einzelvermarktung erforderlich machen sollte, werde der Verkaufserlös erst zu einem späteren Zeitpunkt im Haushalt auftauchen. In der aktuellen Verwaltungsvorlage stehe auf Seite 7 unter Erläuterungen Abs. 4: „Es wurde festgelegt, dass die Aufgabe des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Rombachstraße/Brander Wall erfolgen soll.“ Auf Seite 8 letzter Absatz heiße es: „Es wurde keine eigenständige Zwischenfinanzierung aufgenommen“. Wenn seitens der Verwaltung davon ausgegangen werde, dass noch 1,2 Mio € benötigt werden, um den Sportplatz am Brander Wall wie geplant zu ertüchtigen, damit Borussia in einem Zug umziehen kann, müsste eine Zwischenfinanzierung in den Haushalt aufgenommen werden. Verwaltungsrechtlich sei es seiner Meinung nach aber nicht möglich, den Verkaufserlös aus der Sportfläche Karl-Kuck-Straße unmittelbar für die Umsiedlung der Borussia an den Brander Wall festzuschreiben. Der Verkaufserlös fließe zunächst in den Haushalt der Stadt Aachen ein. Auf Seite 9 heiße es: „Sollte im weiteren Verfahren eine Einzelvermarktung sinnvoll sein, so ist die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen“. Offiziell liege seitens der Verwaltung kein Bericht vor, woher die 1,2 Mio € kommen könnten. Der vorliegende Antrag der SPD-BF sei daher nicht beantwortet worden. Auf Seite 9 Abs. 4 heiße es weiter: „Für die gesamte Maßnahme muss ein komplettes Lärmgutachten erstellt werden“. Sollten sich hieraus Folgekosten ergeben, weil Baumaßnahmen erforderlich werden, wäre auch deren Finanzierung nicht gesichert. Er vermisse eine verbindliche Aussage der Verwaltung, dass durch Vermarktung der jetzigen Spielfläche an der Karl-Kuck-Straße eine Finanzierung des bislang ungedeckten Bedarfs garantiert werde.

Herr Frankenberger bestätigt, dass die Finanzierung noch nicht vollkommen geklärt sei. Der über die im Etat enthaltenen 1,2 Mio € hinausgehende Bedarf müsse über einen Grundstücksverkauf gedeckt werden. Diese Verfahrensweise sei aufgrund ähnlicher Erfahrungen des Fachbereichs Immobilienmanagement mit einer Vermarktung in Haaren vorgesehen worden. Herr Frankenberger verweist auf die Vorlage zum Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße. Sobald eine konkrete Planung festgelegt sei und klar werde, wieviel Quadratmeter Bauland berücksichtigt werden könnten, könne mittels einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden. Erst dann lasse sich zuverlässig abschätzen, wie hoch die Einnahmen seien. Bezüglich des Lärmschutzgutachtens teilt Herr Frankenberger mit, dass dieses im Sommer (Juli/August) vorliegen werde. Allerdings könnten dadurch tatsächlich zusätzliche Kosten entstehen.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Frankenberger und erklärt, dass dieses Thema seit langem die Bezirksvertretung und natürlich auch den betroffenen Verein begleite und belaste. Mit dem gemeinsamen Antrag sollte die Maßnahme weiter vorangetrieben werden. In der Vorlage seien die vorhandenen 1.060.000,00 € erwähnt. Zunächst gelte es, zwei Maßnahmen umzusetzen, zum einen den Tennenplatz in einen Kunstrasen umzuwandeln und zum anderen, den Naturrasenplatz zu verbessern und einzuzäunen. Diese beiden Maßnahmen sollten schnellstmöglich nach Vorlage des Gutachtens im Sommer 2016 mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Für das Jahr 2017 sollten weitere Mittel zur Realisierung der Gesamtmaßnahme in den Haushalt eingeplant werden. Sie sehe die Bezirksvertretung in der Verantwortung und schlage folgende Erweiterung des Beschlussvorschlages vor:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand fordert die Verwaltung auf, mit den Maßnahmen 1 + 2 im Jahre 2016 zu beginnen und die Mittel für die Maßnahme 3 in 2017 einzuplanen.

Herr Hellmann bekräftigt, dass sich die SPD-BF dem Antrag anschließen wolle. Seiner Meinung nach fehle die Haushaltsstelle für die 1,2 Mio € unabhängig davon, wo das Geld herkomme. Es sei Sache der Verwaltung, einen Finanzierungsvorschlag zu machen.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF entgegnet, dass die letztendliche Entscheidung über den Haushalt dann Sache der Politik sein werde.

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF hinterfragt die Kosten der geplanten Maßnahme. Demnach sei ein Betrag in Höhe von 1.600.000,00 € für ein Umkleidehaus mit Jugend- u. Schulungsraum sowie eine Hausmeisterwohnung veranschlagt. Diese Schätzung für das Gebäude halte er für überhöht und bittet um Prüfung, ob es günstigere Lösungen gebe.

Herr Frankenberger nimmt diese Frage mit in die Fachverwaltung.

Ratsherr Blum von der FDP erklärt, dass man lange um eine Lösung für Borussia Brand gerungen habe. Die Entwicklung innerhalb des Vereins sei problematisch gewesen, doch solle ihm die Möglichkeit gegeben werden, weiter Fußball spielen zu können. Da man dem Verein gegenüber in der Pflicht stehe, schließe er sich dem ergänzten Beschlussvorschlag von Ratsfrau Lürken an. Obwohl die Gesamtfinanzierung noch nicht gesichert sei, müsse trotzdem alles daran gesetzt werden, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Spielbetrieb an der neuen Stätte zu ermöglichen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns ist der Auffassung, dass mit den Maßnahmen 1 + 2 begonnen werden müsse. Es treffe aber zu, dass bei den verbleibenden 1,2 Mio € ein Fragezeichen gesetzt werden müsse. Er regt an, in nächster Zeit ein Gespräch mit dem Verein, der Fachverwaltung und der Bezirksvertretung Brand zu führen, um die Pläne und Absichten für die Maßnahme 3 zu konkretisieren.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Frankenberger.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung im Jahre 2016 mit der Umsetzung der Maßnahmen 1 + 2 zu beginnen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Mittel zur Realisierung der Maßnahme 3 für das Haushaltsjahr 2017 einzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Bezirksvertretung Aachen-Brand:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sportausschuss:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der CDU-, SPD-, Grünen- und FDP- Bezirksfraktionen in Brand vom 16.03.2011 war die Verwaltung beauftragt worden eine Verlagerung der Sportanlage Karl-Kuck-Straße zu prüfen. Grund hierfür waren insbesonderedas Alter und der Zustand der über 40 Jahre alten Sportplatzanlage, bei der in absehbarer Zeit von Sanierungsmaßnahmen im größeren Umfang auszugehen ist. Darüber hinaus liegt die Sportstätte inmitten eines Wohngebietes. Die von den sportlichen Aktivitäten ausgehenden Lärmbelästigungen waren in der Vergangenheit gelegentlichauch Anlass zu Konflikten.

Das Ergebnis der Prüfung von zwei Standorten mit verschiedenen Varianten wurde 2013 in den politischen Gremien vorgestellt. Der Sportausschuss entschied nach entsprechender Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand und in Abstimmung mit dem Verein für Spiel und Sport Borussia Brand 08 e.V.in seiner Sitzung am 13.06.2013, dass die Verlagerung in den Bereich Rombachstraße/Brander Wall erfolgen soll.

Aus dieser Verlagerung ergaben sich folgende hierfür notwendige Ausbauarbeiten im Bereich Rombachstraße/ Brander Wall:

-Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstr. in Kunstrasen,

(Kosten rd. 500.000 €)

-Einfriedung undVerbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander

Wall zur kombinierten Nutzung durch Baseballund Fußball, (Kosten rd. 200.000 € )

-Bau eines Umkleidehauses mit Jugend- und Schulungsraum und

Hausmeisterwohnung (Kosten rd. 1.600.000 €)

Die Planungen und Kostenermittlungen für die o.a. Ausbauarbeiten wurden am 4.9. bzw. 10.9.2014 im Sportausschuss bzw. der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorgestellt. Die politischen Gremien sprachen sich für die Realisierung der vorgestellten Maßnahme aus, wobei gleichzeitig festgelegt wurde, dass die Aufgabe des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße , der an den Verein Borussia Brand bis zum 31.12.2020 verpachtet ist, erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erfolgen soll.

Nach erster Kostenermittlung durch das städtische Gebäudemanagement (Hochbau) und Fachbereich Umwelt (Sportplätze)sind für diese Maßnahmen insgesamt ca. 2,3 Mio. Euro zu veranschlagen.

Im städtischen Haushalt sind seit längerer Zeit Mittel für die Errichtung eines Sportplatzes im Bereich des Lärmschutzwalls veranschlagt. Ein Betrag von rd. 60.000 €ist davon für die Planung des Umkleidehauses bereits in Anspruch genommen worden. Es stehen derzeit aus Vorjahren übertragene Mittel in Höhe von rd. 1.060.000 € zur Verfügung.

Unmittelbar nach Entscheidung der Verlagerung wurde für das Gelände Karl-Kuck-Straße ein Bebauungsplanverfahren begonnen. Parallel zu dieser Vorlage legt die Planungsverwaltung der Politik bzgl. des Bebauungsplanverfahrens eine Vorlage zur Planungsberatung vor.

Sobald innerhalb dieses Bebauungsplanverfahrens eine konkrete Planung festgelegt ist und damit die potentiellen Erschließungs- und Wohnbauflächen bekannt sind, kann das Plangebiet weiter entwickelt und vermarktet werden. Dieses könnte frühestens nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, nach der Sommerpause 2016 und nach Auswertung aller Eingaben im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens erfolgen.

Darüber hinausbestand die Notwendigkeit für die Verbesserung der derzeit sportlich genutzte Naturrasenfläche im Bereich des Brander Wallsentsprechendes Planungsrecht zu schaffen. Hierzu wurde die VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 und die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 – Brander Feld -in der Sitzung des Rates am 02.03.2016 beschlossen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des interfraktionellen Antrags der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 1.12.2015 war daher zu prüfen, welche der drei genannten Ausbaumaßnahmen bereits im Jahr 2016 mit den aus dem Haushaltsjahr 2014 übertragenen Mitteln (rd. 1 Mio. Euro) realisiert werden können.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, unabhängig von der Fertigstellung der geplanten Gebäude den Naturrasenplatz zu gestalten und den vorhandenen Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, um den bereits dort aktiven Vereinen (Greyhounds mit Baseball und Borussia Brand mit Fußball) angemessene Spielflächen zu bieten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Greyhounds nach Aufstieg in eine höhere Spielklasse dringend auf eine geeignete Sportstätte angewiesen sind (Einfriedung und Verbesserung des Naturrasen-spielfeldes). Auch die Fußballabteilung der Borussia leidet erheblich unter den schlechten Bedingungen am alten Standort in der Karl-Kuck-Straße und könnte die sportliche Situation durch eine Aufwertung des bereits jetzt schon genutzten Sportplatzes in der Rombachstraße deutlich verbessern (Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasen).

Der Bau des Gebäudes mit Umkleide- und Duschräumen sowie einem Jugend- und Schulungsraum und einer Hausmeisterwohnung soll schnellstmöglich angegangen werden, sobald die Finanzierung im vollen Umfang gesichert ist.

Da keine eigenständige Zwischenfinanzierung in die Investitionsplanung aufgenommen wurde, bestand ursprünglich die Idee die fehlenden 1,2 Mio Euro für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen über die Vorfinanzierung eines Investors aufzubringen. Sollte im weiteren Bebauungsplanverfahren eine Variante beschlossen werden, bei der eine Einzelvermarktung sinnvoll ist, ist die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen.

Berücksichtigung weiterer Planungen im Brander Feld und prozessbegleitende Lärmuntersuchungen

Zeitlich, parallel zu den oben beschriebenen Maßnahmen, sind in den Bereichen Schagenstraße (VIII. Änderung des B-Plans 678) und Wilhelm-Ziemons-Straße (IX. Änderung B-Plan 678) weitere Änderungen des Bebauungsplanes vorgesehen(vgl. Übersichtsplan). Diese haben primär das Ziel, Planungsrecht für Wohnbebauungen zu schaffen. An der Schagenstraße ist Wohnbebauung und ggf. eine Kitanutzung geplant. Die neuen Plangebiete werden bereits heute u.a. durch Sportlärm beaufschlagt.

Zusätzlich ist durch den Umzug der Borussia Brand e.V. an den Brander Wall mit einer lärmtechnisch relevanten Ausweitung der Spielzeiten auf den beiden Sportplätzen „Gesamtschule BrandRombachstraße“ und „Brander Wall“ zu rechnen. Gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ist bei einer Sportlärmuntersuchung die Gesamtheit aller auf das Untersuchungsgebiet einwirkenden Sportanlagen zu berücksichtigen. Das Plangebiet Schagenstraße liegt direkt benachbart zur Sportanlage „Gesamtschule Brand Rombachstraße“ und auch im lärmtechnischen Einflussbereich der Sportanlage „Brander Wall“. Die immissionsschutzrechliche Verträglichkeit der umgebenden Sportanlagen mit den geplanten sensiblen Nutzungen (Wohnbebauung und Kita) ist daher durch ein Schallgutachten nachzuweisen.

Aufgrund der neuen, vielschichtigen Planungsentwicklungen im Bereich Brander Feld und damit einhergehenden Wechselwirkungen, die bei der damaligen Vorprüfung von Standorten für die Sportplatzverlagerung Karl-Kuck-Straße nicht in allen Punkten bekannt oder absehbar waren, ist die Lärmthematik in ihrer Gesamtheit aktuell gutachterlich neu zu überprüfen.

Aus diesem Grund lässt der Fachbereich Umwelt ein Gutachten erstellen, das auch die lärmtechnischen Auswirkungen dieser Sportbetriebsverlagerung auf die geplanten und die bestehenden sensiblen Nutzungen im Umfeld (insb. Wohnen) untersucht und im Bedarfsfall erforderliche schalltechnische Lösungen erarbeitet. Dieses Gutachten wurde bereits vom Fachbereich Umwelt ausgeschrieben und befindet sich derzeit im Stadium der Angebotsprüfung. Nach Prüfung erfolgt umgehend die Vergabe. Aufgrund der räumlichen Nähe und der funktionalen Verbindung der genannten Planungen werden die erforderlichen schalltechnischen Untersuchungen als Gesamtpaket vergeben.

Das Gutachten ist in 2 Stufen konzipiert. Stufe I umfasst zunächst die Sportlärmuntersuchung. Die Ergebnisse der Stufe I sind bei zeitnaher Datenlieferung durch die beteiligten Ämter für Juli bzw. August – zu erwarten. Direkt im Anschluss erfolgt ein Abstimmungstermin mit den beteiligten Ämtern, um das weitere Vorgehen und die genaue Zeitplanung der Planungsvorhaben abzustimmen.

Die Verwaltung plant, dass unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens mit den Umsetzung der Maßnahmen

-Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstr. in Kunstrasen

-Einfriedung undVerbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall

begonnen werden kann.

Dabei werden die Ergebnisse des Gutachtens in den Planungen Berücksichtigung finden.Der Politik sollen dann zeitnah entsprechende Baubeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt und die Ausschreib-ungsverfahren gestartet werden.

Für die Umwandlung des Tennenplatzes wird keine Baugenehmigung benötigt. Hier kann das Ausschreibungsverfahren in der 2. Jahreshälfte 2016 gestartet werden.

Die Arbeiten zur Verbesserung der Naturrasenfläche am Brander Wall sind in zwei Abschnitte (Einfriedung durch Zaunanlage und Überarbeitung der Vegetationsfläche) aufzuteilen. Für diese Arbeiten ist vor Ausschreibung ein Bauantrag zu stellen.

Die Umsetzung beider Maßnahmen wird voraussichtlich im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-11 FB 23_0210_WP17 Verlagerung des Spor SAO.pdf

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 01.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:46