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Neuwahl sowie Einführung und Verpflichtung des / der neuen Bezirksbürgermeisters/in

BA 5/0030/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Efes bedankt sich im Namen der Bezirksvertretung Laurensberg bei Herrn Krenkel für die geleistete Arbeit.

Im Namen der jeweiligen Fraktionen bedanken sich ebenfalls Herr Biesing, Frau Schmitt-Promny, Frau Pütmann sowie Herr Weise für die langjährige Tätigkeit von Herrn Krenkel als Bezirksbürgermeister und freuen sich auf eine weitere Zusammenarbeit in der Bezirksvertretung Laurensberg.

Zur Wahl des neuen Bezirksbürgermeisters bittet Frau Efes um Benennung von Kandidaten. Seitens der CDU wird Herr Gilson als Kandidat vorgeschlagen. Weitere Kandidaten wurden nicht vorgeschlagen.

Als Stimmzähler fungieren Frau Weber sowie Herr Knörzer. Die durchgeführte geheime Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 3

Somit ist Herr Gilson als neuer Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg gewählt.

Herr Gilson wurde durch Frau Efes mit der nachstehende Erklärung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben in sein Amt eingeführt:

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen. So wahr mir Gotte helfe“

Er bedankte sich bei Herrn Krenkel für die geleisteten Dienste und freut sich auf eine weitere, gute Zusammenarbeit. Anschließend übernimmt er die weitere Leitung der Sitzung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Wirkung vom 31.05.2016 hat Herr Bezirksbürgermeister Christian Krenkel (CDU) seinen Rücktritt vom Amt des Bezirksbürgermeisters erklärt.

Aus diesem Grund ist der / die Bezirksbürgermeister/in neu zu wählen.

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/in richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der derzeit gültigen Fassung.

Nach § 36 Abs.3 GO.NW findet für das Verfahren zur Wahl des / der Bezirksbürgermeisters/in § 67 Abs. 2 bis 5 GO.NW entsprechende Anwendung. Danach ist für den Fall, dass der / die Bezirksbürgermeister/in während der Wahlzeit ausscheidet, ein Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO.NW zu wählen.

Gewählt ist nach § 50 Abs. 2 GO.NW die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Vor Beginn des Wahlverfahrens sind Stimmenzähler zu benennen. Bis zur Neuwahl obliegt die Sitzungsleitung dem / der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in.

Diese/r führt nach dem Wahlvorgang den / die neu gewählten Bezirksbürgermeister/in in sein /ihr Amt ein und verpflichtet ihn/sie in feierlicher Form gem. § 67 Abs. 3 GO.NW mit der nachstehenden Erklärung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben:

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.

Zusatz (optional): So wahr mir Gott helfe.“

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-18 BA 5_0030_WP17 Neuwahl sowie Einfueh SAO.pdf

15.11.2024

71.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 15.06.2016
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:55