9. Juni 2016 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports

FB 52/0039/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Prömpler führt aus, dass seitens des Stadtsportbundes Aachen e. V. auf verschiedene Dinge in dem Entwurf der neuen Sportförderrichtlinien hingewiesen wurde, die geändert werden sollten. Sie führt diese im Einzelnen aus, wie z. B. die Änderungen der Schreibweise für den Stadtsportbund Aachen e. V.. Sie weist darauf hin, dass sich auch die vor der Sitzung verteilte Änderung des Abschnitts IV „Förderung von Veranstaltungen und Ehrungen“, Ziffer 2 „Ehrung sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport (Sportlerehrung)“, Punkt 2.1 und 2.2. aus diesem Gespräch ergeben hat. Außerdem weist sie darauf hin, dass auch der Sportverwaltung noch ein Fehler aufgefallen ist und zwar im Abschnitt III: Förderung der Sportinfrastruktur unter Pkt. 2, wo in der Überschrift die Worte „und Darlehen“ zu streichen sind.

Herr Balthasar erklärt, dass seine Fraktion die Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien zur Förderung des Sports in Aachen grundsätzlich begrüßt, allerdings reicht aus seiner Sicht die von der Verwaltung vorgeschlagene „Alternativergänzung zur energiesparenden Bauweise Aachener Standard“ nicht aus.

Er verteilt einen von seiner Fraktion erstellten Beschlussentwurf, wonach freistehende Sportstätten als Neubauten gemäß dem Aachener Standard zu errichten sind. Abweichungen von diesem Standard bedürfen einer gesonderten Stellungnahme der Fachverwaltung und müssen im Sportausschuss ausdrücklich genehmigt werden.

Herr Orthen und Herr Meyer machen jeweils für ihre Fraktionen deutlich, dass eine Verpflichtung zur Einhaltung des Aachener Standards als Voraussetzung für einen städtischen Zuschuss zu einer Baumaßnahme auf einer vereinseigenen Sportanlage abgelehnt wird, insbesondere, da die Vereine max. 30 % der anerkannten Kosten als Zuschuss erhalten können und 70 % selbst aufbringen müssen. Diese Forderung könnte dazu führen, dass die Zuschussmittel für die Mehraufwendungen zur Einhaltung des Aachener Standards eingesetzt werden müssen und evtl. dafür sogar nicht ausreichen könnten.

Herr Orthen weist darauf hin, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, in einem besonderen Abschnitt den Bereich „Behindertensport“ im Rahmen der Ehrung sportlicher Leistungen und Verdienste im Sport (Sportlerehrung) zu behandeln. Er bittet darum, dass Punkt 2.3.4. „Behindertensport“ aufgelöst und inhaltlich unter den Punkten 2.3.2 und 2.3.3 mitgefasst wird. Frau Beigeordnete Schwier bedankt sich für diesen Vorschlag und sagt eine Umsetzung in der Fassung der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen für die Beratung im Rat zu.

Ratsherr Paul lässt dann zuerst über die Empfehlung der neuen Sportförderungsrichtlinien an den Rat unter Berücksichtigung

-der redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Schreibweisen von LandesSportBund NW in Landessportbund NRW e.V. und von StadtSportBund Aachen e. V. in Stadtsportbund Aachen e. V.

- der Ergänzung geschlechtsspezifischer Schreibweise

- der Änderung der Qualifikationsbezeichnungen von Übungsleiterscheinen in Übungsleiterlizenzen und von Wiederholungslehrgängen in Lizenzverlängerungen

- der Änderung des Abschnitts IV „Förderung von Veranstaltungen und Ehrungen“, Ziffer 2 „Ehrungen sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport (Sportlerehrung)“ Punkt 2.1 und 2.2 einschließlich der

Auflösung des Punktes 2.3.4. “Behindertensport“ in Verbindung mit der entsprechenden Berücksichtigung unter den Punkten 2.3.2 und 2.3.3..

abstimmen.

Diese Empfehlung erfolgt einstimmig.

Anschließend lässt Ratsherr Paul über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Bereich Bauweise nach dem Aachener Standard abstimmen, wonach eine Ergänzung der Richtlinien dahingehend zu berücksichtigen ist, dass unter Punkt „Zuschüsse zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen“ aufgenommen werden soll, dass freistehende Sportstätten als Neubauten gemäß dem Aachener Standard zu errichten sind, Abweichungen von diesem Standard einer gesonderten Stellungnahme der Fachverwaltung bedürfen und durch den Sportausschuss ausdrücklich genehmigt werden müssen.

Mit 4 Ja-Stimmen und keiner Stimmenthaltung wird dieser Antrag abgelehnt.

Danach lässt Ratsherr Paul über den Vorschlag der Verwaltung, wonach eine Ergänzung der Sportförderrichtlinien

hinsichtlich der Empfehlung zur energiesparenden Bauweise nach „Aachener Standard“ bei Neubauten und Hinweisen zu energiesparenden Ausführungen bei Sanierungen in den neuen Sportförderrichtlinien berücksichtigt werden sollten, abstimmen.

Mit 4 Ja-Stimmen und keiner Stimmenthaltung wird dieser Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen unter Berücksichtigung -der redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Schreibweisen von LandesSportBund NW in Landessportbund NRW e.V. und von StadtSportBund Aachen e.V. in Stadtsportbund Aachen e.V. - der Ergänzung geschlechtsspezifischer Schreibweise - der Änderung der Qualifikationsbezeichnungen von Übungsleiterscheinen in Übungsleiterlizenzen und von Wiederholungslehrgängen in Lizenzverlängerungen - der Änderung des Abschnitts IV „Förderung von Veranstaltungen und Ehrungen“, Ziffer 2 „Ehrungen sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport (Sportlerehrung)“ Punkt 2.1 und 2.2 einschließlich der Auflösung des Punktes 2.3.4. “Behindertensport“ in Verbindung mit der entsprechenden Berücksichtigung unter den Punkten 2.3.2 und 2.3.3. die neuen Sportförderrichtlinien zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- ohne -

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports bedürfen der Änderung bzw. Ergänzung aus folgenden Gründen:

  1. Die Finanzierung der Sportförderung erfolgt aus Mitteln städt. Stiftungen. Das Finanzamt Aachen fordert vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel der Stiftungen gemäß Stiftungszweck erfolgt. Bei einer Überprüfung durch das Finanzamt muss der Fachbereich Finanzsteuerung Unterlagen, wie z.B. aktuelle Satzung und Körperschaftfreistellungsbescheid des Vereins vorlegen können. Die Sportverwaltung muss deshalb diese Unterlagen bei den Sportvereinen anfordern und auf Verlangen vorzeigen können. Da die Vorlage dieser Unterlagen bisher nicht Voraussetzung für eine Förderung war, muss diese Bedingung in die Sportförderrichtlinien aufgenommen werden. Ohne die Vorlage dieser Unterlagen dürfen keine Sportfördermittel mehr ausgezahlt werden.
  1. Die Anpassung an neue rechtliche Vorgaben, wie z.B. Vorlage von Verwendungsnachweisen und notwendige Unterlagen, die den Verwendungsnachweisen beigefügt werden müssen.
  1. Das Verwaltungshandeln der Sportverwaltung soll auf Grund von Erfahrungen bei der Antragstellung den Antragstellern nachvollziehbarer, vereinheitlicht und transparenter darge-stellt werden.
  1. Redaktionelle Änderungen, wie z.B. Rechtschreibfehler, Doppelnennungen, Wegfall nicht mehr existierender Landesportförderrichtlinien, können umgesetzt werden.

Zudem ist es aus Sicht der Sportverwaltung wichtig, die Sportförderrichtlinien zusammenzufassen, damit die Sportvereine die einzelnen Richtlinien nicht suchen müssen, sondern ein „Heft“ erhalten, in dem alles enthalten ist.

Die neuen Sportförderrichtlinien wurden in einem interfraktionellen Gespräch bereits vorbesprochen. Hier wurde der Wunsch an den Fachbereich Sport herangetragen, zu prüfen, ob für die Zuschussgewährung bei Sportbaumaßnahmen ergänzend die Auflage von energiesparender Bauweise nach dem Aachener Standard mit in die neuen Richtlinien genommen werden kann. Diese Ergänzung wurde mit dem Gebäudemanagement besprochen. Sie ist als mögliche Ergänzung zu den Richtlinien als separate Anlage beigefügt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-18 FB 52_0039_WP17 Aenderung der Richtli SAO.pdf

15.11.2024

17.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 09.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:49