23. Juni 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 27Öffentlich

Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis ElisabethstraßeAbrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0060/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nachdem mit dem Ausbau der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2012 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 8 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Ausbaubeitragspflicht angeboten.

Die Hartmannstraße wurde im Bereich von Ursulinerstraße bis Elisabethstraßevon 2011 bis 2012 neu ausgebaut. Die bisherige Aufteilung der Verkehrsfläche entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Gehweg entlang der bebauten Seite war für eine Hauptgeschäftsstraße zu schmal, der angrenzende Parkstreifen dagegen in seiner Breite überdimensioniert. Darüber hinaus war die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Das vorhandene Kleinpflaster war sehr uneben und wies zahlreiche weitere Schadstellen auf.

Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteilefür die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

309,40 €

(3 Beitragspflichtige haben von der Ablösung des Ausbaubeitrages keinen Gebrauch gemacht)

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-30 B 03_0060_WP17 Hartmannstrasse von U SAO.pdf

26.11.2024

164.4 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 27
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:03