9. Juni 2016 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 4Öffentlich

Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

FB 52/0038/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Im Rahmen ihrer Wortmeldungen machen Ratsfrau Reuß sowie die Herrn Orthen und Meyer deutlich, dass die Bezuschussung zur Anschaffung eines „lebenden Sportgerätes“ sicher ungewöhnlich, aber in jedem Fall unterstützungswürdig ist.

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung eines Voltigierpferdes für den Reitverein Aachen e. V. mit 25 %, max. 2.500,-- € der Beschaffungskosten zu bezuschussen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung eines Voltigierpferdes für den Reitverein Aachen e.V. mit 25 % max. 2.500,-- € der Beschaffungskosten zu bezuschussen.

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Richtlinien für die Anschaffung von Sportgeräten, zuletzt neugefasst im Dezember 2014, erhalten die Aachener Sportvereine, die sowohl Mitglied im Stadtsportbund Aachen sind als auch einem Sportfachverband angehören, der Mitglied im Landessportbund NRW ist, einen Zuschuss in Höhe von 25% der förderungsfähigen Gesamtkosten.

Seit der letzten Sitzung des Sportausschusses hat der Reitverein Aachen e.V. den Antrag gestellt, einen Zuschuss für den Kauf eines neuen Voltigierpferdes zu erhalten. Das Voltigierpferd ist für die Turniergruppen, da das bisherige Voltigierpferd verletzt ist und nicht mehr für den Sport eingesetzt werden kann. Ohne ein ausgebildetes Pferd kann die Abteilung jedoch nicht ihrer Sportart nicht nachkommen, so dass der Bestand der Abteilung gefährdet ist.

Ein neues Turnierpferd kostet zwischen 7.000,-- € und 10.000,-- €.

Da das Pferd umgehend gekauft werden muss und Pferde nicht auf Lager stehen, wurde dem Reitverein Aachen e. V. die Genehmigung erteilt, das Pferd vor der Bewilligung des Zuschusses durch den Sportausschuss ohne den Rechtsanspruch auf einen Zuschuss kaufen zu dürfen. Ebenso gibt es keine festgeschriebenen Kaufpreise, so dass die Höhe des Zuschusses noch nicht genau beziffert werden kann.

Der Haushaltsansatz für die Anschaffung von Sportgeräten beträgt 6.300,--€. In diesem Jahr wurde bisher noch kein Antrag für eine Bezuschussung gestellt, so dass der gesamte Ansatz noch zur Verfügung steht.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.300 €

9.162,88 €

18.900 €

21.762,88 €

0

0

Abschreibungen

0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-18 FB 52_0038_WP17 Zuschuesse zur Anscha SAO.pdf

15.11.2024

95.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 09.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:49