TOP 4.2Öffentlich

Bürgerantrag "Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum"

FB 61/0445/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Antragsteller und die Geschäftsführerin des Hörgeschädigtenzentrums, Frau E., erläutern noch einmal den Antrag. Herr Tobias Larscheid erläutert für die Verwaltung die Standpunkte und die Meinungen zum Antrag von Stadt und ASEAG. Am darauffolgenden Dialog beteiligen sich Herr Ferrari, Herr Lindemann und weitere Mitglieder des BüFo. Es wird auch die nicht ausreichende Strassenbeleuchtung in der Talbotstraße genannt. Auf Vorschlag von Herrn Ferrari wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Das Bürgerforum verweist den Antrag inklusive der Thematik Beleuchtung an den Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und folgt der Empfehlung, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Stadt wurde gebeten, sich um eine weitere Bushaltestelle in der Jülicher Straße an der Einmündung Talbotstraße zur besseren Anbindung des Hörgeschädigten Zentrums zu kümmern (vgl. Anlage 1). Bereits im Januar 2016 wurde die Verwaltung in dieser Angelegenheit von derselben Bürgerin angeschrieben (vgl. Anlage 2). Daraufhin hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ASEAG den Sachverhalt sorgfältig geprüft. Nach Abwägung aller Belange wurde einvernehmlich beschlossen, keinen zusätzlichen Halt in der Jülicher Straße einzurichten. Entsprechend wurde der Bürgerin geantwortet. Nun hat sie sich direkt an das OB-Büro gewandt.

Heutige Situation

Das Hörgeschädigten Zentrum ("HGZ") in der Talbotstraße liegt etwa 200 m von der Jülicher Straße entfernt, siehe Anlage 3. Im Begegnungszentrum treffen sich Vereine und Gruppen der gehörlosen Menschen sowie die Selbsthilfegruppe der Schwerhörigen aus dem Großraum Aachen zu regelmäßigen Veranstaltungen.

Viele Besucher des HGZ reisen mit dem ÖPNV an. Auf der Jülicher Straße verkehren die Busse tagsüber an Werktagen mindestens alle 10 Minuten, in der Hauptverkehrszeit noch häufiger. Die nächstgelegenen Haltestellen "Talbot" sowie "Liebigstraße" befinden sich in der Jülicher Straße. Die Fußwegeentfernungen bis zum Eingang des HGZ betragen wie folgt:

- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Bushof: 600 m

- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Haaren: 525 m

- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Bushof: 530 m

- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Haaren: 635 m

In der Talbotstraße wohnen rd. 370 Menschen. Weitere Einrichtungen dort sind z.B. die Förderschule Martin-Luther-King-Schule (ca. 40 Schülerinnen und Schüler), eine Kindertagesstätte, eine Nebenstelle der Familienkasse sowie einige kleinere Betriebe.

Prüfung einer zusätzlichen Haltestelle

Die Bürgerin schlägt vor, eine zusätzliche Bushaltestelle "Hörgeschädigten Zentrum" zwischen den vorhandenen Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" in der Jülicher Straße einzurichten, um die Erreichbarkeit der Einrichtung zu verbessern. Grundsätzlich werden im ÖPNV der Stadt Aachen Fußwegeentfernungen zur nächstgelegenen Bushaltestelle von maximal 400 m angestrebt (Qualitätsstandard gemäß Nahverkehrsplan). Dieser Standard wird für ca. 95% der Einwohner im Stadtgebiet erreicht. Lagebedingt oder aber aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen gibt es jedoch Teilbereiche, in denen etwas weitere Wege zurückgelegt werden müssen. Dies trifft u.a. auf den Standort des HGZ zu, siehe Ausführungen oben.

Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung Talbotstraße würde helfen die Fußwege zu verkürzen, führt aber zu Haltestellenabstände auf der Jülicher Straße zwischen den Haltestellen "Liebigstraße" bzw. "Talbot" und der zusätzlichen Haltestelle von nur ca. 260 m. Durch den zusätzlichen Halt würde sich die Beförderungszeit für die dort verkehrenden Buslinien 1, 11, 16, 21, 46, 52, 70, 220 und SB 20 verlängern.

Ein Teil dieser Linien verfügt an den Endhaltestellen nur über eine sehr kurze Wendezeit von 4-5 Minuten. Störungen im Betriebsablauf können möglicherweise nicht ausreichend ausgeglichen werden und Anschlüsse entlang des Linienweges wären von einer Verlängerung der Beförderungszeit betroffen. Aktuell werden auf den Buslinien entlang der Jülicher Straße noch Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, um die Fahrplanzeiten stabil zu halten und auch künftig einen pünktlichen Buslinienverkehr zu gewährleisten.

Die Haltestellen müssten eingerichtet und für einen barrierefreien Betrieb ausgestattet werden (Hochbord, Leitelemente usw.). Hierfür fallen Kosten in Höhe von mindestens 20.000 € je Fahrtrichtung an. Genauere Angaben könnten erst bei konkreter Ausbauplanung vorgelegt werden.

Empfehlung

Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Jülicher Straße sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt abgelehnt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Anlage 1 Bürgerantrag
384.6 KB · PDF
Anlage 3 Lageplan
121.4 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-17 FB 61_0445_WP17 Buergerantrag _Bushal SAO.pdf

17.11.2024

657.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 14.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:51